Hallo zusammen,
zusätzlich zu meinem anderen Thread, in dem es um die Rückkehr des Mannes von PKV zur GKV im Rahmen der Elternzeit/reduzierten Arbeitszeit geht bewegt uns derzeit noch folgendes Thema:
Ich bin freiwillig krankenversichert in der GKV (Teilzeit, knapp über Bemessungsgrundlage) und meine beiden Kinder aus erster Ehe sind bei mir familienversichert. Mein Partner und ich planen nun ein gemeinsames Kind. Er ist jedoch seit Jahren privat versichert. Als ich in meiner ersten Ehe schwanger und in Elternzeit war, hat dies keine zusätzlichen Kosten für die KV ausgelöst, da mein 1. Mann genau wie ich freiwillig ges. versichert war. Nun haben wir jedoch festgestellt, dass - wären mein Partner und ich bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes verheiratet - ich zusätzliche Kosten aus meiner freiwilligen gesetzlichen Versicherung hätte (1/2 Einkommen des privat versicherten Mannes). Zusätzlich wäre das Kind auch über die private Versicherung meines Mannes zu versichern.
Wenn ich das alles richtig verstehe, wäre es im Falle, dass wir vor der Geburt des Kindes heiraten offensichtlich finanziell schlechter gestellt oder verstehe ich das falsch?
Vielen Dank fürs Lesen und vorab auch schonmal fürs Antworten
Gruß
Vi-Ma
Nachteil durch Eheschließung (Mischehe PKV/GKV) ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
ja,richtig, wenn verheiratet, dann zählt bei einer freiwilligen Versicherung nicht nur das Einkommen des PKV-versicherten Ehegatten sondern auch bei der Frage der Familienversicherung des gemeinsamen Kindes spielt es eine Rolle, was ggf. dazu führen kann, dass das gemeinsame Kind kein Anspruch auf Familienversicherung hat.
Gruss
Czauderna
ja,richtig, wenn verheiratet, dann zählt bei einer freiwilligen Versicherung nicht nur das Einkommen des PKV-versicherten Ehegatten sondern auch bei der Frage der Familienversicherung des gemeinsamen Kindes spielt es eine Rolle, was ggf. dazu führen kann, dass das gemeinsame Kind kein Anspruch auf Familienversicherung hat.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für die Antwort. Ich muss jedoch nochmal konkret nachfragen:
Ich bin angestellt (nicht selbständig) und zahle als freiwillig versichertes Mitglied ja bereits den Höchstbetrag von 610 Euro (Kinder aus erster Ehe sind beitragsfrei mitversichert), Hälfte zahlt natürlich mein Arbeitgeber.
Würde ich durch eine Eheschließung mit einem privat versicherten Angestellten (mit deutl. höherem Gehalt als meinem) einen NOCH höheren Betrag zahlen müssen (also über den Höchstbetrag) oder betrifft das lediglich freiwillig versicherte dann ja wohl selbständige unter der Bemessungsgrundlage?
konfuse Grüße Vi-Ma
danke für die Antwort. Ich muss jedoch nochmal konkret nachfragen:
Ich bin angestellt (nicht selbständig) und zahle als freiwillig versichertes Mitglied ja bereits den Höchstbetrag von 610 Euro (Kinder aus erster Ehe sind beitragsfrei mitversichert), Hälfte zahlt natürlich mein Arbeitgeber.
Würde ich durch eine Eheschließung mit einem privat versicherten Angestellten (mit deutl. höherem Gehalt als meinem) einen NOCH höheren Betrag zahlen müssen (also über den Höchstbetrag) oder betrifft das lediglich freiwillig versicherte dann ja wohl selbständige unter der Bemessungsgrundlage?
konfuse Grüße Vi-Ma
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