Beitragsschuldenerlass durch neues Gesetz - ab wann?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Green46
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 16.07.2013, 11:19

Beitragsschuldenerlass durch neues Gesetz - ab wann?

Beitragvon Green46 » 16.07.2013, 11:34

Seit 5. Juli ist das neue "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden" verabschiedet worden.

http://www.sueddeutsche.de/geld/versicherungspflicht-in-deutschland-krankenkassen-erlassen-schulden-bis-jahresende-1.1713896

Meine Krankenkasse meint jedoch, dass das Gesetz "noch nicht endgültig" verabschiedet wurde. [-X

Was ist denn jetzt richtig. Wann ist das Gesetz für die gesetzlichen Krankenkassen denn nun bindend? Ich habe gelesen, dass der GKV-Spitzenverband bis zum 15. September eine ausgearbeitete Regelung vorlegen muss.

Weiss da jemand näheres?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 16.07.2013, 11:43

Hallo,
das Gesetz ist auch durch den Bundesrat durch - nur die Durchführungsbestimmungen des Spibu. fehlt eben noch.
Gruss
Czauderna

Green46
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 16.07.2013, 11:19

Beitragvon Green46 » 16.07.2013, 13:03

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das Gesetz ist auch durch den Bundesrat durch - nur die Durchführungsbestimmungen des Spibu. fehlt eben noch.
Gruss
Czauderna


Das heisst, wegen den "Spitzbuben" greift das ganze frühestens Ende September, oder so?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.07.2013, 13:08

Nun ja, das Gesetz ist zwar wohl schon verabschiedet worden.

Aber es muss zunächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden; denn erst nach dieser Veröffentlichung wird es rechtskräftig. Es ist auch vorgesehen, dass das Gesetz zum nächsten 1. des Monats der Veröffentlichung in Kraft tritt. D.h., wenn es im Juli 2013 noch veröffentlicht wird, dann tritt es zum 01.08.2013 in Kraft.

Danach muss der Spibu erst einmal seine Hausaufgaben machen und dem Ministerium bis zum 15.09.2013 einen Vorschlag vorlegen.

Was will denn Deine Kasse? Will sie noch mit einer Kanone auf Dich ballern?!

Ich habe für meine Kunden auch schon die ersten Anträge gestellt. Die Kassen sollten dies uff Eis legen. Alles andere bringt doch gar nix.

Green46
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 16.07.2013, 11:19

Beitragvon Green46 » 16.07.2013, 13:20

Rossi hat geschrieben:
Was will denn Deine Kasse? Will sie noch mit einer Kanone auf Dich ballern?!

Ich habe für meine Kunden auch schon die ersten Anträge gestellt. Die Kassen sollten dies uff Eis legen. Alles andere bringt doch gar nix.


Ich soll warten, "bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist". Oder eben die Beiträge rückwirkend zahlen, meinen die. Deshalb meine Frage.

Ich habe mich wegen der Hartz-Idiotie die letzten vier Jahre ohne Staat über Wasser gehalten. Und das geht bekanntllich nur ohne KV. Bin jetzt nebenberuflich selbständig neben einem 400er Job und könnte mich jetzt freiwillig versichern. Auch wenn die Beiträge leider immer noch jenseits von Gut und Böse sind. Nutze Ärzte nur im äussersten Notfall.

jan0
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 06.07.2013, 14:44

Beitragvon jan0 » 16.07.2013, 13:45

Verstehe bisher immer noch nicht, wieso diese Frist relativ kurz ist. Was spricht denn dagegen, dass diese Frist unbestimmt wäre, da es sich ja, wie im anderen Thread steht, evtl. nur an die Fälle vor Beginn der Versicherungspflicht richten könnte, wenn diese freiwilligen Versicherungsmöglichkeit nicht bestehen darf/dürfte.

@Green46: viewtopic.php?t=5723&postdays=0&postorder=asc&start=15

Im Thread stehen von Rossi doch die aufgeführten Bedingungen. Die stehen natürlich nicht in den tollen Zeitungsmeldungen drin.

