Elternteilzeit des PKV versicherten ab 2. Monat -GKV Wechsel

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Robert
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Elternteilzeit des PKV versicherten ab 2. Monat -GKV Wechsel

Beitragvon Robert » 05.06.2013, 01:11

Hallo,

Situation:
Mann über BBG und PKV seit 2001
Frau unter BBG und Pflicht-GKV

bei ersten Kind habe ich (der Mann) ab Geburt des Kindes 3 Jahre Elterteilzeit (30-Stunden / Woche) gemacht. Dadurch bin ich unter BBG gekommen. Somit wurde mein Kind ab Geburt mit der Frau GKV-versichert (Familienversicherung). Ich habe wg. Elternzeit Widerruf gg. die Pflichtversicherung in der GKV gemacht, und blieb in der PKV.
Da das Kind am 02.Januar geboren wurde, war sowohl monatl. als auch perspektivisch aufs Jahr gesehen, mein Einkomen klar unter BBG.

So, nun der aktuelle Fall:
Das zweite Kind ist seit 01.06.2013 da, 3,5 Jahre nach dem ersten. Das erste ist nun auch seit einem halben Jahr PKV, da ich nach Ende der Elternteilzeit wieder über BBG bin.
Nun werde ich ab dem 2ten Lebensmonat Elterzeit machen. Den 2ten und 3ten Lebensmonat ohne zu arbeiten, und danch bis das Kind 3 Jahre alt wird, Elternteilzeit mit wieder 30 Wochenstunden.

Jetzt im ersten Lebensmonat des Kindes verdiene ich ja voll, und damit über BBG. Also müsste ich das Kind ja in der PKV anmelden. Im 2+3 Monat beziehe ich Elterngeld. Und am dem 4. Monat dann ein Gehalt, das auf Monatsbasis unter BBG liegt (für das Jahr müsste es auch passen, da 2 Monate kein Einkommen = Elterngeld erzielt wird. Läge ich bei ca. €44.000.

Nun die Frage:
- Ich komme wohl nicht drumrum, das Kind nun im ersten, und ggf. auch im 2. und 3. Monate PKV zu versichern, oder?
Ist danach wenigstens ein Wechsel des Kindes zm 4. Lebensmonat (ab dann verdiene ich unter BBG) in die GKV-Pflichtversicherung zur Frau möglich, oder kann sich da PKV oder GKV querstellen? Speziell die PKV nach dem Motto "Sie haben Vertrag"?
Achja, für die 3 Jahre bleibe ich selbst PKV.

Arbeitgeber würde eine Bescheiningung ausstellen, daß vorraussichtl. unter JAEG...

Es würden natürlich dann beide Kinder in die Pflicht-Familien GKV wechseln sollen.

Ausblick:
Es wird wohl dann auch so aussehen, daß ich nach den 3 Jahren Elternteilzeit in Teilzeit und unter BBG weiterarbeite (70%-Stelle), dann würde ich auch in die GKV kommen (bin dann 49 Jahre). Das wäre dann auch mein Wunsch, so komme ich wohl schlank aus der PKV wieder aus..mit 2 Kindern einfach besser. Und alle sind dann GKV.

Danke
Robert

P.S.: Soweit ich verstanden habe, muß ich für mich keinen erneuten Antrag auf Freistellung der versicherungspflicht während der Eltern(-teil)zeit machen, da es ja ein Anlassbezogener Widerruf war. Anlaß war "Elternzeit", oder muß ich bei erneuter Elternzeit nun wieder Freistellung von der Versicherungspflicht machen?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 05.06.2013, 18:28

Du musst, weil es ein NEUER Anlass ist, einen NEUEN Antrag auf Befreiung stellen.


ab 2. Monat , also ab 01.07.2013 liegt das maßgebliche Gesamteinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze). Der Begriff BBG ist für den Bereich der Familienversicherung nicht der richtige Begriff (ist aber nicht schlimm, kannste ja nicht wissen).

ALSO: können beide Kinder ab 01.07.2013 in die kostenlose FAMI (Familienversicherung) der gesetzlichen Krankenkasse.

Für den ersten Monat (da liegt Dein Gesamteinkommen ja noch oberhalb der JAE-Grenze) musst Du für das zweite Kind eine Versicherung abschließen.

Entweder privat oder gesetzlich.
Gesetzlich kostet 152,27 im Monat.
Privat: Beitrag mir nicht bekannt.

