Ich entschuldige mich schon mal, falls die Frage schon diskutiert wurde. Ich habe mit der Suchen-Funktion nichts passendes gefunden.
Folgender Fall:
Ich verdiene seit über 20 Jahren als Angestellter über der Pflichtversicherungsgrenze und war jetzt in den letzten 6 Jahren privat-versichert. Aufgrund eines psychischen Zusammenbruchs wegen Arbeitsüberlastung war ich lange krank und arbeite jetzt wieder mit reduzierter Stundenzahl. Ich bin deshalb pflichtversichert und wieder in der GKV. Aufgrund der Psychotherapie, die ich jetzt mache, fühle ich mich in der GKV auch besser aufgehoben und möchte nicht mehr zurück in die PKV.
Daher folgende Frage:
Ich bin seit 1. Oktober 2012 pflichtversichert
Ich muss ja 12 Monate pflichtversichert sein, um dann dauerhaft in der GKV bleiben zu können, auch wenn ich wieder mehr verdiene (dann als freiwilliges Mitglied).
Sollte ich einen neuen Job finden mit weniger Stressbelastung, könnte ich mir auch vorstellen, bald wieder aufzustocken. Angenommen ich würde schon im März 2013 wieder über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen, hätte ich die 12 Monate ja noch nicht erfüllt. Andererseits werde ich ja erst am Ende des Jahres, in dem ich die Pflichtversicherungsgrenze überschreite wieder versicherungsfrei, wäre also noch bis Ende 2013 versicherungspflichtig. Somit hätte ich doch dann die Vorversicherungszeit für die freiwillige Mitgliedschaft erfüllt. Aber dann würde die Aussage, dass das Einkommen für mindestens 12 Monate unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen muss, um dauerhaft in der GKV bleiben zu können, nicht stimmen. Die Frage ist also, was passieren würde, wenn ich schon im März 2013 wieder aufstocke.
Danke und sorry für den langen Beitrag
GKV Rückkehrer hat eine Frage
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wo hast du gelesen, dass das Einkommen für 12 Monate unter der Versicherungsflichtgrenze liegen muss?
Denn eigentlich sind deine Ausführungen richtig.
Wenn du ab März 2013 erhöst wirst du zum Ende des Jahres wieder versicherungsfrei und hast aber die 12 Monate erfüllt, also ist eine freiwillige Versicherung möglich - kurz gesagt.
Denn eigentlich sind deine Ausführungen richtig.
Wenn du ab März 2013 erhöst wirst du zum Ende des Jahres wieder versicherungsfrei und hast aber die 12 Monate erfüllt, also ist eine freiwillige Versicherung möglich - kurz gesagt.

Hm, Asche auf mein Haupt. Solche Kunden habe ich ja in der guten alten Sozialhilfe nicht.
Muss man aber nicht unterscheiden?
Wenn der Poster im März 2013 noch beim gleichen Arbeitgeber malocht und durch die Stundenerhöhung wieder oberhalb der JAEG verdient, dann scheidet er zum 31.12.2013 aus der Versicherungspflicht aus. Die Zugangsberechtigung für eine freiw. Kv. liegt vor (VVZ erfüllt).
Wenn der Poster allerdings den Arbeitgeber wechselt, dann gilt diese Kaldenderjahrgrenze eben nicht, er scheidet ja aus der Versicherungspflicht aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses beim alten Arbeitgeber aus. Eine Zugangsberechtigung zur freiw. Kv. hat er (keine VVZ) nicht.
Beim neuen Arbeitgeber werden die Karten wieder neu gemsicht und der Status muss neu geklärt bzw. geprüft werden. Hier wird er allerdings nicht pflichtig, wenn der sofort die JAEG überschreitet.
Muss man aber nicht unterscheiden?
Wenn der Poster im März 2013 noch beim gleichen Arbeitgeber malocht und durch die Stundenerhöhung wieder oberhalb der JAEG verdient, dann scheidet er zum 31.12.2013 aus der Versicherungspflicht aus. Die Zugangsberechtigung für eine freiw. Kv. liegt vor (VVZ erfüllt).
