Seit längerem Unversichert, komplizierter Fall

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Susanne86
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Seit längerem Unversichert, komplizierter Fall

Beitragvon Susanne86 » 21.12.2013, 11:19

Hallo,

Ich bin ca im Jahr 2010 aus der Privaten Versicherung raus - da ich mich abgemeldet habe, und für 2 Jahre im Ausland war. Kam ca. mitte 2012 zurück, war seitdem Selbstständig, hatte keine KKV.
Leider lief es nicht so gut , und ich habe mein Gewerbe inzwischen wieder aufgelöst. Plane nun in den nächsten 2 Wochen maximal 3 Wochen - in die USA zu reisen (großteil der Familie lebt dort) - ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft, was es etwas einfacher macht, dort einen Job zu suchen oder zu studieren (es war schon seit längerem mein Vorhaben - nur kam leider immer etwas dazwischen).
Meine Bekannte meinte - ich sollte bevor ich in die USA reise - mich bei meiner Krankenversicherung wieder anmelden - denn ab 2014 müsste ich ja nachzahlen (wenn ich zurück nach Deutschland kommen würde).
Ich weiss jedoch nicht, ob es sich rentieren würde, da ich meinen Wohnsitz in Deutschland eventuell sowieso abmelden werde - mich hält hier leider nichtsmehr, nachdem auch mein letzter Elternteil in Deutschland verstorben ist.
Mein Plan wäre es in 2 Wochen erstmal für 2-3 Monate in die USA zu meinen Verwandten zu fliegen, die Gegend zu erkunden, Vorstellungsgespräche, bzw Unis in der Umgebung zu besichtigen, danach würde ich zurück nach Deutschland kehren und mein letztes Hab und Gut in Boxen packen und in die USA verschicken.

So meine konkrete Fragen lauten :
1) - ist es nun ein "muss" sich wieder bei der KKV zurück zu melden?
2) Wenn ich nach ca. 2-3 Jahren doch zurück kommen würde nach Deutschland (wäre natürlich in der Zwischenzeit in den USA versichert) müsste ich da den Beitrag nachzahlen oder nicht?

Besten Dank im Vorraus!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.12.2013, 11:29

Okay, wenn Du nach 2 oder 3 Monaten wieder aus den USA zurückkommst, dann solltest Du ggf. ALG II beantragen.

Da Du dann zum Zeitpunkt der ALG II-Antragstellung (bspw. im März 2014) nicht mehr hauptberuflich selbständig bist und tatsächlich nicht privat versichert bist, kommst Du über den ALG II-Bezug wieder in die GKV und es drohen keine Nachzahlungen. Vorausgesetzt, dass Du noch keine 55 Jahre alt bist.

Ich bezeichne diese Fälle als Schlupflochfälle. Das BSG hat es auch im Sommer 2013 so entschieden.

Guckst Du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837

Zeimlich zum Schluss ist die BSG-Entscheidung.

Susanne86
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Beitragvon Susanne86 » 21.12.2013, 23:28

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Ich fliege ca Mitte Januar. Wäre es schlimm, dass ich bis dahin nicht KV bin?
Sollte ich mich vorher schon abmelden?

Das mit ALG-II Bezug würde auf jedenfall klappen?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.12.2013, 22:11

Tja, jenes kommt immer druff an. Wenn nix passiet, dann ist alles in Ordnung. Passiert aber etwas (Du wirst krank), dann hast Du ein fettes Problem.

Nun ja, die Klamotte mit dem ALG II hat das BSG im Sommer 2013 so entschieden. Einige Kassen setzten dies Urteil in der Praxis noch nicht um. Aber es ist ziemlich eindeutig.

Ferner glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber die sog. Schlupflochproblematik in den nächsten Monate ändert.

Susanne86
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Beitragvon Susanne86 » 22.12.2013, 22:52

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Okay, soweit wäre alles geklärt - ich müsste auch nichtsmehr nachzahlen oder?

