GKV Rückkehrer hat noch "ein paar" Zusatzfragen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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xtwolf
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GKV Rückkehrer hat noch "ein paar" Zusatzfragen

Beitragvon xtwolf » 11.11.2012, 21:02

Nachdem ich hier im Forum ein bisschen rumgestöbert habe, ist mir bewusst geworden, wie komplex das Thema ist und dass auch bei mir längst nicht alle Fragen geklärt sind. Darum würde ich gerne noch ein paar Fragen nachschießen.
Wie ich ja hier im Forum schon mal geschildert habe, bin ich im Moment pflichtversichert in der GKV, habe aber noch eine Anwartschaft bei der PKV laufen. Somit hätte ich theoretisch eine Rückkehrmöglichkeit, wenn ich wieder über die Jahresentgeltgrenze verdiene. Am liebsten würde ich in der GKV bleiben, aber das könnte noch ziemlich teuer für mich werden, wenn ich verschiedene Szenarien durchspiele:
Ein Szenario könnte z.B. folgendes sein:
Ausgehend davon, dass ich bald wieder freiwillig in der GKV versichert bin, könnte ich dann in ein paar Jahren (sagen wir mit 55 Jahren) von meiner Firma abgefunden werden, z.B. mit 100.000 Euro. Außerdem würde ich dann evtl. sofort schon eine Betriebsrente erhalten von rund 1.000 Euro im Monat. Mit 59 Jahren käme dann noch eine Direktversicherung über weitere 100.000 Euro zur Auszahlung. Mit 63 Jahren würde ich dann in diesem Beispiel die Rente beantragen (mit den entsprechenden Abschlägen, weil ich eigentlich erst mit 67 in Rente kann).
Die 9/10 Regel würde ich so gerade erfüllen, so dass ich dann in der KVdR wäre.
Interessant ist aber vor allem der Zeitraum zwischen dem 55. Lebensjahr und dem Beantragen der Rente.
Zunächst gehe ich davon aus, dass ich in dieser Zeit nicht arbeite.
1. Wenn ich ALG 1 beziehe, bin ich wahrscheinlich pflichtversichert und muss gar keine Beiträge zahlen, richtig?
2. Ich denke, dass ich danach freiwillig in der GKV versichert sein muss, obwohl ich dann ja nur 1.000 Euro laufende Einnahmen habe, richtig?
3. Die 100.000 Euro Abfindung müsste ich dann wohl mit 1/120 pro Monat 10 Jahre lang verbeitragen mit dem vollen Satz. Wird das Jahr ALG 1 von den 10 Jahren abgezogen oder wird das „hinten drangehängt“?
4. Sobald die Direktversicherung zur Auszahlung kommt, muss ich diese dann genauso wie die Abfindung mit 1/120 pro Monat und dem vollen Satz verbeitragen?
5. Meine Frau und die Kinder sind beihilfeberechtigt und privat versichert. Muss ich ihre Besoldung in dieser Phase auch noch anteilig verbeitragen? Wenn ja, die Hälfte oder wie viel?
6. Was ändert sich in dem Moment, in dem ich Rente beantrage? Ich bin dann ja wieder pflichtversichert. Dann zahle ich also nur etwas mehr als den halben Satz für meine gesetzliche Rente, den vollen Satz für die Betriebsrente, den vollen Satz für 1/120 der Direktversicherung aber vermutlich nicht mehr für die Abfindung und auch sonst nichts, also keine Einkünfte meiner Frau, keine Zinserträge und keine Mieteinnahmen?
7. Was ist, wenn ich während dieser Zeit oder auch vorher schon sterbe. Muss meine Frau dann die noch offenen KV+PV Beiträge abführen, obwohl sie privat-versichert ist?
8. Wenn ich mit 55 noch mal eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme, dann dürfte ich in dieser Zeit ja überhaupt keine Beiträge abführen müssen außer für das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung. Dadurch würde ich dann ja extrem viel sparen. Auch hier ist wieder die Frage, ob die 10-jährige Frist für die Abfindung und die Direktversicherung dadurch nur aufgeschoben wird oder zahle ich dann unter dem Strich einfach weniger Jahre die Beiträge?
9. Zum Abschluss noch eine ganz andere Frage: Kann ich eigentlich auch in der GKV bleiben und nur bei der Pflegeversicherung zurück in die private Pflegepflichtversicherung?
Ich denke mal, dass das extrem viele und teilweise komplizierte Fragen sind. Ich wäre wirklich froh, wenn ich am Ende etwas mehr Licht in dieses Durcheinander bekomme und irgendwann mal einen Strich unter das Thema KV machen kann. Im Moment verfolgt mich das Ganze schon im Traum….

