Beitragvon Petra » 23.10.2007, 21:33
Ich habe hierzu auch einige Fragen
Ich bin seit Mai selbsständig (Kleinunternehmer, umsatzsteurbefreit) und habe einen 400-Euro-Job. Im Sommer waren meine Einkünfte sehr gering und unter der Geringverdienergrenze von 816 Euro von daher habe ich auf Anraten der BKK Mitarbeiterin angegeben dass ich nebenberuflich selbständig seit und meine Einkünfte inklusive Job auf 400 Euro Basis nicht 816 Euro übersteigen.
Die Krankenkasse bittet mich nun erneut um eine aktuelle Einkommensangabe am besten inklusive Nachweise. Aktuell verdiene ich mehr als 816 Euro,wobei mir da noch unklar ist was ich an Betriebsausgaben abziehen kann. Sind als Betreibsausgaben alles abzuziehen vom Umsatz was ich beim Steuerbescheid auch angebe, also Materialkosten, Büromaterial, Werbekosten und Gebühren?
Ich arbeite und investiere derzeit noch an einer weiteren gewerblichen Geschichte, die ich in diesem Jahr noch anmelden werde, wo, wenn überhaupt in diesem Jahr nur geringe Einkünfte zu erwarten sind, für die ich dann aber noch einges an Geld als Betriebsausgaben abzuziehen habe. Wenn ich dann also beim Steuerbescheid auch diese Betriebsausgaben (also von den verschiedene gewerblichen Sachen, insbesondere der neu hinzukommenden, die ich mache) abziehe liege ich auf den Monat seit Mai gesehen sicher wieder bei unter 816 Euro im Monat durchschnittlichem Einkommen. Ganz sicher sogar, denn alles was ich nicht zum überleben brauche, investiere ich gleich weiter in diese neue gewerbliche Geschichte.
Bei dieser Einkommenserklärung von der BKK werde ich nach "Einkommen" gefragt und nicht nach Umsatz kann ich demnach auch tatsächlich nur das "Einkommen" also Umsatz abzüglich meiner Investitionen angeben????
Theoretisch kann ich ja auch extra noch vorrätig Material einkaufen, auch wenn ich das erst nächstes Jahr verbrauche um das Einkommen wieder zu "drücken" oder?
Eine weitere Unklarheit besteht bezüglich meines 400 -Euro Jobs, laut Krankenkasse zählt es als relevantes Einkommen für die Bemessungsgrenze dazu, aber dieses Einkommen ist ja schon geringfügig krankenversichert über die Pauschalabgabe des Arbeitgebers! Zählt es also wirklich mit dazu oder nicht, ich habe dazu bisher nur Vermutungen aber nichts sicheres gelesen.
Noch eine Frage bezüglich der Steuer-Jahresabrechnung; Ich hatte bis Mai einen Vollzeitjob in Anstellung worüber ich pflichtversichert war und habe in dieser Zeit noch ein paar Hundert Euro im Monat Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit gehabt, die die Krankenversicherung ja nicht zu interessieren hat. Meine Befürchtung ist, dass diese Einnahmen BIS MAI mit hinzu gerechnet werden und dann auf das durchschnittliche Einkommen als Selbstständige pro Monat SEIT Mai hinzugezählt werden, denn eine monatsgenaue Abrechnung gibt es ja nicht oder? wie kann ich das regeln?
Eine weitere Unklarheit besteht in dem Status "nebenberuflich selbstständig", genau genommen bin ich derzeit vom Stundenumfang meiner Arbeit über 18 Stunden pro Woche, also hauptberuflich selbstständig, aber vom tatsächlichen Einkommen her unter 816 Euro, wie wird das jetz von der Krankenkasse gesehen, gibt es dazu einheitliche Regelungen oder ist das von KK zu KK Auslegungssache
Ich hoffe das waren jetzt nicht zu viele Fragen, ich freue mich auf eure Antworten