Wenn der Poster allerdings den Arbeitgeber wechselt, dann gilt diese Kaldenderjahrgrenze eben nicht, er scheidet ja aus der Versicherungspflicht aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses beim alten Arbeitgeber aus. Eine Zugangsberechtigung zur freiw. Kv. hat er (keine VVZ) nicht.
Beim neuen Arbeitgeber werden die Karten wieder neu gemsicht und der Status muss neu geklärt bzw. geprüft werden. Hier wird er allerdings nicht pflichtig, wenn der sofort die JAEG überschreitet.
Zunächst mal vielen Dank für eure Antworten.
@CTG: wenn man etwas googled findet man sehr oft die Aussage:
Um Rosinenpickerei zu verhindern, ist die Rückkehr zur GKV fast unmöglich und kann bei Angestellten im Prinzip nur durch einen mindestens 12-monatigen Gehaltsverzicht erreicht werden.
Nach euren Aussagen vermute ich, dass diese Aussage falsch ist und besser lauten müsste, dass man lediglich 12 Monate pflichtversichert sein muss, was ja ein großer Unterschied ist.
Wenn das richtig ist, dann wäre es ja im Prinzip ziemlich einfach. Man müsste im Extremfall ja nur im Dezember die Stundenzahl reduzieren und könnte dann sagen wir im Februar wieder aufstocken. Dann hätte man kaum auf Gehalt verzichtet und wäre wieder in der GKV.
@Rossi:Ja, im Moment versuche ich beim gleichen Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zu bekommen. Ist aber nicht so einfach, obwohl oder weil der Betriebsarzt und Betriebsrat mitmischen...
Danke für den Hinweis, dass alles anders ist, wenn man den Arbeitgeber wechselt.
Wie gesagt fällt es mir etwas schwer zu glauben, dass es wirklich so einfach ist, aber wenn es im SGB so steht, sollte es stimmen.
Viele Grüße
@CTG: wenn man etwas googled findet man sehr oft die Aussage:
Um Rosinenpickerei zu verhindern, ist die Rückkehr zur GKV fast unmöglich und kann bei Angestellten im Prinzip nur durch einen mindestens 12-monatigen Gehaltsverzicht erreicht werden.
Nach euren Aussagen vermute ich, dass diese Aussage falsch ist und besser lauten müsste, dass man lediglich 12 Monate pflichtversichert sein muss, was ja ein großer Unterschied ist.
Wenn das richtig ist, dann wäre es ja im Prinzip ziemlich einfach. Man müsste im Extremfall ja nur im Dezember die Stundenzahl reduzieren und könnte dann sagen wir im Februar wieder aufstocken. Dann hätte man kaum auf Gehalt verzichtet und wäre wieder in der GKV.
@Rossi:Ja, im Moment versuche ich beim gleichen Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zu bekommen. Ist aber nicht so einfach, obwohl oder weil der Betriebsarzt und Betriebsrat mitmischen...
Danke für den Hinweis, dass alles anders ist, wenn man den Arbeitgeber wechselt.
Wie gesagt fällt es mir etwas schwer zu glauben, dass es wirklich so einfach ist, aber wenn es im SGB so steht, sollte es stimmen.
Viele Grüße
Ja Rossi du hast recht.
Wenn man eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufnimmt wird direkt und nicht erst am Ende des JAhres geprüft ob derjenige Versicherungspflicht oder versicherungsfrei ist.
Die Aussage das man auf sein Gehalt 12 Monate verzichten muss kann ich nicht nachvollziehen. Und was du beschreibst ist theoretisch richtig.
Der Gesetzgeber hat es schwer gemacht wieder zurück zu kommen, aber nicht unmöglich. Es gibt eben ein paar Möglichkeiten die man nutzen kann.
Wenn man eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufnimmt wird direkt und nicht erst am Ende des JAhres geprüft ob derjenige Versicherungspflicht oder versicherungsfrei ist.
Die Aussage das man auf sein Gehalt 12 Monate verzichten muss kann ich nicht nachvollziehen. Und was du beschreibst ist theoretisch richtig.
