Nicht krankenversichert, neuer Vollzeitjob

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Beitragvon Medizinfrau » 04.10.2012, 15:34

Hallo, ich habe hier schon einiges gelesen, weil vieles auf mich zutrifft, und will meinen Fall an anderer Stelle genauer beschreiben. Hier nur eine "Zwischenfrage" an die Experten:
Was passiert, wenn ich beim Antrag auf ergänzendes Alg2 keine Versicherung habe und auch keine beantrage?
Die Sachbearbeiterin sagt, ich solle dann unterschreiben, daß ich nicht versichert sein will (obwohl ja die Pflicht besteht), und dann würde nix weiter passieren.
ich bin noch in geringem Umfange selbständig bzw. will diese wieder aufleben lassen, und war bis 2008 bei der PKV. Seitdem bin ich ganz ohne (Medizinfrauen machen das selber ;-) Ich weiß daß die Arge mich im Basistarif einer PKV versichern müßte, was meine Sachbearbeiterin allerdings bestreitet, und ich will das auch nicht, weil ich dann sofort einen Haufen Schulden hätte, den ich laut PKV-Makler auch sofort zahlen müsste, was ich ja nicht kann. Weil ich gesund bin könnte ich vielleicht sogar in meinen alten Tarif oder irgendeinen gescheiteren Neuen mit hoher Selbstbeteiligung, aber die Arge akzeptiert nur den Basistarif, wenn sie überhaupt was akzeptiert, korrekt?
Meine Sachbearbeiterin im Jobcenter glaubt, ich könnte in eine GKV, aber das ist doch quatsch, da ich zuletzt in einer PKV war, oder? Ich soll eine Ablehnung bringen einer GKV, aber die kriege ich nur wenn ich die Mitgliedschaft beantrage. In jedem Falle hab ich große Angst, daß egal wo ich mich versichere oder Anträge stelle, daß "Nudelholz" rausgeholt wird, wie Rossi zu sagen pflegt.
Wird bzw. muß mich das Jobcenter zwangsversichern?

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Beitragvon Rossi » 04.10.2012, 18:57

Wenn Du unmittelbar vor dem ALG II-Bezug noch hauptberuflich selbständig gewesen bist, dann wirst Du nicht durch den ALG II-Bezug wieder Mitglied der GKV werden. Das Jobcenter kann Dich ruhig bei der letzten GKV anmelden, es wird aber zu 99,9 % nicht funktionieren.

Wenn Du jetzt alerdings einen SV-pflichtigen Job aufnimmst und Du noch keine 55 Jahre alt bist, dann kommst Du wieder in die GKV. Dies wäre der beste Weg.

Ansonsten musst Du leider zur PKV - mit einem Stafbeitrag zurück. Dieser Strafbeitrag wird nicht vom Jobcenter übernommen. Du musst hier die Stundung beantragen. Das Jobcenter kann Dich auch nicht zum Basistarif anmelden. Dies musst Du selber machen, in dem Du wieder einen Vertrag mit der PKV abschließt. Das Jobcenter kann Dich hierzu allerdings nicht zwingen. Allerdings bist Du dann auch nicht krankenversichert. Wer löhnt denn die Krankheitskosten, wenn morgen etwas passiert und die Krankenhauskosten bspw. 100.000,00 Euro betragen? Damit würdest Du dich noch mehr verschulden.

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Beitragvon Medizinfrau » 05.10.2012, 16:39

Ganz vielen lieben Dank für die schnellen und konkreten Antworten, lieber Rossi.
Das Risiko daß ich die ganzen Jahre über eingehe, ist mir durchaus bewußt, besonders was die Unfallgefahr betrifft. Ich lebe wie ein kleiner Feigling im Risikovermeidungsmodus (kein Schlittschuhlaufen, kein Reiten von wilden Pferden, und fürs Skilaufen hab ich ja eh kein Geld). Natürlich bleibt das Leben ein Risiko, und ich bedaure auch, so lange mit dem ALG2 Antrag gewartet zu haben, dann hätte ich schon wesentlich früher besser planen können etc., aber es gab eben immer noch wichtigere Dinge und auch noch Hoffnung, daß es auch ohne geht....

