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Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.11.2012, 22:21

Nun ja, es mag natürlich ungerecht sein, völlig klar.

Diejenigen, die sich ggf. im Vorfeld intnensiv erkundigen, werden bei der Eintragung der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V vermutlich nicht mitwirken.

Die Anderen hingegen stottern es ab.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 05.11.2012, 08:36

Nichtversicherte sind in aller Regel die Ärmsten dieser Gesellschaft. Warum sollten diese nicht auch mal ein Schlupfloch ausnutzen dürfen? Dann trifft es unter Verteilungsgesichtspunkten ausnahmsweise mal die richtigen.

Schlupflöcher ausnutzen wird in großem Stil z.B. im Steuerrecht laufend praktiziert, und dabei geht es um völlig andere Einkommensschichten und viel höhere Beträge. Wer informiert ist, ist im Vorteil - ob es einem gefällt oder nicht.

Sicher
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Beitragvon Sicher » 07.11.2012, 14:53

Ich finde grade bei einer Krankenversicherung sollten alle ausreichend informiert sein.
Das ist doch total wichtig!

Clara*
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Beitragvon Clara* » 27.11.2012, 15:55

Hey Czauderna,

kannst du deinen Aspekt noch mal kurz erklären, ich steige da grade nicht durch. Und ich frage mich, was die denn für nachzahlungen zahlen müssen? Ich meine, wer nicht versichert ist, muss doch auch nichts zahlen......

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Beitragvon Czauderna » 27.11.2012, 16:38

Hallo Clara,
was für einen Apsekt meinst Du ??
Du bist neu hier, befasst du dich in irgend einer FOrm mit der gesetzlichen Krankenversicherung ?
Deine Schlussfolgerung, wer nicht versichert ist, der muss auch nicht zahlen - die ist sehr richtig. Die Frage bzw. das Problem ist aber, dass man seit dem 01.04.2007 in Deutschland grundsätzlich versichert sein
muss, weil es der Gesetzgeber so vorschreibt - und da haben wir auch schon das Problem eingegrenzt.
Auf der einen Seite der Zwang zur Versicherung, ergo der Beitragszahlung, auf der anderen Seite die Frage geht das mit dem Zwang, wenn der Betroffene nichts mitwirkt.
Also, welchen Aspekt meinst du, soll ich dir erklären.
Gruss
Czauderna


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