Der Gesetzgeber hat es schwer gemacht wieder zurück zu kommen, aber nicht unmöglich. Es gibt eben ein paar Möglichkeiten die man nutzen kann.
wer über 55 Jahre alt ist
und dann eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt (also mehr als 400 EUR und nicht mehr als die JAE-Grenze)
wird in dieser an sich versicherungspflichtigen Beschäftigung
DANN DOCH N I C H T versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung,
wenn in den letzten 5 Jahren kein Tag eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bestand und 2,5 Jahre dieser 5 Jahre hauptberufliche Selbstständigkeit bzw. Versicherungsfreiheit (z.B. als JAE-Überschreiter oder Beamter) bestand.
Nachzulesen in § 6 Abs. 3a SGB V
und dann eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt (also mehr als 400 EUR und nicht mehr als die JAE-Grenze)
wird in dieser an sich versicherungspflichtigen Beschäftigung
DANN DOCH N I C H T versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung,
wenn in den letzten 5 Jahren kein Tag eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bestand und 2,5 Jahre dieser 5 Jahre hauptberufliche Selbstständigkeit bzw. Versicherungsfreiheit (z.B. als JAE-Überschreiter oder Beamter) bestand.
Nachzulesen in § 6 Abs. 3a SGB V
CTG hat geschrieben:Wo hast du gelesen, dass das Einkommen für 12 Monate unter der Versicherungsflichtgrenze liegen muss?
Denn eigentlich sind deine Ausführungen richtig.
Wenn du ab März 2013 erhöst wirst du zum Ende des Jahres wieder versicherungsfrei und hast aber die 12 Monate erfüllt, also ist eine freiwillige Versicherung möglich - kurz gesagt.
Jetzt habe ich doch etwas gefunden, was dem widerspricht. Man muss demnach zwar nicht unbedingst 12 Monate unter der der Versich.pflichtgrenze liegen, aber im Dezember versicherungspflichtig werden und im Februar wieder aufstocken und bis zum Jahresende dann pflichtversichert bleiben, um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, geht wohl doch nicht. Die Unterschreitung darf "nicht nur vorrübergehend" sein und die Mindestgrenze liegt wohl bei 6 Monaten. Hier ist ein entsprechendes Zitat von der homepage der Siemens BKK:
"Was passiert bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht nur vorübergehend unterschritten, so tritt ab dem Zeitpunkt der Unterschreitung Versicherungspflicht ein. Eine Unterschreitung muss für mindestens 6 Monate im Voraus feststehen. Ist dieser Zeitraum kürzer, so endet die Versicherungsfreiheit nicht."
Glaubt ihr, dass das stimmt bzw. relevant ist? Im SGBV steht das ja nicht so drin.
Hallo,
also, diese Reglung kenne ich nicht und habe dazu auch nix im SGB oder in den Rundschreiben gefunden. wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, dann tritt sie sofort ein. Wenn wir mal das durchspielen was da geschrieben wurde, dann wäre folgende Konstellation möglich - ich verringere meine Arbeitszeit zum 01.01.2013, komme unter 3800,00 € mtl. und bleibe trotzdem versicherungsfrei weil ich mich am 15.5.2013 dazu entschließen
werde ab dem 01.06.2013 wieder voll zu arbeiten ??
Wird dann rückwirkend die Versicherungspflicht wieder aufgehoben, die Mitgliedschaft in der GKV storniert ??.
Also, wie gesagt, ich kenne das so nicht - lerne aber auch gerne noch dazu.
Gruss
Czauderna
also, diese Reglung kenne ich nicht und habe dazu auch nix im SGB oder in den Rundschreiben gefunden. wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, dann tritt sie sofort ein. Wenn wir mal das durchspielen was da geschrieben wurde, dann wäre folgende Konstellation möglich - ich verringere meine Arbeitszeit zum 01.01.2013, komme unter 3800,00 € mtl. und bleibe trotzdem versicherungsfrei weil ich mich am 15.5.2013 dazu entschließen
werde ab dem 01.06.2013 wieder voll zu arbeiten ??
Wird dann rückwirkend die Versicherungspflicht wieder aufgehoben, die Mitgliedschaft in der GKV storniert ??.
Also, wie gesagt, ich kenne das so nicht - lerne aber auch gerne noch dazu.
Gruss
Czauderna
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