Alterrente beantragt.KK will nicht in der KVDR versichern !

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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GKVler
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Beitragvon GKVler » 07.09.2013, 15:52

Was passiert ,wenn meine Mutter gegen den bescheid der Krankenkasse Wiuderspruch einlegt ?


das kommt darauf an, ob dem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht


Muß sie sich gesetzlich freiwiilig versichern ?


das kommt darauf an, ob sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllt


übernimmt das Grusi die Kosten ?


das ist abhängig vom Einkommen deiner Mutter - am besten mit dem Träger, der die Grundsicherung übernimmt, sprechen

Wieso kann der Rententräger dazu keine Konkrete Auskunft geben?


weil er nicht zuständig ist

wieso sprichst du nicht einfach mit der Krankenkasse deiner Mutter über den Sachverhalt? das wäre die einfachste Möglichkeit

wie Heinrich immer schreibt "sprechenden Menschen kann geholfen werden"

heinrich
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Beitragvon heinrich » 08.09.2013, 18:36

genau

smiley44
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Beitragvon smiley44 » 24.09.2013, 22:11

Hallo ,aktueller Stand. Meine Mutter hat die Vorraussetzungen für die KDVR nicht erfüllt .Die Grusi würde sie weiter nach 264 § SGB V versichern .

Angeblich kann meine Mutter sich nicht freiwillig gesetzlich versichern lt .Telefongespräch .Sacharbeiter nannte den § 9 sgb V.( 1 ) .
Das komische ist aber das der Sacharbeiter nicht den § 9 SGb V 8 ( innerhalb von sechs monaten ab dem 1 .januar 2005 personen ,die in der vergangenheit laufende leistungen zum lebensunterhalt nach dem bundessozialhilfe gesetz bezogen haben und davor zu keimen zeitpunkt gesetzlich oder privat krankenversichert waren .) genannt hat .

Danach könnte doch meine Mutter sich freiwillig sich gesetzlich krankenversichern oder verstehe ich das falsch ?
Meine Mutter hatte vor der Grundsicherung vor 2005 Sozialhilfe bezogen .Pflichtversichert war sie in Alg 2 von Feb 2005 bis Aug 2005 .Davor hat Sie Sozialhilfe bezogen
Hätte Sie nun eine Chance sich freiwillig gesetzlich kranken zu versichern ?

Oder ist das abhänging vom Ermessen der Krankenkasse ?

smiley44
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Beitragvon smiley44 » 26.09.2013, 21:00

Ist ja sehr interessant das da keiner drauf antwortet. Das sagt alles. :-s

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 27.09.2013, 04:41

smiley44 hat geschrieben:Ist ja sehr interessant das da keiner drauf antwortet. Das sagt alles. :-s


Nö sagt nicht alles, das Problem hat sich eigentlich mit dem 01.08.2013 erledigt. sofern zur Zeit ALG II bezogen wird ist dem Leistungsende der aLG II Leistugnen aufgrund des Bezuges von aLG II ggf denn die freiwillige Mitgliedscahft durchzuführen und denn ein Beitragszuschuss zu beantragen beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Da aber die Grundsicherung bezogen wird und nicht ALG II besteht zur Zeit keien Versicherungspflicht und es besteht auch keine Mitgliedschaft im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V.

Siehe hier § 188 SGB V

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/188.html

Sa ja nun keine Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II besteht und die Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner ist erfüllt ist, bleibt halt nur die Möglichkeit durch die Grundsicherung den weiteren Krankenversicherungschutz aufrecht zu erhalten.

Eine freiwillige Versichrung kann gar nicht durchgeführt wrden, da keine Vorrangversicherung nach § 5 Abs .1 Nr 1- 12 besteht.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

.
s chwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,


die einzigste Möglichkeit sich freiwillig zu versichern wäre ggf wenn denn eine Schwerbehinderung festgestellt würde.

