Rückkehr in GKV nach Verbeamtung auf Zeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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fet
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Rückkehr in GKV nach Verbeamtung auf Zeit

Beitragvon fet » 04.03.2013, 11:57

Hallo zusammen,

für meine neue Stelle (Wissenschaftler an Uni in Baden-Württemberg) kann ich wählen, ob ich verbeamtet werden möchte (A13) oder nicht (E13). Ich versuche gerade, die folgen der Entscheidung zu verstehen. Bei einer Verbeamtung würde ich Behilfe bekommen und den Rest über PKV abdecken.

Die Stelle ist auf 6 Jahre befristet, Weiterbeschäftigung an der gleichen Uni ist so gut wie ausgeschlossen, d.h. nachher muss eine neue Stelle her. Dazu gibt es 3 realistische Szenarien:
1) Ich finde eine neue Beamtenstelle, dann wahrscheinlich auf Lebenszeit
2) Ich hangele mich eine Weile mit befristeten Angestelltenstellen durch
3) Ich werde (zumindest temporär) arbeitslos

Die Frage ist jetzt, ob ich am Ende bei einem der Szenarien mit hohen Beiträgen in der PKV "gefangen" sein könnte. Meines Erachtens nicht, aber habe ich da Recht? Bei (1) wäre es egal, da ich weiterhin beihilfeberechtigt wäre und gar nicht in die GKV wollte. Bei (3) wäre ein Wechsel wohl kein Problem. Bei (2) hinge es von der Entgeltstufe ab - ich wäre dann wohl in Stufe 4 mit etwas über 4000EUR monatlich. Wenn ich unter der Beitragsbemessensgrenze bliebe, dann wäre eine Rückkehr in die GKV kein Problem. Richtig?

Zur Zeit bin ich 32 Jahre alt, gesetzlich versichert, verheiratet, und ein Kind ist über mich familienversichert.

Vielen Dank für die Hilfe,
fet

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.03.2013, 12:58

Hallo,
bei 3. kann ein Wechsel nur dann vollzogen werden, wenn mit der Arbeitslosigkeit auch gleichzeitig Krankenversicherungspfllicht eintritt (nach heutigem Rech). Steht denn heute schon fest, dass in sechs Jahren ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht ?? - ich glaube, eher nicht - wogegen man zu 2. sagen kann, wenn die Beschäftigung krankenversicherungspflichtig ist, dann musst du sogar in die GKV.
Bei der Entscheidung ob auch als Beamter die GKV eine Option wäre, gilt es zu berücksichtigen, dass die Familienversicherung (Ehefrau und 1 Kind, oder zwei, oder 3 oder noch mehr) kostenlos ist.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon fet » 04.03.2013, 17:00

Hallo Czauderna,

danke für den Hinweis auf des Problem bei Arbeitslosigkeit (3), mir war das gar nicht klar und ich bin jetzt auch gerade verwirrt. Wann würde denn keine Krankenversicherungspflicht gelten (ich dachte, die gilt immer)? Meine Argumentation wäre, dass ich bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG eindeutig unter der Bemessensgrenze liege und daher auch in die GKV darf. Das scheint nicht so zu sein (siehe auch http://gremien.hu-berlin.de/personalrat ... frbv_html/) - warum? Und wann wäre der Wechsel möglich?

Es gäbe ja zwei Möglichkeiten:
3a. meine Frau ist angestellt und in der GKV (so wie jetzt), wenn ich arbeitslos werde. Könnten das Kind und ich dann über sie familienversichert werden?
3b. Meine Frau ist arbeitslos und mit mir PK-versichert - dann müssten wir entweder alle in der PKV bleiben oder könnten uns in der GKV freiwillig versichern?

Und natürlich hast Du recht, evtl. könnte je nach Kinderzahl und Arbeit der Frau auch eine Familienversicherung trotz des Beamtenverhältnisses günstiger sein. Allerdings wäre schon der Arbeitnehmeranteil zur GKV bei etwa 300EUR, und bei Verbeamtung müsste ich dann auch den Arbeitgeberanteil dazulegen, käme also auf rund 600EUR. Eine PKV würde pro Nase um die 200EUR kosten (habe mal ganz kurz grobe Internetrechner benutzt, keine Gewähr auf die genauen Zahlen), für Kinder eher 40EUR, d.h. ab 5 Kindern + Ehefrau wären PKV und GKV gleich teuer. Wenn die Frau in der GKV bleiben kann könnten es sogar 10 Kinder sein;). Nicht berücksichtigt sind da natürlich steigende Beiträge im Alter.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.03.2013, 17:31

fet hat geschrieben:Hallo Czauderna,

danke für den Hinweis auf des Problem bei Arbeitslosigkeit (3), mir war das gar nicht klar und ich bin jetzt auch gerade verwirrt. Wann würde denn keine Krankenversicherungspflicht gelten (ich dachte, die gilt immer)? Meine Argumentation wäre, dass ich bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG eindeutig unter der Bemessensgrenze liege und daher auch in die GKV darf. Das scheint nicht so zu sein (siehe auch http://gremien.hu-berlin.de/personalrat ... frbv_html/) - warum? Und wann wäre der Wechsel möglich?

Nein, Krankenversicherungspflicht tritt da nur ein wenn auch Leistungen bezogen werden, d.h. arbeitslos ohne Leistungsbezug - kein Wechsel in die GKV möglich.

