Wechsel: freiwillig in GKV -> pflichtversichert in GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wechsel: freiwillig in GKV -> pflichtversichert in GKV?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hinzur Pflichtversicherung in der GKV.
Hintergrund:
- die Versicherungspflichtgrenze wurde angehoben.
- mein monatl. Einkommen liegt nun knapp unter der Versicherungsplfichtgrenze.
- aktuell bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- ich plane dieses Jahr 2 Monate Elternzeit und werde 1.800,-/Monat Elterngeld erhalten.
- mein Jahreseinkommen sollte? ebenrfalls unter der JAEG liegen (ich erhalte dieses Jahr nur 10 Monate Gehalt).
- ich bin NICHT verheiratet.
Fragen:
1. Bin ich grundsätzlich autom. Pflichtversicherter, weil mein monatl. Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?
2. Wenn die erste Frage negativ beantwortet wird, welche Kriterien müssen erfüllt sein, um wieder der Versicherungspflicht zu unterliegen?
3. Ist Elterngeld dem JAEG hinzuzurechnen?
4. Wie erfährt meinen Krankenkasse davon, dass ich evtl. wieder der Versicherungspflicht unterliege?
Warum diese Fragen? Als freiwillig Versicherter in einer GKV muss während der Elternzeit ein Mindestbeitrag an die GKV gezahlt werden. Meines Wissens nach liegt dieser Beitrag bei ca. 160,- €/Monat. Diese Tatsache möchte ich umgehen, indem ich VOR dem Antritt der Elternzeit wieder den Status eines Pflichtversicherten einnehmen, da diese Personen während der Elternzeit keine Beiträge an die GKV leisten müssen.
Vielen Dank und viele Grüße
ich habe eine Frage zum Wechsel der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hinzur Pflichtversicherung in der GKV.
Hintergrund:
- die Versicherungspflichtgrenze wurde angehoben.
- mein monatl. Einkommen liegt nun knapp unter der Versicherungsplfichtgrenze.
- aktuell bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- ich plane dieses Jahr 2 Monate Elternzeit und werde 1.800,-/Monat Elterngeld erhalten.
- mein Jahreseinkommen sollte? ebenrfalls unter der JAEG liegen (ich erhalte dieses Jahr nur 10 Monate Gehalt).
- ich bin NICHT verheiratet.
Fragen:
1. Bin ich grundsätzlich autom. Pflichtversicherter, weil mein monatl. Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?
2. Wenn die erste Frage negativ beantwortet wird, welche Kriterien müssen erfüllt sein, um wieder der Versicherungspflicht zu unterliegen?
3. Ist Elterngeld dem JAEG hinzuzurechnen?
4. Wie erfährt meinen Krankenkasse davon, dass ich evtl. wieder der Versicherungspflicht unterliege?
Warum diese Fragen? Als freiwillig Versicherter in einer GKV muss während der Elternzeit ein Mindestbeitrag an die GKV gezahlt werden. Meines Wissens nach liegt dieser Beitrag bei ca. 160,- €/Monat. Diese Tatsache möchte ich umgehen, indem ich VOR dem Antritt der Elternzeit wieder den Status eines Pflichtversicherten einnehmen, da diese Personen während der Elternzeit keine Beiträge an die GKV leisten müssen.
Vielen Dank und viele Grüße
Re: Wechsel: freiwillig in GKV -> pflichtversichert in G
wise hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hinzur Pflichtversicherung in der GKV.
Hintergrund:
- die Versicherungspflichtgrenze wurde angehoben.
- mein monatl. Einkommen liegt nun knapp unter der Versicherungsplfichtgrenze.
- aktuell bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- ich plane dieses Jahr 2 Monate Elternzeit und werde 1.800,-/Monat Elterngeld erhalten.
- mein Jahreseinkommen sollte? ebenrfalls unter der JAEG liegen (ich erhalte dieses Jahr nur 10 Monate Gehalt).
- ich bin NICHT verheiratet.
Fragen:
1. Bin ich grundsätzlich autom. Pflichtversicherter, weil mein monatl. Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?
ja !!
2. Wenn die erste Frage negativ beantwortet wird, welche Kriterien müssen erfüllt sein, um wieder der Versicherungspflicht zu unterliegen?
3. Ist Elterngeld dem JAEG hinzuzurechnen?
nein !!
4. Wie erfährt meinen Krankenkasse davon, dass ich evtl. wieder der Versicherungspflicht unterliege?
durch die Meldung des Arbeitgebers
Warum diese Fragen? Als freiwillig Versicherter in einer GKV muss während der Elternzeit ein Mindestbeitrag an die GKV gezahlt werden. Meines Wissens nach liegt dieser Beitrag bei ca. 160,- €/Monat. Diese Tatsache möchte ich umgehen, indem ich VOR dem Antritt der Elternzeit wieder den Status eines Pflichtversicherten einnehmen, da diese Personen während der Elternzeit keine Beiträge an die GKV leisten müssen.
