Zunächst ziehe ich einmal ganz tief meinen Hut vor den „hilfreichen Geistern“ hier im Forum.
Ich kann gut nachvollziehen das dies eine zeitaufwendige „Nebenbeschäftigung“ ist, die manchmal sicherlich frustrierend ist, da vieles doppelt gefragt wird.
Ich habe im Vorfeld einige Stunden mit Recherche und lesen von Postings verbracht, bin aber immer noch verunsichert.
Auch ich bin noch einer der Schäfchen die derzeit ohne KV rumläuft.
Ich hatte mich 2005 aus dem H4-Bezug selbständig gemacht. Da es in unserer Optionskomune seinerzeit leider keine kompetente Beratung gab, habe ich das Thema KV einfach verdrängt.
Zwischenzeitlich hatte die GKV jedoch mitbekommen das keine Beiträge mehr entrichtet worden sind. Ich sagte ich wäre PKV versichert, damit sie mich in ruhe lassen.
Jedoch war mein Vogel-Strauß-Verhalten natürlich absolut unsinnig.
Jetzt laufe ich also schon einige Jährchen ohne KV rum, möchte aber natürlich auch von dem neuen Gesetz „profitieren“.
Jedoch besteht folgendes Problem. Ich habe tatsächlich, aufgrund eines Unfall’s, einen ambulanten KH-Besuch gehabt. (Platzwunde genäht). Somit fällt wegen Leistungsbezug die Amnestie ja eigentlich flach. Wie in einen anderen Thread geschrieben „Konkludentes Handeln“. (Obwohl ich eigentlich aufgrund des Genußes von alkoholischen Getränken unzurechnungsfähig war).

Meine Kernfrage:
Hat jemand Informationen ob die Leistungen die über die Kasse abgerechnet wurden von mir an sie nachträglich zurückerstattet werden können? (Evtl. sogar mit „Strafzuschlag / Verwaltungsgebühr / Zinsen).
Sollte dies nicht der Fall sein, … hätte ich natürlich ein wahres Problem.
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