Es gäbe ja zwei Möglichkeiten:
3a. meine Frau ist angestellt und in der GKV (so wie jetzt), wenn ich arbeitslos werde. Könnten das Kind und ich dann über sie familienversichert werden?
Solange dein Beamteneinkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt haben das oder die Kinder auch Anspruch in der GKV-Familienversicherung und du bei Arbeitslosigkeit ohne Einkommen natürlich auch.
3b. Meine Frau ist arbeitslos und mit mir PK-versichert - dann müssten wir entweder alle in der PKV bleiben oder könnten uns in der GKV freiwillig versichern?

entweder stimmt

Und natürlich hast Du recht, evtl. könnte je nach Kinderzahl und Arbeit der Frau auch eine Familienversicherung trotz des Beamtenverhältnisses günstiger sein. Allerdings wäre schon der Arbeitnehmeranteil zur GKV bei etwa 300EUR, und bei Verbeamtung müsste ich dann auch den Arbeitgeberanteil dazulegen, käme also auf rund 600EUR. Eine PKV würde pro Nase um die 200EUR kosten (habe mal ganz kurz grobe Internetrechner benutzt, keine Gewähr auf die genauen Zahlen), für Kinder eher 40EUR, d.h. ab 5 Kindern + Ehefrau wären PKV und GKV gleich teuer. Wenn die Frau in der GKV bleiben kann könnten es sogar 10 Kinder sein;). Nicht berücksichtigt sind da natürlich steigende Beiträge im Alter.

Ja, ein Rechenexempel ist das schon, aber zum Thema "Beihilfe" bin ich nicht der passende Experte.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 04.03.2013, 19:15

Nun ja, für mich ist die entscheidene Gretchenfrage, wie wahrscheinlich es ist, dass Du nach diesen 6 Jahren ausgerechnet wieder eine Beamtenstelle findest.

Du bist dann immerhin 38 Jahre alt.

Ferner würde ich derzeit zunächst einmal genau ausrechnen, wie hoch der Nettohn mit E 13 ist und wie hoch die Nettobezüge mit A 13 sind. Dort können schon mal locker 500,00 € Unterschied sein. Auch wenn A 13 vergleichbar mit E 13 sein soll.

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Beitragvon fet » 04.03.2013, 22:31

Czauderna hat geschrieben:Nein, Krankenversicherungspflicht tritt da nur ein wenn auch Leistungen bezogen werden, d.h. arbeitslos ohne Leistungsbezug - kein Wechsel in die GKV möglic.

Czauderna hat geschrieben:Solange dein Beamteneinkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt haben das oder die Kinder auch Anspruch in der GKV-Familienversicherung und du bei Arbeitslosigkeit ohne Einkommen natürlich auch.


Hmm, jetzt bin ich verwirrt. Mein Beamtenverhältnis endet, ich werde arbeitslos (ohne ALG), meine Frau ist in der GKV - dann kann ich familienversichert werden und aus der PKV raus?

D.h. ich würde nur in der PKV feststecken wenn meine Frau nicht in der GKV pflichtversichert wäre?

Rossi hat geschrieben:Nun ja, für mich ist die entscheidene Gretchenfrage, wie wahrscheinlich es ist, dass Du nach diesen 6 Jahren ausgerechnet wieder eine Beamtenstelle findest.

Du bist dann immerhin 38 Jahre alt.

Ferner würde ich derzeit zunächst einmal genau ausrechnen, wie hoch der Nettohn mit E 13 ist und wie hoch die Nettobezüge mit A 13 sind. Dort können schon mal locker 500,00 € Unterschied sein. Auch wenn A 13 vergleichbar mit E 13 sein soll.


Die Laufbahn sieht schon vor, dass man wieder Beamter wird. Im Prinzip ist man erst Wissenschaftlicher Assistent und später Professor. Nur, dass zwischen den beiden Stufen eine Menge Leute rausfallen.

Ich finde die Nettovergleiche schwierig, aber eigentlich sind die Bruttobezüge bei Stufe 1 A13 incl Familienzuschlag schon deutlich höher (ca. 4000EUR) als mein jetziger E13-Lohn Stufe 3 (ca. 3750). Ich muss noch meine genaue Einstufung bei A13 herausfinden, aber wenn man da noch die jetzigen Rentenbeiträge von 380EUR draufrechnet (kostenlose Nachversicherung bei Beendigung des Beamtenverhältnisses), dann kommt da ein riesiger Unterschied zugunsten A13 raus. Da kann man schon ein paar Monate PKV ohne Beihilfe ausgleichen.

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Beitragvon Rossi » 04.03.2013, 22:40

Nun ja, Du hast es verstanden.

Du solltest erst einmal rechen. Wer rechnen kann ist immer klar im Vorteil.

Erst recht dann, wenn man eine Stelle als Wissenschaftler an einer Uni antreten kann.

fet
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Beitragvon fet » 04.03.2013, 23:07

Nuja, ursprünglich hatte ich ein anderes Beamtenbrutto (irgendwas um 3600 rum) angenommen. Das hatte ich aus irgendeiner Tabelle, allerdings war da der Familienzuschlag und evtl. eine Lebensalteranpassung(?) nicht mit drin.

Grundsätzlich würde ich aber schon gerne wissen, wie es mit der KV nach Beendigung des Vertrages weitergeht, daher auch meine Nachfrage hier im Forum;)

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Beitragvon fet » 05.03.2013, 13:14

Mit ein paar Infos von der Personalverwaltung kann ich zwar schon besser rechnen, allerdings ist die genaue Einstufung bei A13 wohl noch nicht abzusehen, daher bleibt es bei groben Schätzungen. Nach meiner gibt es insgesamt über die sechs Jahre bei A13 1% mehr Bruttobezüge. Netto macht es natürlich mehr aus, aber ein reiner Nettovergleich ist imho nicht sinnvoll.

Bleibt die Frage, ob ich die Versicherungsmöglichkeiten nach der BEamtenzeit richtig verstanden habe;)


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