"Nicht" krankenversichert

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.06.2012, 18:16

fekesil hat geschrieben:@Czauderna
Ich glaube hier irgendwo gelesen zu habe dass du seit Jahrzehnten bei einer GKV bist. Deswegen habe ich mich hier registriert um dich mal direkt zu fragen.

Ich bin seit 6 Jahren oder so nicht versichert da ich studiert habe und von meiner Freundin unterstützt wurde. ALG2 wollte ich bis jetzt nicht in Anspruch nehmen. Außerdem habe ich seit anfang des Jahres nun ein Gewerbe eröffnet, dass bis jetzt jedoch nicht läuft.

Zuletzt bin ich in einer GKV gewesen.

Wie hier im Forum erfahren habe, ist es am einfachsten wenn man ALG2 beantragt oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.

1. Irgendwo im Netz habe gelesen, dass man auf einem Antrag ankreuzt, die letzten 18 Monate nicht versichert. Leider habe ich z.B. bei der Wirtschafts BKK so einen Kasten nicht gefunden. Ich weiß aber durch ein Forenmitglied eines anderen Forums dass die noch im Oktober letzten Jahres diese Frage hatten. Der Antrag wurde wohl geändert. Gibt es irgendwelche Veränderungen seit dem oder warum fragen die nicht mehr danach?

Da wird heute folgendes gefragt:
Ich bin bis zum Kassenwechsel:
1. Pflichtmitglied
2. nicht gesetzlich Krankenversichert
3.Familienversichert
4. freiwillig Mitglied

Hier der Link des Antrages: http://www.bkk-wf.de/oppromedia//wuf_fo ... antrag.pdf

Soll ich diese Frage zur Vorversicherung nicht ausfüllen oder welcher Bereich ist hier denn gemeint gewesen bei dem man die Aussage verweigern sollte. Was passiert denn wenn ich sage "nicht gesetzlich Krankenversichert"? Brauchen die denn nachweise wie ich denn dann versichert war? Denn das lässt den Schluss zu dass ich in einer PKV oder gar nicht versichert war. Lieber nichts ankreuzen oder wie?

2. Und wie sieht es denn nun bei ALG2 aus? Ich muss mich bei meiner alten Versicherung versichern. Die wissen doch dass ich dann 6 Jahre nicht versichert war. Das ist die einfachste variante. Dann bin ich meine Schulden los.

Was heißt das genau und wo finde ich dieses Rundschreiben?

Nachzahlungen dürfen per Rundschreiben von Juni 2011 nicht verlangt werden.


Wo finde ich mehr informationen darüber. Und zahle ich keine Nachzahlungen auch in Zukunft wenn ich einen Job habe oder nur so lage ich ALG2 habe?


Hallo,
bei Eintritt der Versicherungspflicht muss dich die gewählte Krankenkasse versichern, das ist ertst mal Fakt. Sie wäre für diese Pflichtversicherung nicht zuständig, wenn es eine letzte GKV-Kasse gäbe und von dieser keine
Kündigungsbestätigung vorgelegt werden könnte.
Das bedeutet in der Praxis - die Kasse wird und muss dich nach der letzten Kasse fragen - gibst du keine Antwort bzw. machst dazu keine Angaben, dann geht der Tatbestand der Krankenversicherungspflicht vor die Zuständigkeit einer evtl. vorhandenen letzten Kasse. Bedeutet im Klartext, die gewählte Kasse muss dich versichern und Du bist damit aus dem Schneider, was die "Nachzahlung" betrifft, auch für die Zukunft.
Dass ich das für nicht in Ordnung finde, sei nur am Rande erwähnt, es ist aber gesetzlich so möglich.
Die Menschen, die dieses "Hintertürchen" nicht kennen und sich damit mehrere Tausend Euro Nachzahlungen einhandeln, was auch dem Gesetz entspricht, waren und sind eben naiv oder doof oder ehrlich, was immer man auch dazu sagen mag.
Gruss
Czauderna


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