GKV für Rentner

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Andrea808
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Beitragvon Andrea808 » 15.12.2013, 14:10

Ich muss noch eine Frage hinterher schicken:
Die TK hat auf ihrem schreiben Beiträge von ca 154€ ( Inkl. Pflegeversicherung) monatlich genannt, mit dem Hinweis auf die evtl. Änderungen gemäß des Rentenbescheides.
Wir haben telefoniert und einen neuen Rentenbescheid erhalten, in dem die Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung) abgezogen werden und ein neuer Restbetrag ausgewiesen wird.
Die Beiträge, die im Rentenbescheid stehen, sind aber niedriger als im ersten Schreiben der TK. Bleiben die jetzt so, oder wird es hier zu einer monatlichen Zuzahlung kommen müssen? Wir sind verwirrt.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.12.2013, 12:40

Hallo,
wenn im Rentenbescheid Beiträge zur KV. und PV. abgezogen werden, dann führt auch der Rentenversicherungsträger diese Beiträge an die Kasse (Gesundheitsfonds) ab. Ist der Betreffende denn kranken versicherungspflichtig versichert oder ist er "freiwillig" versichert - wenn letzteres der Fall ist, dann passt da meines Erachtens etwas nicht.
Gruss
Czauderna

Andrea808
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Beitragvon Andrea808 » 16.12.2013, 12:56

Er war in seiner letzten Beschäftigung pflichtversichert.
Dann müsste er es doch jetzt auch sein, oder nicht?

Andrea808
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Beitragvon Andrea808 » 21.12.2013, 13:52

Wieder ein neues Schreiben der TK: " Sie sind versicherungspflichtig..."
Jetzt wird tatsächlich die Rechnung aufgemacht:
Beiträge von Rente ( 499€), die automatisch abgeführt werden plus Beiträge von der Differenz zur Mindestbemessungsgrundlage (898,33-499,13 gleich 399,20€ mal den Beitragssätzen zur Kranken und Pflegeversicherung), bitte überweisen Sie zusätzlich monatlich noch Summe 72,68€ an uns.
Ich dachte, bei Versicherungspflicht werden nur Beiträge von der tatsächlichen Rentenhöhe fällig?

Andrea808
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Beitragvon Andrea808 » 23.12.2013, 14:05

Wir haben gerade nochmal mit der TK telefoniert: wegen der nicht versicherten Zeit/ Beitragserlass wird man nicht in die Krankenversicherung der Rentner eingestuft, sondern als "normales" Mitglied ( Aussage der Mitarbeiterin). Somit muss man die Beträge bis zur Mindestsumme von zZt 154€ selbst aufstocken. Wäre man durchgehend versichert gewesen, kämen jetzt rein die Berechnungen vom tatsächlichen Einkommen als Beitrag zum Tragen.
Ich kann das irgendwie nicht glauben, dass das so stimmt.
Kann ich bitte einmal eine Rückmeldung mit Eurer Meinung haben?

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 23.12.2013, 15:42

aber wie kommen die auf die "nicht versicherte" Zeit? Es bestand doch eine Pflichtversicherung für die dann im Nachhinein Beiträge berechnet wurden, die dann erlassen wurden.... und für die Krankenversicherung der Rentner zählen doch alleine die Zeiträume der Versicherung, nicht ob dafür Beiträge erlassen wurden oder nicht... oder sehe ich das nu falsch? oder gabs da weitere nicht versicherte Zeiträume vor April 2007?


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