Wenn Kind 2 ab 01.07.2013 aber in die kostenlosen GKV in die FAMI reinkommt, wäre es möglicherweise sinnvoll, diesen einen Monat auch in der GKV zu versichern.


Möglicherweise macht es Sinn, dass Du Dich jetzt nicht befreien lässt, sondern jetzt schon in die GKV wechselst.

Robert
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Beitragvon Robert » 07.06.2013, 15:25

Heinrich!

Danke erstmal - Großartig!!!

Würde wohl wirklich dann mehr Sinn machen, das Kind im ersten Monat freiwillig in die GKV zu tun.
PKV kostet €120, wenn ich dann die SB von €600 noch hernehme, die lt. meiner Versicherung nicht monatsanteilig gekürzt wird...

Ich dachte erst, daß ich erst im September rauskäme, wenn das aber schon in der EZ ohne Einkommen geht, umso besser!

__________________________________________________________

Was mich dann ja jetzt noch umtreibt ist, daß ich eigentlich auf Jahressicht in 2013 auch unter JAEG komme, könnten dann beide Kinder nicht ab sofort in die GKV?

Achja, da ich seit 2001 PKV bin, habe ich die Besondere JAEG (€47.250), aber ich komme in 2013 auf Basis von:

http://www.cecu.de/faq/pkv/grundlagen/1 ... er-pkv.htm

nur auf €46.473

Die BKK Mobiloil hat nämlich beim ersten Kind nach dem vorraussichtl. Jahreseinkommen gefragt. Nur bei den Folgeprüfungen nach dem Monatseinkommen.
Aber falls ja: Lässt die PKV Kind 1 mit dieser Begründung auch "raus" (Hallesche NK) und besteht nicht auf Kind 2?

Was denkste?

Gruß
Robert

P.S.: Ich schon jetzt raus aus der PKV....Wenn ich das mache, dann bin ich in 3 Jahren wieder frei, ggf. Vollzeit mit über JAEG zu arbeiten, und nicht in die PKV zu müssen, oder?

Für den Fall der Fälle sollte ich auch ggf. wohl, wenn ich in der PKV bleibe, ggf. eine Anwartschaft machen.

Und Nochmal: Besten Dank!

Hoever
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Beitragvon Hoever » 10.06.2013, 23:59

Die PKV muss jederzeit einen Vertrag aufheben, wenn der Nachweis einer Familienversicherung oder GKV-Plicht beigebracht wird. Und zwar zum Ende des Monats nach Erhalt der Bescheinigung, innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt der Plicht / Familienversicherung sogar rückwirkend einschließlich Rückerstattung der Beiträge, sofern in dieser Zeit keine Leistungen beansprucht wurden.
In Deiner komfortablen Situation solltest Du folgende Überlegungen anstellen:

1.) Anspruch auf Kindernachversicherung für Kind 2

Soll heißen: Versichere Kind 2 zunächst auch bei Dir privat. So hast Du den vollen Schutz ohne Gesundheitsprüfung und kannst bei Anspruch auf die Familienversicherung die Verträge beider Kinder in hochwertige Zusatzversicherungen umstellen, die sie ansonsten vielleicht nicht erhalten würden. Nimm das volle Programm (Zahnzusatz incl. KFO sowie stationär). Kostet nen Appel und nen Ei und bietet viel.

2.) Wenn Du in die GKV wechselst, verfallen Deine Alterungsrückstellungen.

Ausnahme: Große Anwartschaft (aber wofür, wenn Du nicht zurück willst).
Also: Stelle auch Deinen Vertrag auf sinnvolle Zusatzleistungen um. in diesem Fall bleibt zumindest ein Teil der Alterungsrückstellungen erhalten. Unbedingt ausrechnen lassen und das Krankentagegeld nicht vergessen ("Soziallücke" von ca. 25 % des Nettoeinkommens bei Pflichtversicherten). Achte darauf, dass Dir BiSex-Tarife angeboten werden, die sind für Männer günstiger und Du hast einen Anspruch darauf, weil Du noch vor Unisex eingetreten bist.

Wenn Du später wieder über JAEG verdienst, kannst Du freiwillig in der GKV bleiben.

3.) Bürgerversicherung? Beiträge im Alter?

