Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitgeber-Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Stimmt es, dass wenn man gesetzlich freiwillig versicherter Arbeitnehmer (Angestellter) ist, dass man dann keinen Zuschuss des Arbeitgebers zur KV mehr bekommt und den kompletten Beitrag in der GKV und GPV selber tragen muss ?
Ich weiss, dass bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten muss.
Wie sieht es aber bei Überschreiten der Jahres-Arbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen KV aus ?
Für Aufklärung wäre ich echt dankbar.
Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten AN
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Re: Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten AN
acmueller23 hat geschrieben:Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitgeber-Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Stimmt es, dass wenn man gesetzlich freiwillig versicherter Arbeitnehmer (Angestellter) ist, dass man dann keinen Zuschuss des Arbeitgebers zur KV mehr bekommt und den kompletten Beitrag in der GKV und GPV selber tragen muss ?
Ich weiss, dass bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten muss.
Wie sieht es aber bei Überschreiten der Jahres-Arbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen KV aus ?
Für Aufklärung wäre ich echt dankbar.
Hallo,
das stimmt natürlich nicht, der Arbeitgeber muss seinen Anteil genau so beitragen wie bei einem Pflichtversicherten.
Gruss
Czauderna
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Das ist ja lustig, ich hab diesen Unfug heute nachmittag in einem Telefonat mit dem Beitragsbereich meiner gesetzlichen KV verzapft bekommen.
Also entweder ich hatte da nen Azubi ohne Plan dran (der Typ klang ziemlich jung am Telefon), oder der wollte mich einfach mal richtig vorführen.
Faszinierend.
Also entweder ich hatte da nen Azubi ohne Plan dran (der Typ klang ziemlich jung am Telefon), oder der wollte mich einfach mal richtig vorführen.
Faszinierend.
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http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0524900
Komt jetzt nur drauf an Firmenzahler oder Selbszahler
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0524900
Komt jetzt nur drauf an Firmenzahler oder Selbszahler
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Worin besteht denn der Unterschied zwischen Selbstzahler und Firmenzahler ?
Ich entnehme den Gesetzestexten zu den Links folgende Hinweise : §257 SGB V
"Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß den Betrag, den der Arbeitgeber entsprechend § 249 Absatz 1 oder 2 bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte."
In §249 SGB V kann ich keinen Hinweis finden, der zu meiner Frage passt.
Also bekomme ich jetzt meinen AG-Zuschuss oder doch nicht ?
Ich entnehme den Gesetzestexten zu den Links folgende Hinweise : §257 SGB V
"Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß den Betrag, den der Arbeitgeber entsprechend § 249 Absatz 1 oder 2 bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte."
In §249 SGB V kann ich keinen Hinweis finden, der zu meiner Frage passt.
Also bekomme ich jetzt meinen AG-Zuschuss oder doch nicht ?
Schluss mit dem Geschwafel ;-)
War doch eine ganz einfache Frage, die er hier gestellt hat.
@acmueller23:
Klar bekommst du deinen Zuschuss, im Jahr 2012 monatlich 279,23 €. Und für deine Pflegepflichtversicherung gibts noch 37,29 € obendrauf.
Steht verklausuliert alles in dem 257er, den der vergil hier reingehängt hat. Lesen brauchst du das Zeug also nicht ...
Gruß von
Gerhard
@acmueller23:
Klar bekommst du deinen Zuschuss, im Jahr 2012 monatlich 279,23 €. Und für deine Pflegepflichtversicherung gibts noch 37,29 € obendrauf.
Steht verklausuliert alles in dem 257er, den der vergil hier reingehängt hat. Lesen brauchst du das Zeug also nicht ...

Gruß von
Gerhard
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