Vielen Dank und viele Grüße
Gruss zurück
Czauderna
hallo wise
Deine Frage ist vollkommen berechtigt, da bei Dir eine Familienversicherung (nicht verheiratet) eben nicht möglich ist.
Czauderna hat alle Fragen richtig beantwortet.
Ich möchte nur etwas ergänzen.
Sprich mit Deiner Personalabteilung und/oder auch Krankenkassen, dass dies was Du meinst (nämlich das Eintreten von Pflichtversicherung)
auch tatsächlich umgesetzt wird.
Nu so, da Menschen ja auch Fehler machen können.
Solltest Du nur knapp über der Grenze liegen, dann würde sich eine kleine Senkung unterhalb der Grenze noch lohnen.
Deine Frage ist vollkommen berechtigt, da bei Dir eine Familienversicherung (nicht verheiratet) eben nicht möglich ist.
Czauderna hat alle Fragen richtig beantwortet.
Ich möchte nur etwas ergänzen.
Sprich mit Deiner Personalabteilung und/oder auch Krankenkassen, dass dies was Du meinst (nämlich das Eintreten von Pflichtversicherung)
auch tatsächlich umgesetzt wird.
Nu so, da Menschen ja auch Fehler machen können.
Solltest Du nur knapp über der Grenze liegen, dann würde sich eine kleine Senkung unterhalb der Grenze noch lohnen.
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Czauderna hat recht.
DKV-Service-Center hat allerdings auch recht.
Wenn du nur knapp unter der Grenze liegst und noch ein zB 13 Monatsgehalt oder eine Sonderzahlung bekommst wird diese mit angerechnet und schon könntest du über der JAEG sein.
Was mich auch noch verwirrt ist dieser Satz von dir:
Das Gehalt wird immer auf 12 Monate berechnet und dann wird geschaut ob du unter der JAEG liegst oder nicht, egal ob evtl nur 10 Monate Gehalt gezahlt wird.
DKV-Service-Center hat allerdings auch recht.
Wenn du nur knapp unter der Grenze liegst und noch ein zB 13 Monatsgehalt oder eine Sonderzahlung bekommst wird diese mit angerechnet und schon könntest du über der JAEG sein.
Was mich auch noch verwirrt ist dieser Satz von dir:
mein Jahreseinkommen sollte? ebenrfalls unter der JAEG liegen (ich erhalte dieses Jahr nur 10 Monate Gehalt).
Das Gehalt wird immer auf 12 Monate berechnet und dann wird geschaut ob du unter der JAEG liegst oder nicht, egal ob evtl nur 10 Monate Gehalt gezahlt wird.
Tipp zur Beitragsvermeidung in der Elternzeit für freiwillige Mitglieder der GKV:
Mach erstmal etwas Teilzeit in Elternzeit, damit wirst du sofort versicherungspflichtig. Anschließend machst du reine Elternzeit. Dann bleibst du beitragsfrei weiter versichert.
Kann allerdings notwendig sein, dass man etwas hartnäckig bleibt und notfalls Widerspruch/Klage einreicht:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=121187&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Bin mir allerdings nicht sicher wie lange die Teilzeit in Elternzeit sein muss, damit Versicherungspflicht entsteht. Vermutlich sollte zwar schon ein einziger Monat reichen, aber an dieser Stelle könnte evtl. noch ein Angriffspunkt sein. Zu verlieren gibts aber eigentlich nix, im dümmsten Fall musst halt den Beitrag zahlen.
Mach erstmal etwas Teilzeit in Elternzeit, damit wirst du sofort versicherungspflichtig. Anschließend machst du reine Elternzeit. Dann bleibst du beitragsfrei weiter versichert.
Kann allerdings notwendig sein, dass man etwas hartnäckig bleibt und notfalls Widerspruch/Klage einreicht:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=121187&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Bin mir allerdings nicht sicher wie lange die Teilzeit in Elternzeit sein muss, damit Versicherungspflicht entsteht. Vermutlich sollte zwar schon ein einziger Monat reichen, aber an dieser Stelle könnte evtl. noch ein Angriffspunkt sein. Zu verlieren gibts aber eigentlich nix, im dümmsten Fall musst halt den Beitrag zahlen.
CTG hat geschrieben:Das Gehalt wird immer auf 12 Monate berechnet und dann wird geschaut ob du unter der JAEG liegst oder nicht, egal ob evtl nur 10 Monate Gehalt gezahlt wird.
Warum ist das so?
Wenn ich mein monatl. Gehalt (also tatsächliches Monatsgehalt * 13 / 12) berechne, komme ich über die JAEG. Ich erhalte auch 100% Weihnachtsgeld.