Gehst Du jetzt aus der PKV raus, kommst Du evtl. gar nicht mehr zurück. Sollte die Bürgerversicherung kommen, wird das nicht funktionieren. Klingt erst einmal nicht bedenklich. Verdienst Du jedoch später wieder deutlich über der heutigen JAEG, kann es durchaus richtig teuer werden. Dann nämlich, wenn diese erheblich angehoben werden sollte, um die Bürgerverrsicherung zu finanzieren. Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ist nicht in Stein gemeißelt. Als sicher darf zudem gelten, dass die günstigen Beiträge von Rentnern in der GKV spätestens ab 2028 Geschichte sein werden, wenn nämlich die geburtenstarken Jahrgänge ab 1961 verrentet werden (das ist halt die Zeitbombe einer Umlagefinanzierung, die aber im Moment noch kaum jemand wahrhaben will). Abgesehen davon kämest Du vermutlich ohnehin nicht in den Genuss der besonders günstigen KVdR, da Du wohl weniger als 90 % der zweiten Hälfte Deines Berufslebens in der GKV gewesen sein dürftest, wenn Du Rentner wirst. Soll heißen: Schon nach heutigem Recht würden Zinsen und Mieterträge ebenfalls verbeitragt (bis zum Höchstbeitrag).

Fazit: Bevor Du der PKV endgültig Lebewohl sagst, auf jeden Fall noch einmal diesen Aspekt überdenken. Neben den Alterungsrückstellungen gehen auch die 10% Ges. Beitragszuschlag verloren, die Du seit 2001 angespart hast. Das sind mittlerweile fast 1,5 Jahresbeiträge plus Zinsen. Dieses Geld wird in der PKV ab 65 zur Finanzierung der Beitragserhöhungen im Rentenalter verwendet. Als Bestandskunde (vor 2009) hast Du zudem das Recht auf Umstellung in den Standardtarif (Neukunden nur Basistarif). Im Standardtarif können sich selbst heutige Rentner, die langjährig PKV-versichert waren, für etwa EUR 100-200 mtl. mit vergleichbaren Leistungen wie in der GKV versichern, da die Alterungsrückstellungen voll angerechnet werden müssen. Sollte es im Alter eng werden, kann das ein Rettungsanker sein.

Robert
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Beitragvon Robert » 11.06.2013, 01:36

Hallo Hoever,

Erstmal Danke und Respekt für deine Mühe. Hut ab!

Ich werde wohl sowieso aus der GKV fallen, denn:
Ich will ja nach der Elternteilzeit eigentlich gar nicht mehr wesentlich mehr als 70% arbeiten möchte (und damit wohl sicher unter JAEG bleibe). Eine 30-Stunden Woche bietet mir den Raum für ein erfülltes Familienleben.
Somit werde ich nach der Elter(-teil)zeit ja sowieso in die GKV als pflichtversicherter müssen, da komme ich ja wohl dann nicht drumherum. Oder gibts da irgendeine Möglichkeit, trotz unter JAEG in der PKV zu bleiben?

Ggf. würde also ein sofortiger Wechsel (Verzicht auf Befreiung) doch Sinn machen, denn:
Jetzt wirds ja richtig knifflig....
"90 % der zweiten Hälfte Deines Berufslebens in der GKV"
Wie zum Teufel ist denn "Start ins Berufsleben" definiert?

Nach der Schule war ich erst im Zivildienst (1990), und dann gleich danach Selbständig und in der PKV.
Erst 1998 habe ich eine Anstellung als Arbeitnehmer angenommen. 3 Jahre GKV, dann erneut PKV bis heute.
Was gilt denn nun als "Beginn des Berufslebens"?

Wenn erst die Anstellung 1998 als Beginn zählt, wäre das bis heute 13,5 Jahre. Wenn ich also jetzt wechsle (ich bin 45) dann bleiben ja noch rund 22 Jahre GKV bis 67, also weit mehr als die Hälfte. Ich müsste dann wohl immer dafür sorgen, irgendwie pflichversichert zu sein, ggf. irgendeinen Job über der heutigen €450-Grenze. Da ich ggf. ab 57 eigentlich praktisch gar nicht mehr arbeiten wollte und Rente aber erst später beantragen möchte. Da müsste ich wohl solange einen versicherungspflichtigen Job annehmen, bis es reicht, also zwar nicht bis ich 67 bin, aber wohl bis nahe dran, um immer die 90%v erfüllen zu können, wenn es zum Rentenantrag kommt.

