Beitragvon heinrich » 15.12.2012, 10:10
der Beitragssatz OHNE Krankengeldanspruch ist übrigens nicht 15,5 %, sondern derzeit 14,9 %.
Du beschwerst Dich hier, dass nicht vom tatsächlichen Einkommen berechnet wird, und Du dadurch 22 % zahlen musst.
Es gibt Fälle, die haben Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von mtl. 3825.
Die zahlen nuuuuur von 3825 EUR.
Ist da gerecht ???? Der Prozentsatz bei denen ist dann weit unter 14,9 %.
Es gibt Menschen, die haben in einem Einkommensteuerbescheid NULL Einnahmen oder sogar MINUS-Einkünfte.
Da frage ich diese Kunden, die kritisch nachfragen, ob ich denen, wenn in MINUS X 14,9 % rechne, auch noch was ERSTATTEN soll
UND dass es deshalb MINDESTbemessungsgrundlage und daraus mit 14,9 % multipiziert eben MIINDESTbeiträge gibt.
DANN VERSTEHEN die Leute mich.
Üüüübrigens, die Menschen üüüüer 3825 beschweren sich nicht; klar ne.