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 16.07.2013, 14:23

Die Frist ist zum einen ein Anreiz, Nichtversicherte zeitnah zur Meldung bei der Krankenkasse zu bewegen. Zum anderen könnten Nichtversicherte bei unbestimmter Frist warten, bis sie irgendwann mal krank werden, sich erst dann versichern und damit Beiträge sparen, was nicht im Sinne einer Solidargemeinschaft bzw. Versicherung ist.

Da das Gesetz zur Befreiung von Nachzahlungen auch rückwirkend gilt, ist der genaue Termin des Inkrafttretens nicht entscheidend. Wichtig ist, dass man ggf. durch Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung, Ratenzahlung usw. die Zahlung hinreichend hinauszögern kann, denn bereits gezahlte Beträge gibt es nicht zurück.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.07.2013, 18:35

Na super

Zitat:
Ich soll warten, "bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist". Oder eben die Beiträge rückwirkend zahlen, meinen die.

Sag mal, geht es dem Kassenfuzzi noch gut!?

Stelle einfach sofort einen Antrag auf Stundung im Hinblick auf das kürze in kraft tretende Gesetz. Fertig aus und basta. Ansonsten soll doch die Kasse zwischenzeitlich den Pit-Bull (Gerichtsvollzieher) auf Dich losjagen. Wenn die Kasse meint, dass dies zwischenzeitlich geboten ist, dann bitteschön. Einige Kassen schießen immer noch mit Kanonen auf Spatzen.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 18.07.2013, 12:03

So, es ist soweit.

Das Gesetz wurde am 18.07.2013 offiziel verkündigt und tritt somit zum 01.08.2013 in Kraft.

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Green46
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 16.07.2013, 11:19

Beitragvon Green46 » 20.07.2013, 00:16

Rossi hat geschrieben:So, es ist soweit.

Das Gesetz wurde am 18.07.2013 offiziel verkündigt und tritt somit zum 01.08.2013 in Kraft.

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl


Danke für den Tip. Darf man das jetzt so interpretieren, dass die KV definitiv ab 01.08. mich inkl. Schuldenerlass aufnehmen MUSS?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 20.07.2013, 09:13

Da fehlen noch die ausführungsbestimmungen des Spibu, man kannjetzt nur auf den Gesetzestext verweisen.

Green46
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 16.07.2013, 11:19

Beitragvon Green46 » 22.07.2013, 23:54

Vergil09owl hat geschrieben:Da fehlen noch die ausführungsbestimmungen des Spibu, man kannjetzt nur auf den Gesetzestext verweisen.


Danke, jetzt habe ich hier gelesen, dass Sebständigen die Schulden nicht erlassen werden: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/schulden-bei-krankenkasse-hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-zahlen-selbststaendige-schon_aid_1049408.html

Ich habe einen Gewerbeschein im Nebenerwerb. Bin ich damit auch betroffen, oder sind damit nur Sebständige im Vollerwerb gemeint?

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Frag den ...

Beitragvon GS » 23.07.2013, 00:39

... Focus. Der weiß das.

Gruß von
Gerhard

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 23.07.2013, 09:03

Green46 hat geschrieben:
Vergil09owl hat geschrieben:Da fehlen noch die ausführungsbestimmungen des Spibu, man kannjetzt nur auf den Gesetzestext verweisen.


Danke, jetzt habe ich hier gelesen, dass Sebständigen die Schulden nicht erlassen werden: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/schulden-bei-krankenkasse-hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-zahlen-selbststaendige-schon_aid_1049408.html

Ich habe einen Gewerbeschein im Nebenerwerb. Bin ich damit auch betroffen, oder sind damit nur Sebständige im Vollerwerb gemeint?


Wieso bist du zur Zeit nicht versichert oder hast du Beitragsschulden?

Green46
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 16.07.2013, 11:19

Beitragvon Green46 » 23.07.2013, 09:13

Vergil09owl hat geschrieben:Wieso bist du zur Zeit nicht versichert oder hast du Beitragsschulden?


Ich beziehe kein ALG2. Ausser Minijob und seit neuestem Kleingewerbe habe ich kein Einkommen. Ich will mich jetzt selber versichern, kann dies aber nicht, weil ich mich dann bis 2009 zurückversichern müsste ... Also Beitragsschulden begleichen müsste. Das ist unmöglich. Jetzt steht da, dass Selbstständige keinen Erlass bekommen sollen ... Deshalb meine Frage?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste