Brauche Hilfe Beitragsrückzahlungen + HZA Briefe bekommen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Matze1988
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Brauche Hilfe Beitragsrückzahlungen + HZA Briefe bekommen

Beitragvon Matze1988 » 11.05.2013, 09:30

Hallo erstmal,

ich hab ein Problem, also seit dem 7 Dezember 2011 bin ich nicht mehr über die Krankenversicherung meiner Eltern versichert weil ich 23 Geworden bin (Bin 24 Momentan). Ich hatte zwischen durch einige Helfer Jobs über mehrere Monate bzw Praktikas, aber leider keine Abgeschlossene Ausbildung sowie Kein Führerschein. Nachdem ich meinen Letzen Helfer Job hatte vom November 2012 bis Januar 2013, aber leider nen Arbeitsunfall hatte und gekündigt wurde (wegen Probe zeit). Auf jeden fall ich hatte nen fehler gemacht, nen dummen ich hatte mir von der TK nen Brief nicht richtig durch gelesen. Dan wollten die erst 8000 Euro von mir (Höchstbeiträge) dan zum glück (mehr oder weniger) haben dies noch auf nun etwas unter 3000 Euruo Berechnet. Weil ich etwa über 1 Jahr keine Versicherungspflichte tätigkeit hatte zwischen durch mal nen Minijob, als Prospekteverteiler aber von 80-100 Euro im Monat kann man die Krankenversicherung nicht bezahlen. Hab derweil Probiert 400 bis vollzeit Jobs zufinden was leider inne hose ging.

Nun kann ich höchstwahrscheinlich am September dieses Jahr eine Überbetriebliche Ausbildung zum IT Systemelektroniker machen in Dortmund. (Steht aber noch net fest). Die TK will von mir nun diese knapp 3000 Euro, bzw ich hab den schon mehrmals meine Situation erklärt das ich , kein Anspruch auf ALG 1 /ALG2 habe. Sowie auch nichts Wertvolles habe was man pfänden könnte. Bzw mein Konto Beträgt etwas über 0 Euro =/. Ich weis nicht was ich machen soll.


Meine Eltern wollen das ich mit 25 Ausziehe und das will ich selber auch. Das ich dan Sozial Hilfe beantrage wenn ich die Ausbildung machen kann , das ich dan da inne nähe ziehe.


Gestern halt 12 Briefe vom Hauptzoll amt bekommen, wenn ich net Zahlen kann (was ich auch net kann) . Kommen da zinsen drauf, darauf wieder Zinsen usw...


Wenn mir jemand Helfen könnte wäre es nett, ich weis net was ich machen soll. Ich hab schon zich Briefe an der TK hingeschrieben das ich Wirklich kein Geld habe bzw den schon nen Kontoauszug geschickt der letzten paar Monate.


Mfg

Matze

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Beitragvon Vergil09owl » 11.05.2013, 11:02

Am besten eine Termin in Dortmund bei der TK machen, Unterlagen mit- nehmen und das Ganze in einem persönlichen Gespräch klären. In Deutschland besteht seit dem 01.04.2007 allgemeine KV pflicht und es es ist nur die konzequente Umsetzung das wenn du nicht in die Pötte kommst und das regelst. Vom Prinzip her müßteet du eine Antrag auf Beitragserlaß stellen, Beitragsstundung usw. Allerdings wenn die Sache schom beim HZA ist. Also sich dirket mit der TKK in Verbindung setzen und das persönliche Gespräch suchen. Allerdings hätte denn auch ggf im Rahmen des ALG II Antrages geprüft werden müssen ob du nicht einen Beitragszuschuss zu den freiwilligen Beiträgen zur Krankenpflegeversicherung gehabt hättest. Es hätte hier denn eine Beratungspflicht durch die ARGE bestanden oder der zuständigen Kasse. Aber das kann jetzt rückwirkend auch nicht mehr geklärt werden.

Während des Helferjobs warst du da sozialversicherugnspflichtig angemeldet und wurde der Unfall dokumentiert und bist du zum D Arzt gegangen und hast du Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.05.2013, 11:41

Wichtig ist, dass Du die Stundung schriflich beantragst. Verweise darauf, dass Du derzeit im elterlichen Haushalt wohnst und keinerlei Einkommen hast. Bei einer Stundung fallen allenfalls 0,5 % Zinsen pro Monat an. Beantragst Du die Stundung nicht, dann fallen 5,0 % Zinsen pro Monat an.

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Beitragvon Matze1988 » 11.05.2013, 13:28

@ Vergil : Ja habe einen Schein eingereicht aber, haben die nicht akzeptiert von Helfer job (War über ne Arbeitsvermittlung in Lünen) die für Remondis leute gesucht hatte, Direkt als ich beim Arzt war hatte ich den schein im Briefkasten getan ( Hatte nen Gebrochenes Bein) , Nächsten Tag war direkt die kündigung bei mir im Briefkasten bzw hatte am selben Tag da noch angerufen gehabt.



Und ich werde nen Termin bei der TK direkt am Montag machen danke rossi und Vergil.



Ich hab mich nur ein bisschen informiert also wenn 25 bin (und dan nen Sozial Hilfe antrag stelle) dan bekomme ich ja ALG 2 und ne Wohnung bis 35 qm2 irgendwie so.

Dan wenn ich die Ausbildung machen kann und dan, ka 200-300 Euro pro Monat verdiene wo etwa ca 90-100 Euro Im Monat für die Fahrkosten drauf gehen. Könnte ich ja nur ne Raten zahlung der TK anbieten von etwa 100-200 Euro . Bzw wenn ich ja dan die Ausbildung mache, bin ich ja dan über den Betrieb versichert, bzw dan fallen doch keine Weiteren kosten an oder ?.

Hier noch so nen ähnliches Thema gefunden (Welches ich auch fast habe)
http://www.elo-forum.org/allgemeine-fra ... -alg2.html


Und ne Stundung von den Beiträgen soweit, ichs weis geht nicht mehr. Ich hatte da schonmal vor knapp nen Monat Angerufen da meinten, die von der TK , die haben das schon zum HZA geschickt , bzw können da nix mehr machen. Ich versuch einfach mal ne Stundung wegen Härte fall zu beantragen evtl bringt das was.


Mit freundlichen Grüßen

Matze

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Beitragvon Matze1988 » 12.05.2013, 21:52

Hab noch eine frage. Wie schon geschrieben hatte vom HZA Briefe bekommen bzw. Stand drauf soll bis zum 15.05.2013 das Geld überweisen (was ich ja net überweisen kann, da kein Geld vorhanden ist).
Soll ich beim Hauptzollamt auch noch anrufen ? oder reicht das wenn ich bei der TK anrufe ?.

Und hab heute nen Brief an der TK Dortmund geschickt, das ich um nen Termin bitte bzw Stundung oder Verzicht wegen Härte fall und da in meinen Brief meine lage geschildert.


Mit freundlichen Grüßen

Matze

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Beitragvon Rossi » 12.05.2013, 23:06

Nun ja, nur mal so ein Tipp von mir.

Hör auf mit "anrufen".

Stelle die Anträge schriftlich.

Das HZA wird es nicht interessieren; denn dort liegt ein Auftrag der Kasse vor (natürlich schriftlich). Solange Du es nicht selber mit der Kasse regelst, wird dir das HZA auf den Pelz rücken.

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Beitragvon Matze1988 » 13.05.2013, 09:11

ok danke nochmals rossi

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Beitragvon Matze1988 » 13.05.2013, 09:36

Ja hast recht, ich hab grad mal beim Hauptzollamt angerufen. Die Bearbeiterin meinte also Schriftlich beim Hauptzoll amt was einreichen bringt garnix. Ich hab einfach Gestern nen Brief an der TK Dortmund geschickt , wie schon geschrieben das ich in einer misslichen Situation bin, Kein pfändbares eigentum habe / Kein Einkommen usw und um ein Persönliches gespräch bitte. Bzw die TK kann die Volstreckung zurück ziehen meinte die bzw. das HZA kann da nix machen.

Mfg

Matze

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Beitragvon Matze1988 » 18.05.2013, 14:21

Bringt rein Garnix rossi.

Ich habe die Anträge Schriftlich Gestellt , aber die Lehnen es ab.
Selbst ne Stundung , was auch immer Lehnen die ab. In der Ausbildung die 5 % Zinsen werden mich noch mehr in den Ruin treiber <.<.

3000 Euro x 5 % / 100 = 150 Euro Zinsen (Pro monat)) + Pro Monat (dan noch mal die bis zur Ausbildung anfallenden 145 Euro x4 = 580

3580 x 5 /100 = 179 Euro Pro monat die mehr Anfallen an zinsen dan noch etwa x 42 Monate (3 1 /2 Jahre )

179 x 42 = 7518 Euro + 3580 = 11098 Euro Schulden die ich nach der Ausbildung haben werde. Ich verfluche diese Scheiss krankenversicherungspflicht <.<.


ich werd zwar in diesen Zeitraum krankenversichert sein , aber muss noch den kramm weiter zahlen . Der vonne TK meinte ich könnte so und so raten mässig was zurück zahlen aber wenn man nur mit Berufsausbildungsbeihilfe vlt 20 Euro im Monat zurück Zahlen kann. bei etwa 150-175 Euro Pro Monat Zinsen die drauf kommen. Bringt das eigendlich garnix.


