Hallo,
ich habe eine Frage zur Vorlage von Unterlagen zur Bemessung des Beitrages für ein freiwilliges Mitglied während der Elternzeit.
Ehemann: privat krankenversichert seit Jahren, Einkünfte weit über der Beitragsbemessungsgrenze
Ehefrau: freiwillig versichert (Höchstbeitrag) da bisherige Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze.
Die Eheleute haben im Sommer 2012 geheiratet. Am 30.9.2013 wurde ein Kind geboren.
2012/2013 wurde ein Eigenheim gebaut, das sämtliche Ersparnisse bis auf einen "Notgroschen" aufgebraucht hat. Nennenswerte Kapitaleinkünfte werden bis auf weiteres nicht erwartet, auf keinen Fall über 50 Euro im Jahr.
Im Fragebogen zur Berechnung des Beitrages während der Elternzeit hat die Ehefrau angegeben, daß sie außer dem Elterngeld keine weiteren Einkünfte hat. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nicht vorhanden, Kapitaleinkünfte auch nicht (mehr).
Das Einkommen des privat versicherten Ehemannes liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.970,50 Euro monatlich.
Nun möchte die Krankenkasse sowohl für die Ehefrau als auch für den Ehemann den letzten Einkommenssteuerbescheid, dies wäre der Bescheid für 2011, da der Bescheid für 2012 noch nicht vorliegt.
Außerdem wird die Vorlage des Gehaltsnachweises für den Ehemann für den Monat 12/2012 und 09/2013 verlangt. Die Krankenkasse beruft sich hierbei auf § 284 SGB V.
Ist diese Verlangen berechtigt und wozu werden diese Daten benötigt zumal die Steuerbescheide einen Zeitraum umfassen in denen das Ehepaar noch nicht verheiratet war?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Gruß von Christa
Freiwillliger Beitrag während der Elternzeit
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martin0815 hat geschrieben:Das Einkommen des Mannes wird teilweise auch für die Ehefrau angerechnet, also ihr Beitrag dementsprechend berechnet.
Das ist schon klar. Als Einkommen wird nach meiner Kenntnis ein Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt.
Wozu sollen aber die angeforderten Unterlagen dienen?
Gruß von Christa
heinrich hat geschrieben:wenn deine einkünfte höher als die halbe bbg sind, dann werden DEINE einkünte angesetzt, ist doch logisch
Hallo @Heinrich,
die Ehefrau und Mutter hat jetzt keinerlei Einkünfte,
weder aus Erwerbseinkommen noch aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünften-
Wozu dient denn der Steuerbescheid von 2011?
Im Jahre 2011 hatte sie natürlich Arbeitseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze sonst wäre sie auch nicht freiwillig versichert.
Der Ehemann hat Arbeitseinkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze und dies auch angegeben
Das die Einkünfte des Ehegatten berücksichtigt und ihr zur Hälfte zugerechnet werden ist ja auch klar. Aber auch hier: wozu der Steuerbescheid von 2011.
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Bei freiwillig versicherten Angestellten hört er Fragebogen auf wenn angegegeben wird mein Einkommen liegt über 3.970,50
Euro-
Gruß Christa
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