§ 9 aAbs. 1 Nr. 6 SGB V bezieht sich auf Optionsrentner, das hat mit deiner Mutter nichts zutun.

smiley44
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Beitragvon smiley44 » 29.09.2013, 19:29

@ Vergil09owl , danke für die Antwort.
Warum kann man hier nicht klipp und klar sagen ,das die Gesetze sich seit 2012 geändert haben .? Da hätte meine Mutter noch sich freiwillig versichern können .SGB V § 9 absatz 8 ) ,wie ich gepostet habe .So stand es im meinen SGB Buch von 2011 .
Dafür haben die Schwerbehinderung reingenommen ,und die Vorversicherungszeiten von 12 auf 24 monate erhöht.
Schade das ich dazu selber recherchieren mußte .

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.09.2013, 22:24

Nun ja, die einmalige Möglichkeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 SGB V kann man in die Tonne kloppen. Sie trifft auf Deine Mutter nicht zu.

Wenn Du unbedingt Deine Mutter wieder in die GKV bringen willst, dann ist dies relativ einfach.

Du zahlst Deiner Mutter 2 Monate freiwillig Unterhalt und zwar so hoch, dass der Anspruch auf Sozialhilfe entfällt. Diesen Unterhalt überweist Du auf das Konto deiner Mutter. Das Sozialamt muss diesen Unterhalt anrechnen und stellt die Grundsicherungsleistungen ein. Somit entfällt der Anspruch auf die Grundsicherungsleistung.

In dieser Konstealltion unterliegt die Mutter der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V und wird wieder Mitgleid der Solidargmeinschaft. Nach 2 Monaten kannst Du die Unterhaltsleistung wieder einstellen. Die Mutter verbleibt dann dauerhaft in der GKV. Das Schöne an der ganzen Geschichte ist dann, dass nach 2 Jahren sogar die Vorversicherungszeiten für die Pflegeversicherung erfüllt sind.

Guckst Du hier:

http://openjur.de/u/327197.html

Das SG Freiburg hat am 17.11.2010 (Az.: S 19 KR 6442/08) eine gleichlautende Entscheidung getroffen. Sie ist aber nirgendwo veröffentlicht.

Also, wenn Du unbedingt deine Mutter wieder in der GKV haben möchtest, dann kannst Du es so machen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 30.09.2013, 04:06

smiley44 hat geschrieben:@ Vergil09owl , danke für die Antwort.
Warum kann man hier nicht klipp und klar sagen ,das die Gesetze sich seit 2012 geändert haben .? Da hätte meine Mutter noch sich freiwillig versichern können .SGB V § 9 absatz 8 ) ,wie ich gepostet habe .So stand es im meinen SGB Buch von 2011 .
Dafür haben die Schwerbehinderung reingenommen ,und die Vorversicherungszeiten von 12 auf 24 monate erhöht.
Schade das ich dazu selber recherchieren mußte .

Hallo,
Ja, schade - da vergibt man für Teures Geld einen Auftrag an die sog. Experten und was tun die - nix !,
Man muss selbst recherchieren !!
wenn die das umsonst, also freiwillig machen würden und auch in ihrer Freizeit und wenn sie deshalb nicht sofort reagieren würden, ja dann, dann hätte man dafür Verständnis, aber so !
Gruss
czauderna

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Beitragvon smiley44 » 30.09.2013, 14:23

@Rosi ,ich habe dir eine Pn geschreiben.Im § 5 (1) Absatz 13 a SgbV steht nach meinen SGB buch (Versicherungspflichtig sind Arbeiter ,Angestelle,und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftige ,die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind ,13 a sagt aus(Personen ,die keinen anderweitig Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich Krankenversichert waren
.

Wie soll ich das verstehen? Mit dem Unterhalt ist die dann beschäftige ?
Wenn meine Mutter nach 2 Monaten wieder in die GRusi muß ,weil die Rente nicht reicht ,wird dann wieder geprüft ,ob sie bedürftig ist ? Obwohl schon seit vielen Jahren ,die Grusi es weiss .
Meine Mutter war nur gesetzlich im Jahre 2005 jan bis aug 2005 ,dann Grusi § 264 SGB V bis jetzt. weiterhin ,da keine Vorrausetzungen für die KVDR . im 13 a ,steht aber zuletzt gesetzlich Krankenversichert.

Wenn z.b ich dann den Unterhalt wieder einstelle ,würde das Grusi nicht fragen warum? :roll:


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