Danke Martin für feedback
martin0815 hat geschrieben:es gibt eine Härtefallregelung, mit der für selbständige mit geringem Einkommen der Beitrag auf etwas über 200 € gesenkt werden kann...
A) Hast Du da einen Link, Nachweis oder Referenz ?
martin0815 hat geschrieben:Alternativ Gewerbe als Nebengewerbe
B) Wie meinst Du das, ist ja derzeit Hauptgewerbe
martin0815 hat geschrieben:und zusätzlich eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle annehmen, dann würde der Gewerbegewinn ggf. garnicht für die Beitragshöhe eingerechnet....
C) Teilzeitstelle ist keine Option da er arbeitstechnisch mit dem Hauptgewerbe voll ausgelastet ist. Arbeitet im Bereich Fotografie, Werbung und da stehen laufend auch Kundentermine an. Das würde kollidieren. Mit großem Gewinn ist eh nichts. 2012 ist es + - ausgegangen, was schon sehr gut war, da am Anfang ja größere Investitionen anstanden. Dieses Jahr im Mai hat er ein Studio angemietet, da muss erst mal die monatliche Miete verdient werden.
martin0815 hat geschrieben:mir stellt sich jetzt aber auch noch die Frage ob er trotz Gewerbe in einer Familienversicherung bleiben durfte, oder ob er sich direkt hätte freiwillig versichern müssen...
D) Das war 2012 mit der GKV so abgestimmt und ist bis 23 Jahre möglich wenn die Einkünfte unterhalb einer gewissen Summe liegen.
Derzeit wird geprüft ob eine KV in der KSK möglich ist, da seine Arbeiten das durchaus zulassen würden. Antrag ist in Arbeit.
Weitere Tipps und feedback zu A) gerne erwünscht.
Jochen