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Christa43
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Beitragvon Christa43 » 13.09.2012, 16:52

Vergil09owl hat geschrieben:Alles was über 400 € an Einahmen in der Tätigkeit als Tagesmutter einfliest, wäre denn RV Pflichtig.

Hallo,
nicht ganz so.
Wenn die Einnahmen über 400 Euro liegen sind die Gesamteinnahmen beitragspflichtig.

Christa

Nadamas
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Beitragvon Nadamas » 13.09.2012, 18:30

Dankeschön auch für die letzten Antworten!

Diese Dinge waren mir schon bekannt. Ich glaube, ich habe meine Frage falsch gestellt. Das Ausgangsproblem ist, dass von dem "geringen" Elterngeld ja grundsätzlich die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung weitergezahlt werden müssen.
Weiß jemand (vielleicht aus Erfahrung?), ob die Zahlungen an die Rentenversicherung während des Elterngeldbezug (ohne Zusatzeinnahmen) ausgesetzt werden können? Im Endergebnis würden sich für diese Zeit ohne Einnahmen bei der Jahresberechnung ja ohnehin keine Beiträge (also ein geringerer Jahresbeitrag) ergeben?

Für Zwecke der Einkommensteuer (bei der ich mich auskenne) würde ich einen "Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen" stellen. Gibt es etwas Vergleichbares bei der Rentenversicherung?

Vielen Dank für Eure Geduld!

Frdl. Gruß


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