Kann man nicht irgendwas noch machen ? .
Ich bin am verzweifeln.


Bzw rückantwort von der TK.


Sehr geehrter Herr .... ,

Gern hätten wir Ihnen die Ratenzahlung oder Stundung Ihrer offenen Beiträge ermöglicht. Die verbindlichen Vorgaben des Spitzenverbandes der Krankenkasse sehen diese Möglichkeit jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen vor.

Dw wir unsere Beitragsforderung erfolgslos bei Ihnen abgemahnt und in der Folde bereits zur Vollstreckung abgegeben hatte, ist eine Ratenzahlung bzw. Stundung leider nicht mehr möglich.

Für entsprechende Zahlungsvereinbarungen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Hauptzollamt Dortmund in Verbindung.

Um weitere Nachteile für Sie zu vermeiden, bitten wir Sie, die Forderung umgehend zu begleichen.

Falls sie Fragen haben, rufen sie einfach an.

Mit freundlichen Gruß

Kapahnke


______________________________________________________


Das sind solche witzbolde die TK mitarbeiter <.<. Hab da angerufen, bzw hab in den Brief ausführlich gesagt das ich kein Job/Kein Anspruch auf ALG 1 / ALG 2 habe (erst wenn mitten 25 ). Überhaupt keine Rücklagen /Kaptial mehr . Bzw nix pfändbares habe.


Bzw ich hatte auch bei dem Hauptzollamt angerufen wegen ne spätere Raten zahlung usw, die meinten halt die TK sei zuständig und die meinten (das hza wäre zuständig ).



Wenn noch jemand hilfreiche tipps hätte wäre ich dankbar.



.. ich weis schone eins , wenn ich diese Rückstände irgendwann mal beglichen habe. Geh ich direkt aus der TK raus.

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Hilfe durch Rechtsanwalt

Beitragvon Vergil09owl » 20.05.2013, 11:10

Ich glaube du solltest dich da denn doch mal mit dem zuständigen sozialgericht in Verbindung setzen udn eine Aussetzung der vollstreckung beantragen.

http://www.rechtsportal.de/Gesetze/Gese ... lstreckung

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Beitragvon Matze1988 » 06.11.2013, 17:38

Hallo ^^.

Wollte nur was allgemeines wissen.
Also das BMG hatte ja dieses Gesetz raus gebracht das Beitragsschulden /Rückstände Erlassen werden können. Also seitdem ich das letzte mal hier was geschrieben hat, hat sich was getan. Erstens seit September 2013 habe ich einen Sozialversicherungspflichtigenjob (Teilzeit). Die Beitragsrückstände wurden vor nen paar Monaten auf etwa 1700 Euro von 3000 Euro reduziert. Wurde für mehrere monate auf ne Anwartsschaftsversicherung runter gestuft. Meine Krankenkasse will mir wie ichs verstanden habe Beitragsrückstände von Dezember 2011 (seitdem ich 23 geworden bin) bis Dezember 2012 oder Januar/Februar 2013 erlassen. Also bleiben noch ca 800-1000 Euro an Rückständen über. Bzw die Techniker Krankenkasse will mir die Tage noch mal ne aufstellung bzw ne Rechnung zukommen lassen. Mit der neuberechnung .

Meine Frage ist jetzt nur wegen den Beschluss vom BMG das die Beitragsrückstände erlassen werden sollten und nicht Teilweise. Ob mans vlt anfechten kann das es ganz Erlassen wird ?. Hab generel kein Problem damit die Beiträge Komplett auf einmal zurück zu zahlen. Nur 1000 Euro ist ne Menge geld da ich ca 670 Euro Netto verdiene bzw 96 Euro im Monat fürs Fahrgeld (Bus und Bahn drauf gehen) also über 500 Euro Monatlich zur verfügung stehen.


Kann später wenn der Brief von der neuberechnung da ist evtl mal ne Kopie hier hochladen. Das ein Experte mal durch gucken kann, ob da evtl was zu machen ist.


