Hallo zusammen,
ich werde im August 54 und würde gerne aus der PKV in die GKV zurückkehren, da meine Rente nicht sehr üppig ausfallen wird und mir irgendwie nicht bewusst war, dass mit Rentenbeginn der volle Krankenkassensatz zu bezahlen ist. javascript:emoticon(':(')
Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden, dass ich ab März befristet für 13 Monate Teilzeit arbeiten kann und damit unter die Bemessungsgrenze falle.
Kann eine GKV mich ablehnen? Bzw. was muss ich beachten um aufgenommen werden zu können?
Danke im voraus für eure Antworten
Leonie
Wechsel in GKV mit 54
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
nun, wenn der Arbeitgeber mitspielt und Krankenversicherungsplicht eintritt, dann musst du sogar in die GKV - ablehnen darf dich die Kasse nicht.
Beachten musst du allerdings, dass du 12 Monate pflichtversichert sein musst, ehe du dich dann freiwillig in der GKV. weiterversichern kannst.
Gruss
Czauderna
nun, wenn der Arbeitgeber mitspielt und Krankenversicherungsplicht eintritt, dann musst du sogar in die GKV - ablehnen darf dich die Kasse nicht.
Beachten musst du allerdings, dass du 12 Monate pflichtversichert sein musst, ehe du dich dann freiwillig in der GKV. weiterversichern kannst.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 19.02.2013, 08:14, insgesamt 1-mal geändert.
Danke - das ging ja fix.
Ich habe inzwischen noch mal meine Krankenversicherungspolicen geprüft.
Ich zahle monatlich einen festen Zusatzbetrag und kann dann ab 65 meinen Krankenkassen-Beitrag um ca. 200 EUR reduzieren.
Jetzt noch eine doofe Frage:
Bis wann muss ich den Zusatzbetrag zahlen bis 65 oder bis zu meinem Ende?
Danke
Leonie

Ich habe inzwischen noch mal meine Krankenversicherungspolicen geprüft.
Ich zahle monatlich einen festen Zusatzbetrag und kann dann ab 65 meinen Krankenkassen-Beitrag um ca. 200 EUR reduzieren.
Jetzt noch eine doofe Frage:
Bis wann muss ich den Zusatzbetrag zahlen bis 65 oder bis zu meinem Ende?
Danke
Leonie
Auch wenn ich Laie bin, denke ich, dass man noch 3 Bemerkungen ergänzen müsste:
1. Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag des PKV-Versicherten Rentners (bis zu der Höhe, die ein GKV-Versicherter Rentner auch bekommen würde). Man bleibt also nicht auf den vollen Kosten alleine sitzen.
2. Es stimmt zwar, dass man 12 Monate pflichtversichert sein muss, um wieder in die GKV zu kommen, das heißt aber nicht, dass man 12 Monate unter der JAEG verdienen muss. Wenn du beispielsweise erst im November reduzierst wirst du sofort pflichtversichert, sofern du dann noch nicht 55 bist. Wenn du dann im Februar 2014 wieder aufstockst, bleibst du trotzdem bis zum Ende des Jahres 2014 pflichtversichert und hast damit dann die Vorversicherungszeit für die GKV auch erfüllt. Voraussetzung ist, dass du 2014 den Arbeitgeber nicht wechselst, sonst wird die Frage der Pflichtversicherung auch unterjährig geprüft.
3. Wenn du in die GKV wechselst, wirst du als Rentner höchstwahrscheinlich nicht die sogenannte 9/10 Regelung erfüllen, d.h. du wirst nicht in die KVdR aufgenommen, sondern musst dich freiwillig bei der GKV versichern. Das heißt, du musst auf alle(!) Einkünfte Beiträge zahlen. Also auch auf evtl. vorhandene Zins- und Mieteinahmen z.B.. Zusätzlich musst du natürlich auch genau wie die KVdR Rentner deine evtl. vorhandene Betriebsrente und Direktversicherung verbeitragen lassen und das alles zum vollen Beitragssatz. Gedeckelt wird das Ganze nur durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Ich persönlich finde das immer noch besser als PKV-versichert zu sein, aber man sollte das alles vorher wissen, um nicht böse überrascht zu werden.
1. Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag des PKV-Versicherten Rentners (bis zu der Höhe, die ein GKV-Versicherter Rentner auch bekommen würde). Man bleibt also nicht auf den vollen Kosten alleine sitzen.
2. Es stimmt zwar, dass man 12 Monate pflichtversichert sein muss, um wieder in die GKV zu kommen, das heißt aber nicht, dass man 12 Monate unter der JAEG verdienen muss. Wenn du beispielsweise erst im November reduzierst wirst du sofort pflichtversichert, sofern du dann noch nicht 55 bist. Wenn du dann im Februar 2014 wieder aufstockst, bleibst du trotzdem bis zum Ende des Jahres 2014 pflichtversichert und hast damit dann die Vorversicherungszeit für die GKV auch erfüllt. Voraussetzung ist, dass du 2014 den Arbeitgeber nicht wechselst, sonst wird die Frage der Pflichtversicherung auch unterjährig geprüft.
3. Wenn du in die GKV wechselst, wirst du als Rentner höchstwahrscheinlich nicht die sogenannte 9/10 Regelung erfüllen, d.h. du wirst nicht in die KVdR aufgenommen, sondern musst dich freiwillig bei der GKV versichern. Das heißt, du musst auf alle(!) Einkünfte Beiträge zahlen. Also auch auf evtl. vorhandene Zins- und Mieteinahmen z.B.. Zusätzlich musst du natürlich auch genau wie die KVdR Rentner deine evtl. vorhandene Betriebsrente und Direktversicherung verbeitragen lassen und das alles zum vollen Beitragssatz. Gedeckelt wird das Ganze nur durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Ich persönlich finde das immer noch besser als PKV-versichert zu sein, aber man sollte das alles vorher wissen, um nicht böse überrascht zu werden.
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