Wieviel muss ich nachzahlen? Unbegrenzt?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Wieviel muss ich nachzahlen? Unbegrenzt?

Beitragvon Nachzahlung » 12.02.2013, 20:07

Hallo,

ich bin genau seit dem 01.09.2008 nicht mehr krankenversichert und seitdem selbständig gewesen.

Soweit ich das hier gelesen habe, muss ich zurück in meine alte gesetzliche Krankenkasse und nachzahlen.

Wie berechne ich jetzt grob die Nachzahlungssume?

1) Die Versicherungspflicht für mich als Selbständigen beginnt erst ab 01.01.2009 oder?

2) Gibt es eine Deckelung, also z.B. maximal 5 Jahre Nachzahlung?

3) Mein Verdienst lag meist bei 800 - 1500 Euro.

4) Wie lange gab es diesen verminderten Beitrag für Wenigverdiener? Der war doch so um 150 Euro.

Ansonsten wäre die Rechnung wohl grob so:

54 Monate x 300 Euro = ~16000 Euro + Zinsen usw.

Das kann ich natürlich nicht zahlen, auch nicht in Raten (da ja gleichzeitig die aktuellen Prämien auch beglichen werden müssen).

Danke,
Alex Brigant

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Beitragvon Rossi » 12.02.2013, 20:42

Wo bist Du bis zum 31.08.2008 versichert gewesen? War es eine GKV oder eine PKV?

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Beitragvon Nachzahlung » 12.02.2013, 20:58

Hallo Rossi,

war eine gesetzliche Krankenkasse.

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Beitragvon Rossi » 12.02.2013, 21:35

Okay, dann bist Du ab dem 01.09.2008 bei der alten GKV versicherungspflichtig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.

Mit der Versicherungspflicht entsteht natürlich auch eine Beitragspflicht.

Allerdings sind die Beiträge bis zum 31.12.2008 schon mal verjährt.

Für die nachzuzahlenden Beiträge in der Zeit vom 01.01.2009 - lfd. solltest Du einen Erlassantrag gem. § 186 SGB V i. V.m. § 76 SGB IV stellen.

Gucke hier, dort wurde alles diskutiert.



http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=5420

Du wirst vermutlich auf erheblichen Widerstand stossen.

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Beitragvon Nachzahlung » 12.02.2013, 23:06

Rossi hat geschrieben:Okay, dann bist Du ab dem 01.09.2008 bei der alten GKV versicherungspflichtig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.


Ich dachte für Selbständige gilt die Pflicht erst ab 01/2009, egal ob GKV/PKV?

Rossi hat geschrieben:Allerdings sind die Beiträge bis zum 31.12.2008 schon mal verjährt.


Maximal 4 Jahre können sie also verlangen? War nicht irgendwie die Rede von pauschal sogar 5 Jahren, wenn man sein genaues Austrittsdatum nicht mehr weiß?

Rossi hat geschrieben:Für die nachzuzahlenden Beiträge in der Zeit vom 01.01.2009 - lfd. solltest Du einen Erlassantrag gem. § 186 SGB V i. V.m. § 76 SGB IV stellen. Du wirst vermutlich auf erheblichen Widerstand stossen.


Sollte ich nicht erst nach Alternativen gucken?

Soweit ich das verstanden habe, geben die Krankenkassen nie nach.

Sich mit denen in Verbindung setzen bedeutet für mich eher auf einen Schlag mind. 15.000 Euro Schulden (sofern meine Rechnung stimmt).

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Beitragvon Rossi » 12.02.2013, 23:38

Du bist aber drollig bzw. niedlich:

Zitat:
Sollte ich nicht erst nach Alternativen gucken?


Sorry, nach welchen Alternativen willst Du hier suchen?

Nun ja, Du hast Dich erst am 12.02.2013 hier angemeldet. Diese Versicherungspflicht wurde am 01.04.2007 eingeführt.

Seitdem diskutieren wir hier über Alternativen. Immerhin seit fast 6 Jahren.

Du kannst sehr gern alle Diskussionsbeiträge in diesem Forum der letzten 6 Jahre durchforsten und für Dich eine Alternative herausfinden.

Viel Erfolg!

Du wirst nur abgelehnt; dass ist die Praxis. Du musst leider zur letzten KV zurück; das ist auch die Praxis.

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Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 00:53

Rossi hat geschrieben:Du wirst nur abgelehnt; dass ist die Praxis. Du musst leider zur letzten KV zurück; das ist auch die Praxis.