Mein tatsächliches Jahresgehalt wird dieses Jahr aber unter der JAEG liegen, da ich aufgrund meiner geplanten Elternzeit 2 Monate kein Gehalt erhalte und das Weihnachtsgeld nur anteilig ausgezahlt wird (eben nur für 10 Monate).
Das monatl. Grundgehalt liegt unter der Versicherungspflichtgrenze (bezogen auf den Monat).
Ich würde also beide Bedingungen erfüllen, müsste aber aufgrund der Tatsache, dass bei der Berechnung nicht bezahlte Monate nicht berücksichtigt werden, trotzdem freiwillig versichert bleiben?
Meiner Meinung nach müsste sich mein Jahresgehalt so darstellen (Monatsgehalt * 10 + 83% Weihnachtsgeld) /12.
Mit meiner KK habe ich gestern bereits gesprochen. Dort wurde mir gesagt, dass ich mich an den Arbeitgeber wenden muss. Den Arbeitgeber habe ich bereits informiert (per Mail), aber noch keine Rückinfo. Außerdem habe ich bereits verraten, dass ich ab April in Elternzeit gehen möchte. D.h. man könnte mir jetzt sogar noch vor einem offiziellen Antrag auf Elternzeit kündigen (wenn das den AG stört).
Die Alternative Teilzeit möchte ich nicht wählen, da ich
a) meine Elternzeit auch genießen möchte (es sind ja nur 2 Monate) und
b) meines Wissens nach das Gehalt aus TZ vom Elterngeld abgezogen wird.
dr.kuwano hat geschrieben:Fur die elternzeit wird ein fiktives Entgeld angenommen.
Damit man mit Diesem Trick nicht wieder Versicherungspflichtig wird.
Es gibt nur den einen Trick Stunden oder Gehalt reduzieren und somit inclusive Weihnachts/ Urlaubsgeld unter die JAE zu rutschen.
Ist eigentlich auch fair in meinen Augen.
Wie hoch ist dieses fiktive Entgelt?
Und warum soll es fair sein, dass man trotz Unterschreitung der monatl. Grenze und der JAEG weiterhin nicht versicherungspflichtig wird?
Das man das Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu zählt ist o.k.. Nicht O.K. finde ich, dass man davon ausgeht, dass man das Gehalt trotz Elternzeit einnimmt. Das ist völliger Blödsinn und entspricht nunmal nicht der Realität. Ich hätte noch verstehen können, wenn man das Elterngeld hinzurechnet. Aber auch das wäre falsch, da es nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Ist es nun defintiv so, dass man weiterhin nicht den Plichtversichertenstatus erhält, obwohl man die JAEG Grenze in der Realität nicht überschreiten wird?
Ich kann mir das fast nicht vorstellen. Warum hat deshalb noch niemand geklagt?
Ist es nun defintiv so, dass man weiterhin nicht den Plichtversichertenstatus erhält, obwohl man die JAEG Grenze in der Realität nicht überschreiten wird?
Ich kann mir das fast nicht vorstellen. Warum hat deshalb noch niemand geklagt?
Damit wurde ein weg verbaut wieder in die Solidargemeinschaft zu kommen.
In meinen Augen auch wenn ich davon betroffen bin und somit auf einen 5stelligen Einkommensverlust habe richtig und fair.
das waere fuer viele zu einfach, zwei Monate Elternzeit und wieder zurueck in die GKV..... super aber unfair fuer alle die in der GKV verblieben sind.
In meinen Augen auch wenn ich davon betroffen bin und somit auf einen 5stelligen Einkommensverlust habe richtig und fair.
das waere fuer viele zu einfach, zwei Monate Elternzeit und wieder zurueck in die GKV..... super aber unfair fuer alle die in der GKV verblieben sind.
dr.kuwano hat geschrieben:Damit wurde ein weg verbaut wieder in die Solidargemeinschaft zu kommen.
In meinen Augen auch wenn ich davon betroffen bin und somit auf einen 5stelligen Einkommensverlust habe richtig und fair.
das waere fuer viele zu einfach, zwei Monate Elternzeit und wieder zurueck in die GKV..... super aber unfair fuer alle die in der GKV verblieben sind.
Zur Info. Ich bin in der GKV verblieben. Ich bin freiwilliges Mitglied in der GKV und NICHT bei einer Privaten Krankenversicherung.
Es ist doch traurig, dass man von den Krankenkassen als "Besserverdiener", der nicht verheiratet ist, bei der Möglichkeit einer Elternzeit schlechter behandelt wird.
Man wird von unserer Prolitik quasi zur Heirat vor einer Elternzeit gezwungen. Die Heirat verbessert das Elterngeld und ermöglicht eine Familienversicherung über den Ehepartner. Weil ich nun nicht verheiratet bin.
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