Hallo,
Lösungen sind in Sicht!
Die Krankenkasse hat reagiert und geantwortet:
"Sehr geehrte Frau F,
Wir bedauern, daß unser Schreiben zu Irritationen geführt hat. Tatsächlich sind vom Versorgungswerk nur Beiträge für die Zeit vom 1.5.2012 bis 1.7.2012 abzuführen. In dieser Zeit haben Sie Krankengeld nach vorhergehendem Bezug von Arbeitslosengeld bezogen. Damit wurde Ihre freiwillige Versicherung unterbrochen.
Unser Schreiben erweckt allerdings den Eindruck, das dauerhaft Beiträge abzuführen sind. Leider wurde es auch versäumt dem Versorgungswerk eine weitere Meldung über das Ende der Beitragspflicht zu übermitteln. Wir werden dies unverzüglich nachholen.
Die freiwilligen Beiträge sind ab 2.7.2012 von Ihnen wie bisher direkt zu zahlen.
Wir bitten nochmals um Entschuldigung.
Ihre XXXXXXXX
Nun, dies entspricht wohl der Rechtslage.
Es geht aber weiter:
Zwei Tage später geht ein gleichlautendes Schreiben wie das erste Schreiben ein, aus dem wiederum nur hervorgeht, daß dauerhaft Beiträge einzubehalten sind. Auch die Meldung an das Versorgungswerk beinhaltet nur als Grund der Meldung "1" = Anmeldung und Beitragsabführungspflicht "2" = Ja ab 1.5.2012.
Ein Ende der Beitragspflicht zum 1.7.2012 wird nicht an das Versorgungswerk übermittelt.
Frau F. hat das Versorgungswerk informiert. Warten wir mal ab was passiert.
Interessant wird auch die Frage wie die Krankenkasse reagiert da ja dann für 31 Tage aus dem beitragspflichtigen Einkommen bezahlt worden sind.
Gruß von Christa
Zahlstellenverfahren bei freiwillig Versicherten
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