Hm, einerseits empfiehlst Du mir einfach einen (utopischen) Erlassantrag zu stellen, andererseits soll ich einfach zurück in meine GKV gehen (was eben finanziell nicht möglich ist).

Es kann doch nicht sein, dass das System so "dicht" ist und es keinerlei Tricks gibt.

Soweit ich hier gelesen habe, kann man die Nachzahlung ohne Weiteres umgehen wenn man a) für ein paar Monate ins Ausland geht oder b) einfach einen SV-pflichtigen Job annimmt.

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Beitragvon Vergil09owl » 13.02.2013, 07:56

Eine SV pflichtige Tätigkeit wäre eine Alternative. Alleridngs sollte diese länger als 3 Monate sein und wenn du denn einen Antrag auf freiwilligen Mitgliedschaft stellst wird diese abgelehnt, weniger als 12 Monate Pflichtmitglied. Denn wärst du wieder bei der sogenannten Bürgerversicherung. Zahlungsbeginn hier wäre erst der Monat nach Ende der Beschäftigung. Allerdings was ist in dem Zeitraum mit deiner selbständigen Tätigkeit? Ggf. würde denn die Kasse rückwirkend denn die SV pflicht dieser Beschäftigung prüfen.

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Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 13:57

Vergil09owl hat geschrieben:Eine SV pflichtige Tätigkeit wäre eine Alternative. Alleridngs sollte diese länger als 3 Monate sein und wenn du denn einen Antrag auf freiwilligen Mitgliedschaft stellst wird diese abgelehnt, weniger als 12 Monate Pflichtmitglied.


Der SV-Job sollte also mindestens 12 Monate gehen?

Vergil09owl hat geschrieben:Denn wärst du wieder bei der sogenannten Bürgerversicherung. Zahlungsbeginn hier wäre erst der Monat nach Ende der Beschäftigung. Allerdings was ist in dem Zeitraum mit deiner selbständigen Tätigkeit? Ggf. würde denn die Kasse rückwirkend denn die SV pflicht dieser Beschäftigung prüfen.


Hilft es nicht einfach erstmal die Selbständigkeit abzumelden?

Danach kann man ja immer nochmal eine anmelden (und nebenberuflich zum SV-Job selbständig sein).

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Beitragvon Vergil09owl » 13.02.2013, 17:04

Hm, 12 Monate sind gut, meiner Meinung nach. Selbständige Tätigkeit und SV pflichtige Tätiigkeit sind immer nicht ganz so einfach. Wenn durch die selbständige Tätigkeit eine höheres Einkommen erzielt wird als duch die Beschäftigung, denn kann es zu Problemen kommen. Meiner Meinung nach.

Wenn es sinnvoll ist das Gewerbe abzumelden sollte man dies tun oder ummelden auf ein Nebengewerbe.

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Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 17:18

Ich hatte mir das so gedacht:

1) Ich melde die Selbständigkeit komplett ab (um Probleme zu vermeiden)

2) Ich beginne einen sog. Midijob (und hoffe das irgendeine GKV mich aufnimmt)

3) Ich bleibe in diesem Midijob mindestens 12 Monate, eher 18

4) Danach entweder Festanstellung ODER Selbständigkeit mit freiwilliger GKV

Jetzt ist halt nur die Frage, ob die GKV dann rumforscht und für die vorherige Selbständigkeit auch Nachzahlungen haben will...

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Beitragvon Rossi » 13.02.2013, 18:33

Nun ja, ob es mit einem Midi-Job ohne Probleme (keine Nachversicherung) geht, bleibt abzuwarten. Denn diese Konstelltion haben die Kassenmitarbeiter nicht schwarz auf weiß.

Schwarz auf weiß gibt es diese Konstellation (keine Nachzahlungspflicht aufgrund fehlender Mitwirkung / Eintragung der neuen Mitgliedschaft) allerdings, wenn man ALG II beantragt.

Es wird also auf die jeweilige Kasse ankommen. Gleiches gilt für den Erlassantrag. Wenn man sich dort Mühe macht, funktioniert es in der Regel. Es funktioniert nicht durch ein Gespräch, meistens erst nach einem fetten Widerspruch.

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Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 18:48

Rossi hat geschrieben:Nun ja, ob es mit einem Midi-Job ohne Probleme (keine Nachversicherung) geht, bleibt abzuwarten. Denn diese Konstelltion haben die Kassenmitarbeiter nicht schwarz auf weiß.


Ich frag mich gerade, warum die "neue" Kasse überhaupt etwas nachfordern kann. Ich mein man beginnt ja zum X.XX.2013 einen Midijob und erst ab da ist die neue Kasse dann auch erstzuständig?