Mfg Matze[/b]

Dipling
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Beitragvon Dipling » 06.11.2013, 23:37

Für den Zeitraum bis zur Meldung bei der Krankenkasse bzw. bis zur offiziellen Wiederversicherung sind die Beiträge und Säumniszuschläge vollständig zu erlassen - soweit sie noch nicht gezahlt wurden:

§ 256a SGB V:
(1) Zeigt ein Versicherter das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 erst nach einem der in § 186 Absatz 11 Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkte an, soll die Krankenkasse die für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen; darauf entfallende Säumniszuschläge nach § 24 des Vierten Buches sind vollständig zu erlassen.
(2) Erfolgt die Anzeige nach Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2013, soll die Krankenkasse den für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beitrag und die darauf entfallenden Säumniszuschläge nach § 24 des Vierten Buches erlassen. Satz 1 gilt für bis zum 31. Juli 2013 erfolgte Anzeigen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 für noch ausstehende Beiträge und Säumniszuschläge entsprechend.

Ab dem Monat der Meldung sind ohne bzw. mit nur geringen Einkünften ca. 150 EUR pro Monat für Krankenversicherung + Pflegeversicherung fällig.

Matze1988
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Beitragvon Matze1988 » 07.11.2013, 12:43

Danke ich hab jetzt nicht so die Ahnung von Paragraphen usw. aber wenn ichs richtig verstanden habe. Gilt für mich Paragraph 1 . Also müsste die beiträge von Juli 2013 - September 2013 zahlen. Weil ich ja vorm Juli 2013 inne Versicherung bereits drin war bzw seit Dezember 2011 bzw Januar 2012 die Beitragsrückstände sich angesammelt haben oder hab ichs jetzt missverstanden?.

Also im Endeffekt von Juli - August bzw ca 300 Euro + Mahngebühren müsste ich zahlen .


Also könnte ich nen widerspruch einreichen ?

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 07.11.2013, 13:12

die Frage ist hier doch wie sich die Rückstände angesammelt haben... warst du versichert und die haben sich angesammelt, oder war da ein zeitpunkt an dem klar wurde das du eigentlich versichert bist und dann Nachforderungen für die vorhergehende Zeit erhoben wurden... denn nur diese Nachforderungen sind vom neuen Gesetz erfasst....

Matze1988
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Beitragvon Matze1988 » 07.11.2013, 14:34

Martin bei mir war es so ungefähr also die Daten stimmen jetzt net genau .

Also nen paar Monate vor meinen 23 Geburtstag.Also bevor ich aus der Versicherung meiner Eltern raus geflogen bin. Hatte ich einen Job bei Aurubis auf Probezeit. Nach nen paar monaten gekündigt worden.
Da ich wusste das ich kein Anspruch auf ALG usw hatte. Hab ich mich nicht weiter drum gekümmert was sollte ich auch machen. Ich hatte nach meiner Kündigung von Aurubis , keinerlei Briefe von der TK usw bekommen.
Als ich dan vor meinen 24 Geburtstag nen Job bei Remondis angenommen hatte. Ich zu der zeit ein Eingewachsen zehnagel hatte und mit Schmerzen und blutigen fußen zum Arzt gehen wollte. Bzw mein Arbeitsgeber bescheid gegeben hatte (War halt auch 6 monate Probezeit). Hab ich 1-2 tage Später die Kündigung im Briefkasten gehabt. Ab November /Dezember 2012 fings dan an mit den Briefen. Bzw wie schon vor Monaten geschrieben, das ich halt scheisse gemacht hatte , weil ich mich net drum gekümmert hatte. Bzw. erst Februar 2013 von der Versicherungspflicht bescheid wusste.
Dann kamm halt von Monat zu Monat ne Mahnung , die ich ohne Job/Geld halt nicht begleichen konnte. Dann kamm halt erst die 8000 Euro höchstberechnung für diese Zeiträume . Hattense nach nen Brief auf 3000 Euro runtergeschraubt und nachträglich noch mal auf ca 1700 Euro .
Bzw. wollen die nochmal berechnen wie schon geschrieben und fürs komplett Jahr 2012 mir die Beitagsrückstände Erlassen. Bzw hatten die von 3000 auf 1700 geschraubt bzw mehrere, Monate davon auf eine Anwartschaftsversicherung runter geschraubt. Wird wahrscheinlich wie gestern, schon geschrieben das ich ca 1000 + Euro zahlen muss. Weil dies da neuberechnen wollen.


Generel das Geld zahlen, wäre kein problem da ich Geld angespart habe.
Nur die Frage was ich gestern schon geschrieben hatte . Ist nur obs halt möglich wäre das noch nen teil Erlassen werden kann oder Evtl alles?.
Weil über 1000 Euro für meine verhältnisse momentan ne Stange Geld ist.

Wäre halt ärgerlich wenn man für etwas 1000 Euro zahlt,was man nicht unbedingt zahlen muss. Glaub so würde jeder denken^^.


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