Also zurück zur PKV scheidet wegen dem Strafbeitrag für mich aus.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Wie definiert sich hauptberuflich? Ich bin ein Einfrauunternehmen, und meine Umsätze sind in den vergangenen Monaten so, daß von einer hauptberuflichen Tätigkeit in dem Sinne keine Rede mehr sein kann. Soviel ich weiß gilt als hauptberuflich, wenn ich mehr als 15 oder 19 Stunden /Woche arbeite. Da ich freiberuflich Patienten behandle, bleibe ich mit meinen Behandlungsstunden in jedem Fall unterhalb dieser Grenze. Die Arbeit die ich zuhause habe im Büro, die sieht ja niemand. Ich will dem Jobcenter allerdings eine Vorrausschau vorlegen, in der ich darlege, wie ich gedenke aus der Misere wieder rauszukommen (EKS), und überhaupt mit meiner freiberuflichen Tätigkeit wieder Geld zu verdienen.
Hätte das irgendwelche Nachteile, wenn ich mich selbst als nebenberuflich selbständig bezeichne, statt wie bisher als hauptberuflich freiberuflich?

Genau genommen pflege ich zur Zeit hauptberuflich meine Mutter, nur sieht das leider niemand so, bzw. zahlt das keiner. Daß neben der Tagespflege noch ausgezahlte Pflegegeld geht schon für Medikamente und Maßnahmen drauf, die die Kasse nicht zahlt.

Da fällt mir ein, daß ich vor kurzem gehört habe, daß pflegende Angehörige, wenn sie mehr als 14 Std/Woche (glaube ich) pflegen, auch durch die Pflegekasse KV-versichert und rentenversichert werden können bzw. darauf einen Anspruch hätten.
Wo kann man sich genau zu dem Thema schlau machen? Meine kurze Nachfrage bei der Pflegekasse ergab, daß man mir bei der Feststellung der Pflegestufe 2 meiner Mutter den Antrag auf diese Leistungen nicht zugeschickt hätte, weil es nicht auf mich zuträfe. hab aber nicht begriffen warum, wahrscheinlich weil ich mir die anzurechnende Pflegezeit mit 4 x Woche Tagespflege teilen muß. Aber was ist mit der Betreuung, Haushalt und Papierkrieg, den ich für meine Mutter führe? Ist das keine Arbeit?
Sollte ich meine Ansprüche in dieser Hinsicht mal prüfen lassen? Meine Mutter bekommt auch noch zusätzliche Betreuungsgeld nach § 45 b zur Verfügung gestellt. Und außerdem ist sie zunehmend sehbehindert, bzw. fast blind.

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Beitragvon Czauderna » 05.10.2012, 17:26

Hallo,
was die Pflegeversicherung angeht, so tritt das nur für die Rentenversicherung zu,
d.h., wenn du im Gutachten als Pflegeperson aufgeführt bist und mehr als 14 Stunden wöchentlich pflegst, dann zahlt die Pflegekasse für dich auf Antrag (das sogar rückwirkend , u.U. von Beginn an) RV-Beiträge* - das kann sich je nach Pfelgestufe richtig lohnen für dein Rentenkonto und wenn du bisher noch keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hast, kann du dadurch sogar auch einen Rentenanspruch (60 Kalendermonat) erwerben.
Bei der Krankenversicherung geht da allerdings nix.
Gruss
Czauderna

*die RV.Pflicht ist zwar noch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die du aber nach deiner Schilderung offenbar alle erfüllst.
Zuletzt geändert von Czauderna am 05.10.2012, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Rossi » 05.10.2012, 17:38

Nun ja, wenn Du wirklich unmittelbar vor dem ALG II Bezug nicht mehr hauptberuflich selbständig gewesen bist, dann könntest Du vielleicht über die sog. Schlupflochproblematik im Rahmen des ALG II doch GKV-pflichtig werden. Eine Nachzahlung würde dort nicht drohen.

Dies ist allerdings nicht so einfach. Ferner musst Du es überzeugend beweisen können.

Guckst Du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837

Es steht jetzt 14 : 2 gegen die Kassen. Ein Verfahren ist beim BSG anhängig. Man muss sehen, wie es ausgeht. Die doritgen Poster mussten fast alle aufgenommen werden.


Hinsichtlich der Pflege solltest Du mit der Pflegekasse sprechen


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