Rossi hat geschrieben:Schwarz auf weiß gibt es diese Konstellation (keine Nachzahlungspflicht aufgrund fehlender Mitwirkung / Eintragung der neuen Mitgliedschaft) allerdings, wenn man ALG II beantragt.


ALG2: Was für einen Selbständigen wohl unmöglich ist zu bekommen.

Trifft das ev. auch bei Hartz4 zu?

Es ist wirklich lustig: Ich muss die Selbständigkeit aufgeben und Hartz4 beantragen, NUR damit ich wieder ins GKV-System reinkomme!

Ich bin kerngesund, nicht alt und würde gerne in die GKV aber kann nicht... ohne das man mir 16.000 Euro aufbrummt (bis zu deren Begleichung ich nichtmal vollwertiges Mitglied bin).

Rossi hat geschrieben:Es wird also auf die jeweilige Kasse ankommen. Gleiches gilt für den Erlassantrag. Wenn man sich dort Mühe macht, funktioniert es in der Regel. Es funktioniert nicht durch ein Gespräch, meistens erst nach einem fetten Widerspruch.


Und diesen Widerspruch sollte dann ein Fachanwalt verfassen, richtig? ;)

Aber was bewegt GKVs auf Nachzahlungen zu verzichten?

Würden sie es bei mir tun, hätten sie sofort ein zahlendes Mitglied ohne gesundheitliche Probleme... aber das interessiert sie natürlich nicht, wenn noch zusätzlich 16.000 Euro zu holen sind.

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Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 18:49

Nachzahlung hat geschrieben:
Rossi hat geschrieben:Nun ja, ob es mit einem Midi-Job ohne Probleme (keine Nachversicherung) geht, bleibt abzuwarten. Denn diese Konstelltion haben die Kassenmitarbeiter nicht schwarz auf weiß.


Ich frag mich gerade, warum die "neue" Kasse überhaupt etwas nachfordern kann. Man beginnt ja zum X.XX.2013 einen Midijob und erst ab da ist die neue Kasse dann doch eigentlich zuständig?

Rossi hat geschrieben:Schwarz auf weiß gibt es diese Konstellation (keine Nachzahlungspflicht aufgrund fehlender Mitwirkung / Eintragung der neuen Mitgliedschaft) allerdings, wenn man ALG II beantragt.


ALG2: Was für einen Selbständigen wohl unmöglich ist zu bekommen.

Trifft das ev. auch bei Hartz4 zu?

Es ist wirklich lustig: Ich muss die Selbständigkeit aufgeben und Hartz4 beantragen, NUR damit ich wieder ins GKV-System reinkomme!

Ich bin kerngesund, nicht alt und würde gerne in die GKV aber kann nicht... ohne das man mir 16.000 Euro aufbrummt (bis zu deren Begleichung ich nichtmal vollwertiges Mitglied bin).

Rossi hat geschrieben:Es wird also auf die jeweilige Kasse ankommen. Gleiches gilt für den Erlassantrag. Wenn man sich dort Mühe macht, funktioniert es in der Regel. Es funktioniert nicht durch ein Gespräch, meistens erst nach einem fetten Widerspruch.


Und diesen Widerspruch sollte dann ein Fachanwalt verfassen, richtig? ;)

Aber was bewegt GKVs auf Nachzahlungen zu verzichten?

Würden sie es bei mir tun, hätten sie sofort ein zahlendes Mitglied ohne gesundheitliche Probleme... aber das interessiert sie natürlich nicht, wenn noch zusätzlich 16.000 Euro zu holen sind.

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Beitragvon ratte1 » 13.02.2013, 19:03

Hallo,
Nachzahlung hat geschrieben:
Rossi hat geschrieben:Schwarz auf weiß gibt es diese Konstellation (keine Nachzahlungspflicht aufgrund fehlender Mitwirkung / Eintragung der neuen Mitgliedschaft) allerdings, wenn man ALG II beantragt.


ALG2: Was für einen Selbständigen wohl unmöglich ist zu bekommen.

Trifft das ev. auch bei Hartz4 zu?
Arbeitslosengeld2 oder Hartz 4 oder Leistungen nach Sozialgesetzbuch II bezeichnen die gleiche Leistung.

Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat grds. auch ein Selbständiger. M.E. sollte man die ALG-2-Stelle aufsuchen und sich dort beraten lassen, bevor man die selbständige Tätigkeit gleich aufgibt.

MfG
ratte1


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