KV-Pflicht bei Auslandsaufenthalt
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KV-Pflicht bei Auslandsaufenthalt
Folgender Fall: ALG-II Bezieher hat einen Job als Freiberufler gefunden, bei dt. Firma, allerdings Einsatz im Ausland, Übersee. Also sozusagen "Montage". Wird daher nach erstem Zahlungseingang aus ALG-II Bezug ausscheiden, hat sich für den betr. Monat schon abgemeldet. Verbleibt allerdings im Ausland (Übersee) noch weitere 1-2 Monate tätig, hat Auslands-KV, die diesen Aufenthalt absichert. Muß er sich zusätzlich bei dt. KV für den gleichen Zeitraum versichern ?
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