Tja, das Problem ist tatsächlich, daß im Alter mit sehr großer Sicherheit Mieteinahmen im Rahmen von €2.000 pro Monat anfallen werden (heutiger Wert der Kaltmieten). Daher wäre KVdR schon vorteilhaft.


Falls ich doch in der PKV bleiben kann, stößt mir etwas auf, daß ich im Standardtarif (gute Sache) keine Zusatzversicherungen abschließen könnte. Also auch nicht bei einer anderen Gesellschaft....gar nichts? Und wenn ich, wie ich verstanden haben, vom Standardtarif dann in den Basistarif wechsle, und Zusatzleistungen abschließe, es dann erheblich teurer wird.

Gruß
Robert

Hoever
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Beitragvon Hoever » 11.06.2013, 08:56

Hi,

die Befreiungsgründe sind abschließend im Par. 8 SGB V aufgezählt. Eine Befreiung wegen Reduzierung der Arbeitszeit (außer in Verbindung mit Elternzeit oder Pflege) kommt erst bei Halbierung der Arbeitszeit in Betracht.

Arbeitest Du nach der Elternzeit also mehr als 50 %, müsstest Du weiterhin über der alten JAEG liegen, um in der PKV bleiben zu können.

Beginn des Berufslebens: Dazu zählt auf jeden Fall auch Deine Selbständigkeit, vermutlich auch der Zivildienst. Letzteres müsstest Du noch einmal recherchieren. Es wird also eng mit den 90 %.

Aber: Bis Du Rentner bist, wird es die Mini-Beiträge der KVdR höchstwahrscheinlich nicht mehr geben (können). Es besteht ein relativ großer Konsens, dass es gerecht sei, zusätzliche Einnahmen auch zu verbeitragen (abgesehen davon ist die derzeitige Ungleichbehandlung eine Frechheit). Stelle Dich also gedanklich auf den Höchstbeitrag ein.

Wenn man nun auch noch die Prognosen zur Entwicklung der Beitragssätze hinzuzieht (bei gleichbleibenden Leistungen un Bundeszuschüssen bis zu etwa 40 % im Jahr 2050), dann ist klar, dass die GKV völlig umgekrempelt werden muss. Das werden nicht die sozial schwachen bezahlen, soviel dürfte klar sein.

Falls also Deine Frau voraussichtlich dauerhaft in der GKV selbst versichert sein wird und aufgrund Deines EKs unter der heutigen JAEG auch noch die Kinder beitragsfrei mitversichern kann, würde ich an Deiner Stelle alles daran setzen, in der PKV zu bleiben!

Robert
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Beitragvon Robert » 11.06.2013, 10:17

Hallo Hoever.

Das waere der Plan. Aber wie?
Frau wird dauerhaft Pflichtversichert bleiben.
Aber wenn ich nach der Elternteilzeit unter JAEG bin, dann fliege ich aus der PKV. Wenn ich wieder ueber JAEG komme, fliegen die Kids aus det Familienversicherung. Wie sollich das also realisieren? Unter 50% Stelle ist doch zu wenig. Ginge denn vereinbart mit drm AG denn 3 Monate 50% und dann hoch auf 70%.? Oder wie sonst.....
Mfg

oder ginge das ich ueber besonderer JAEG aber unter Allgem. JAEG landen muss. Ginge das? Stand heute also ueber 47250 aber unter 52200

Hoever
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Beitragvon Hoever » 11.06.2013, 12:01

Da eine Befreiung nicht widerrufen werden kann, gilt sie solange, bis sich ggfs. durch einen Statuswechsel eine neue Situation ergibt.

Also erst 50% und später wieder mehr sollte klappen, da der Status (AN) unverändert bleibt.

Hieße dann aber auch, dass eine Rückkehr in die GKV nur noch im Falle von Arbeitslosigkeit mit ALG1-Bezug vor dem 55. Geburtstag in Frage käme, egal was sonst alles passieren kann.

Aber: Sollte die Bürgerversicherung kommen, wird es - je nach Partei - vermutlich ein bis zu 1jähriges Wahlrecht für alle PKV-Versicherten geben, sich der BV anzuschließen.

Wenn Deine Situation so stabil ist, wie Du schreibst, würde ich in der PKV bleiben. Sofern noch Luft bis zum Höchstbeitrag der GKV ist, unbedingt noch über einen Beitragsentlastungstarif nachdenken. Der senkt die Beiträge im Alter zusätzlich und der AG muss sich bis zum HB beteiligen.


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