Medizinfrau
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Beitragvon Medizinfrau » 29.12.2013, 18:49

Lieber Rossi (oder wer es sonst noch weiß), könntest Du denn hier sagen welche Kassen das Urtel vom BSG im Sommer 2013 bereits umsetzen? Vielleicht die Securvita oder Techniker? Ich möchte nämlich gerne über dieses Schlupfloch in die GKV, und möglichst den Klageweg vermeiden.
Müßte dann aber morgen sofort hinrennen, um Frist zu wahren wegen Schuldenerlass. Bei Securvita habe ich Antrag gestellt schon vor über einem Jahr, nach dem üblichen hin und her würde ich dann jetzt den Klageweg beschreiten müssen. Oder Antrag zurückziehen oder eben nix machen, dann bleibt es wahrscheinlich bei der Ablehnung.

Am Freitag war ich bei der Techniker und habe es da nochmal versucht mit einem Antrag, bzw. die Dame hat mir erklärt dass ich keine Chance habe, wußte natürlich nix von diesem Schlupfloch, auch die dortigen sogenannten Experten nicht. Ich habe es so gut ich konnte erklärt, aber die haben immer nur wiederholt daß ich der PKV zuzuordnen sei und man habe auch keine Zeit das mit mir zu erörtern.
Selbiges hörte ich von einem Bürgerbeauftragten zu dem Thema in Schleswig Holstein per Telefon, der es ja eigentlich wissen sollte.
Jetzt habe ich den Antrag hier, kann den sowieso nicht vollständig bis morgen ausfüllen, aber darauf kommt es ja wohl nicht an, um die Frist zu wahren.

Spricht denn was dagegen, bei zwei GKVs einen Mitgliedsantrag zu stellen? Kann man den wieder zurückziehen oder zumindest solange zurückziehen, wie er wegen fehlender Unterlagen noch nicht angenommen wurde?

Und muß man mit dem Antrag auf Mitgliedschaft auch einen Antrag auf Schuldenerlass (bis morgen) stellen ? , wie mir die Dame von der TK sagte? Bei der UPD (unabhängigen Patientenberatung Deutschland) sagte man mir nämlich ganz klar, daß der Antrag auf Schuldenerlass automatisch mit dem Mitgliedschaftsantrag schon gestellt sei. Ich müsste den nämlich sonst bei der Securvita fix morgen nachreichen. Und der Tag morgen hat noch andere Sorgen. Wird alles sehr knapp, aber besser spät als nie.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.01.2014, 19:05

Nun ja, es hat den Anschein, dass diese Entscheidung noch nicht bei den Kassen bekannt ist. Jenes dürfte auch ziemlich klar und einleuchtend sein, denn der Gesamttext der Entscheidung ist noch nicht einmal veröffentlicht. Es gibt nur die Medieninformation des BSG, mehr nicht.

Wenn Du bei der Kasse nicht weiterkommst, dann solltest Du auch nicht das sog. ordentliche Verfahren (Widerspruch / Klage) betreiben. Die Kasse wird sich vermutlich sturr stellen. Du sollest sofort beim zuständigen Sozialgericht eine sog. einstweiligen Anordnung (Schnellverfahren) beantragen.

Letztes gab es noch eine einstweilige Anordnung (Schnellverfahren) beim SG Berlin. Es hat noch nicht einmal 3 Wochen gedauert und die Kasse wurde verdonnert. Die Ablehnungsgründe der Kasse waren sehr innovativ bzw. kreaktiv. Unter dem Motto, dass die Entscheidung im Gesamttext noch nicht veröffentlicht wurde und zudem erst der Spitzenverband Bund das sog. GR vom 30.06.2011 (dort steht es nämlichg anders drinne) ändern muss. Vorher wurde man nichts machen.

Nun ja, die Richter haben es natürlich anders gesehen.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.01.2014, 09:21

http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=6011

http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=5248

Widerspruchsverfahren läuft doch schon wenn ich mich nicht irre. Die letzte Krankenkasse, das weiss meist der Rentenversicherungsträger. Sofern denn Meldungen zur sozialversicherung erstellt wurden.

Ich frage mich gerade warum das JobCenter mal wieder dröge laviert und § 20 SGB X nicht zum Zuge kommt???

Naja SGB II LeiStungsträger, die Qualitäten sind halt stark unterschiedlich??


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