Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Ich war vom 1.4.2006 - 31.12.2009 GKV und
seit dem 1.1.2010 bei der gleichen Versicherung freiw. versichert.
Nun werde ich mich von Mitte Juli bis Mitte Oktober 2013 im Mutterschutz befinden und anschließend 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich habe vor, von Beginn der Elternzeit an, Teilzeit zu arbeiten mit Gehalt > 450€ aber < JAEG. Wenn ich richtig informiert bin, bin ich dann wieder Pflicht-GKV?
Was passiert nun versicherungsseitig, wenn ich nach kurzer Zeit feststellen sollte (nach 1-2 Monaten), dass das mit dem Baby und Teilzeit nicht funktioniert und ich wieder komplett in Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung gehe, wie bin ich dann versichert?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
Freiw. GKV - Elternzeit - Teilzeitbeschäftigung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
nach dem Gesetz bleibt die Mitgliedschaft pflichtversicherter Mitglieder bis zum Ende der Elternzeit erhalten (§192 Abs 1. Nr. 2.) Das gilt auch für deinen Fall und das ganze ist dann auch beitragsfrei.
Stell dich aber drauf ein, dass deine Versicherung das ggfs. anders sieht und Beiträge verlangt. Irgendwie versuchen die zu argumentieren dass Teilzeit in Elternzeit eine Ausnahme ist und wieder die freiwillige Versicherung greift. Du musst dann evtl. Widerspruch einlegen und notfalls klagen.
Passendes Urteil: LSG Hessen, 22.11.2007, L 8 KR 283/06; Beitragsfreie Fortführung einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung während der Elternzeit
nach dem Gesetz bleibt die Mitgliedschaft pflichtversicherter Mitglieder bis zum Ende der Elternzeit erhalten (§192 Abs 1. Nr. 2.) Das gilt auch für deinen Fall und das ganze ist dann auch beitragsfrei.
Stell dich aber drauf ein, dass deine Versicherung das ggfs. anders sieht und Beiträge verlangt. Irgendwie versuchen die zu argumentieren dass Teilzeit in Elternzeit eine Ausnahme ist und wieder die freiwillige Versicherung greift. Du musst dann evtl. Widerspruch einlegen und notfalls klagen.
Passendes Urteil: LSG Hessen, 22.11.2007, L 8 KR 283/06; Beitragsfreie Fortführung einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung während der Elternzeit
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