GKV-Selbstkündigung 2007 - wieder versichern - wie vorgehen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.12.2012, 19:52

Rossi hat geschrieben:Tja, was soll ich dazu sagen.

Ich habe die Einheitlichen Grundsätze für die Beitragsbemessung nicht gemacht.


Hallo Rossi,

nicht traurig sein - ich auch nicht !!!
Gruss
Guenter

heinrich
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Beitragvon heinrich » 15.12.2012, 10:10

der Beitragssatz OHNE Krankengeldanspruch ist übrigens nicht 15,5 %, sondern derzeit 14,9 %.


Du beschwerst Dich hier, dass nicht vom tatsächlichen Einkommen berechnet wird, und Du dadurch 22 % zahlen musst.

Es gibt Fälle, die haben Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von mtl. 3825.

Die zahlen nuuuuur von 3825 EUR.

Ist da gerecht ???? Der Prozentsatz bei denen ist dann weit unter 14,9 %.

Es gibt Menschen, die haben in einem Einkommensteuerbescheid NULL Einnahmen oder sogar MINUS-Einkünfte.

Da frage ich diese Kunden, die kritisch nachfragen, ob ich denen, wenn in MINUS X 14,9 % rechne, auch noch was ERSTATTEN soll
UND dass es deshalb MINDESTbemessungsgrundlage und daraus mit 14,9 % multipiziert eben MIINDESTbeiträge gibt.
DANN VERSTEHEN die Leute mich.

Üüüübrigens, die Menschen üüüüer 3825 beschweren sich nicht; klar ne.

newson
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Beitragvon newson » 16.12.2012, 14:39

Wer hat, dem wird gegeben

Diese Aussage sollte ja für einen positiven Glauben gelten,
und nicht wie in dieser Scheindemokratie allerorten angewendete materielle Praxis:

Diejenigen, die weniger haben, lassen sich ausziehen, bis sie nichts mehr haben.
Und später können sich die edlen Spender für die milden Gaben auf der Wohltätikeitsveranstaltung nochmal erhöhen und feiern lassen.


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