Beitragsamnestie vs. Rückerstattung Leistungen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Flieger
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Beitragsamnestie vs. Rückerstattung Leistungen

Beitragvon Flieger » 16.11.2013, 14:20

Hallo !
Zunächst ziehe ich einmal ganz tief meinen Hut vor den „hilfreichen Geistern“ hier im Forum.
Ich kann gut nachvollziehen das dies eine zeitaufwendige „Nebenbeschäftigung“ ist, die manchmal sicherlich frustrierend ist, da vieles doppelt gefragt wird.
Ich habe im Vorfeld einige Stunden mit Recherche und lesen von Postings verbracht, bin aber immer noch verunsichert.
Auch ich bin noch einer der Schäfchen die derzeit ohne KV rumläuft.
Ich hatte mich 2005 aus dem H4-Bezug selbständig gemacht. Da es in unserer Optionskomune seinerzeit leider keine kompetente Beratung gab, habe ich das Thema KV einfach verdrängt.
Zwischenzeitlich hatte die GKV jedoch mitbekommen das keine Beiträge mehr entrichtet worden sind. Ich sagte ich wäre PKV versichert, damit sie mich in ruhe lassen.
Jedoch war mein Vogel-Strauß-Verhalten natürlich absolut unsinnig.
Jetzt laufe ich also schon einige Jährchen ohne KV rum, möchte aber natürlich auch von dem neuen Gesetz „profitieren“.
Jedoch besteht folgendes Problem. Ich habe tatsächlich, aufgrund eines Unfall’s, einen ambulanten KH-Besuch gehabt. (Platzwunde genäht). Somit fällt wegen Leistungsbezug die Amnestie ja eigentlich flach. Wie in einen anderen Thread geschrieben „Konkludentes Handeln“. (Obwohl ich eigentlich aufgrund des Genußes von alkoholischen Getränken unzurechnungsfähig war). :shock:

Meine Kernfrage:
Hat jemand Informationen ob die Leistungen die über die Kasse abgerechnet wurden von mir an sie nachträglich zurückerstattet werden können? (Evtl. sogar mit „Strafzuschlag / Verwaltungsgebühr / Zinsen).
Sollte dies nicht der Fall sein, … hätte ich natürlich ein wahres Problem.

](*,)

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.11.2013, 14:37

Hallo,
also, du hast Leistungen in Anspruch genommen mittels deiner KVK-Karte, obwohl du nicht mehr versichert warst ??
Normalerweise merkt das die Kasse und meldet sich entsprechend. Konkret auf deine Frage - grundsätzlich ist der Beitragserlasse bei gleichzeitigem Leistungsverzicht möglich - muss direkt mit der betroffenen Kasse abgeklärt werden.
Ich persönlich kenne einen Fall, da zahlt der Betroffene keine Beiträge zurück sondern den Wert der in Anspruch genommenen Leistungen (war für ihn günstiger und kostet auch keine Säumniszuschläge, da es ja keine Beiträge sind.)
Gruss
Czauderna
Gruss
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Beitragvon Flieger » 16.11.2013, 16:12

Hallo Czauderna !
Vielen Dank für deine rasche Antwort !
Natürlich meinte ich das ich die Kosten die durch die Notversorgung entstanden sind an die Kasse zurückzahle.
Wie gesagt, ich selbst war bei dieser Notfallbehandlung nicht "zurechnungsfähig".
Die KK hat sich wegen dieses Vorfalls nicht bei mir gemeldet und auch keine Zahlung von mir verlangt.
Soll ich es also wagen mich mit denen in Verbindung zu setzen ?
Vielen Dank nochmals &
schönes Rest-Wochenende

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 17.11.2013, 12:54

wann war denn diese Notfallversorgung?

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Beitragvon Flieger » 17.11.2013, 18:24

Platzwunde an der Stirn mit 3 Stichen genäht. (Aufgrund eines Sturtz, ... also kein medizinische High-Tech-Versorgung).
Das ganze war im Oktober 2010 .

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 18.11.2013, 16:45

naja... meine Kasse macht mir auch Probleme wegen geringer in Anspruch genommener Leistungen, war aber ne Falschberatung und Klage läuft.... kann also sein das die sich bei dir auch querstellen.... aber verwunderlich das die sich bisher noch nicht gemeldet haben....

wenn es im laufenden Quartal gewesen wäre, hätte ich empfohlen direkt mit dem Krankenhaus reden das die dir ne privatrechnung schreiben...

Flieger
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Beitragvon Flieger » 28.11.2013, 10:52

Mmmh.
Ich bin immer noch verunsichert bezg. meines Falles.
Habe ich einen "Anspruch" die Kosten für die Behandlung der Krankenkasse zu erstatten?
Oder bin ich auf die "gönnerhafte Kulanz" von denen angewiesen? .-.
Dann könnte es ziemlich düster aussehen, dam meine Ehefrau im Jahre 2011 bei denen ihre Mitgliedschaft gekündigt hat.


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