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Beitragvon Rossi » 11.11.2012, 23:09

Nun ja, Du stellst hier wirklich dezidierte Fragen. Es geht in der erster Linie natürlich darum vorausschauend im Alter Kohle zu sparen.

Ich glaube kaum, dass hier jemand im Forum dazu in der Lage ist - mal so eben in 5 Minuten - alle möglichen Fallkonstellationen durchzurechnen, um für Dich das optimalste Ergebnis dabei herauszuholen.

Also brauchst Du einen super Speziallisten, der alle Ticks drauf hat.

Selbsterständlich kann man all Deine Frage von 1 - 9 abklopfen und beantworten. Allerdings nicht in den berüchtigten 5 Minuten.

Asche auf mein Haupt, sebstverständlich könnte man all diese Frage beantworten und eine Taktik entwickeln.

Aber dafür braucht man - selbst als Spezialist - mehrere Stunden!

xtwolf
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Beitragvon xtwolf » 12.11.2012, 16:28

Ja, ich weiß, das sind Luxus-Probleme verglichen mit Leuten, die gar keine Versicherung haben oder so. Trotzdem muss ich mich ja irgendwie entscheiden, ob ich wieder zurück in die PKV gehe oder nicht. Und bevor ich diese Entscheidung treffe, möchte ich wenigstens die grundlegenden Regeln verstehen, auch wenn sich das wahrscheinlich alles noch mal ändert in den nächsten Jahren. Ich werd dann wohl mal zu einem Fachanwalt oder so gehen. Kennt jemand einen guten Anwalt, dem man vielleicht auch online kontakten kann?
Wenn die ein oder andere Frage dabei ist,die man kurz beantworten kann, wäre ich trotzdem dankbar für Antworten. Je mehr ich von der Sache verstehe, desto einfacher ist es dann, die richtigen Fragen zu stellen.
Danke und Gruß!

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Beitragvon Rossi » 12.11.2012, 19:10

Nun ja, Du brauchst einen Beitragsspeziallisten.

Das Beitragsrecht ist allerdings ein Buch mit sieben Siegeln.

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Beitragvon heinrich » 13.11.2012, 18:34

man könnte alle Fragen beantworten.

evt. bräuchte ich dazu 20 Seiten.

Dann kämen die nächsten Fragen.

In einen Gespräch lassen sich Fragen , Antworten und Gegenfragen viel besser und in weniger Zeit besser abhandeln.

Ruf DEINE gesetzliche Krankenkasse an. Frag nach einem Gruppenleiter, Teamleiter im Bereich der freiwilligen Versicherung.

Hoever
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Beitragvon Hoever » 14.11.2012, 23:31

In der Tat etwas viel gefragt...

Aber: Wenn die Ehefrau beihilfeberechtigt ist, besteht ggfs. Anspruch auf Beihilfe. In der Regel zählt dafür das Einkommen des Vorvorjahres, wobei relativ hohe Beträge erzielt werden können. Mit der Betriebsrente könnte das ggfs. gehen, mit Betriebs- und Altersrente nicht mehr. Tipp: Beihilfestelle anrufen und Grenzen erfragen.

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Beitragvon xtwolf » 17.11.2012, 18:35

Danke für den Tipp!
Aber das würde voraussetzen, dass ich in der PKV bin, oder? Und wenn ich dann mit der Betriebsrente und gesetzlicher Rente über der Grenze liege, würde ich wieder aus der Beihilfe rausfliegen und hätte dann wieder das Problem, dass ich wieder privat-voll-versichert bin...

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Beitragvon Hoever » 17.11.2012, 19:12

Richtig erkannt. Lösung wäre große AW für die Vollversicherung und das gesparte Geld (Beihilfe) dann weglegen! Wenn Du aber Betriebsrente, Altersrente und ggfs. weitere Einkünfte verbeitragen musst, könnte die PKV ja durchaus auch im Alter interessant sein. Sofern Dein Vertrag vor 2009 begonnen hat, käme ja sogar die Umstellung in den Standardtarif in Betracht, falls es finanziell eng wird...


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