Meine GKV hat meine Kündigung (zum 31.12) für unwirksam erklärt, weil innerhalb der Kündigungsfrist keine Bescheinigung über die Weiterversicherung bei einer PKV vorgelegt wurde. Ich habe die Bescheinigung erst jetzt nachgereicht sobald ich diese von meiner neuen PKV erhalten habe, bei der ich seit dem 1.1. versichert bin.
Ich möchte die GKV nach dem 1.1 nicht weiterzahlen. Der Betrag für Januar wurde noch nicht abgebucht. Was kann ich machen?
Danke,
ugn
Kündigung GKV unwirksam (Wechsel in PKV)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
ich fürchte, ohne Neukündigung wirst du aus der GKV nicht rauskommen und eher versuchen müssen den Beginn der PKV-.Versicherung zu verschieben. Du hast die Begründung ja schon selbst geschrieben - die Kündigung ist unwirksam weil du eben bis zum 31.12.2012 keine Bescheinigung der PKV vorgelegt hast.
Gruss
Czauderna
ich fürchte, ohne Neukündigung wirst du aus der GKV nicht rauskommen und eher versuchen müssen den Beginn der PKV-.Versicherung zu verschieben. Du hast die Begründung ja schon selbst geschrieben - die Kündigung ist unwirksam weil du eben bis zum 31.12.2012 keine Bescheinigung der PKV vorgelegt hast.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 29.12.2009, 16:22
Hallo ugn, mir ging's sehr ähnlich, leider kann ich dir irgendwie keine PN schreiben, ich habe daher in meinem Thread geschildert, wie es ausgegangen ist: Details: viewtopic.php?p=35627#35627 (siehe dort zu den einschlägigen Rechtsvorschriften und zur Argumentation).
Anders als Czauderna und meine frühere GKV meinten, wurde meine Kündigung also nicht komplett unwirksam (mit der Folge einer neuen Kündigungsfrist), die Wirkung entfaltete sich nur etwas später, nämlich zum Ende des Monats, in dem die Bescheinigung nachgereicht wurde. Mit dieser Lösung war ich zufrieden, sie entspräche bei dir dem 31.1.
Ich empfehle:
1. GKV-Beiträge unbedingt weiterzahlen (selbst ein Rechtsstreit entbindet nicht von der Zahlungspflicht, und die Verzugszinsen bei GKV-Beiträgen sind EXTREM hoch!)
2. die neue PKV über den Streit informieren (sollte der 1.1. sich nicht halten lassen, bekommst du später dein Geld zurück, eine Doppelversicherung ist in jedem Fall ausgeschlossen)
3. Vorsichtshalber nicht krank werden (falls doch, gibt es sonst nachträglich eine lustige, kassen-interne Rückabwicklung, wenn z.B. im Februar Leistungen über die GKV abgerechnet werden, sich aber später herausstellt, dass die Kündigung dann schon wirksam war)
4. fristgemäß Widerspruch gegen die Entscheidung der GKV über die Unwirksamkeit deiner Kündigung einlegen, zugleich "hilfsweise" (= für den Fall dass dein Widerspruch nicht fruchtet) trotzdem noch zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
5. Ggf. Beschwerde ("Eingabe") beim Bundesversicherungsamt, und im Fall eines abschlägig beschiedenen Widerspruchs der GKV kannst du binnen 1 Monat vor dem Sozialgericht klagen.
Viel Erfolg!
Anders als Czauderna und meine frühere GKV meinten, wurde meine Kündigung also nicht komplett unwirksam (mit der Folge einer neuen Kündigungsfrist), die Wirkung entfaltete sich nur etwas später, nämlich zum Ende des Monats, in dem die Bescheinigung nachgereicht wurde. Mit dieser Lösung war ich zufrieden, sie entspräche bei dir dem 31.1.
Ich empfehle:
1. GKV-Beiträge unbedingt weiterzahlen (selbst ein Rechtsstreit entbindet nicht von der Zahlungspflicht, und die Verzugszinsen bei GKV-Beiträgen sind EXTREM hoch!)
2. die neue PKV über den Streit informieren (sollte der 1.1. sich nicht halten lassen, bekommst du später dein Geld zurück, eine Doppelversicherung ist in jedem Fall ausgeschlossen)
3. Vorsichtshalber nicht krank werden (falls doch, gibt es sonst nachträglich eine lustige, kassen-interne Rückabwicklung, wenn z.B. im Februar Leistungen über die GKV abgerechnet werden, sich aber später herausstellt, dass die Kündigung dann schon wirksam war)
4. fristgemäß Widerspruch gegen die Entscheidung der GKV über die Unwirksamkeit deiner Kündigung einlegen, zugleich "hilfsweise" (= für den Fall dass dein Widerspruch nicht fruchtet) trotzdem noch zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
5. Ggf. Beschwerde ("Eingabe") beim Bundesversicherungsamt, und im Fall eines abschlägig beschiedenen Widerspruchs der GKV kannst du binnen 1 Monat vor dem Sozialgericht klagen.
Viel Erfolg!
Hallo, hattest du aber Glueck, denn ich kenne das so, wenn eine Luendigung zu einem festern Tein ausgesprochen und dieser Termin nicht passt, z. B. wegen einer Bindungsfrist, dann wird die Kuendigung umgedeutet, sprich der naechstmoegliche Kuendigungstermin ermittelt und die Kuendigung dann bestaetigt. da ist die Kuendigung nicht rechtsunwirksam.
Das wird sie erst dann, wenn eben der Nachweis ueber eine
neue Versicherung oder Verzug ins Ausland nicht
erbracht wird bis zum Ende der Kuendigungsfrist.
Gruss
Czauderna
Das wird sie erst dann, wenn eben der Nachweis ueber eine
neue Versicherung oder Verzug ins Ausland nicht
erbracht wird bis zum Ende der Kuendigungsfrist.
Gruss
Czauderna
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