freiwillig versichert als Selbstständiger UND Angestellter

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

ganymed2701
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 09.12.2011, 17:40

freiwillig versichert als Selbstständiger UND Angestellter

Beitragvon ganymed2701 » 18.01.2014, 17:35

Hallo,
habe letztes Jahr schon einmal zu diesem Thema gepostet:
viewtopic.php?t=5490
Ganz am Ende ist eine wichtige Frage nicht geklärt worden und nun hat sich bei mir eine berufliche Änderung ergeben, weshalb ich das Thema noch einmal aufgreifen möchte.
Zur Situation: Ich bin einerseits selbstständig tätig, andererseits aber auch angestellt. Da ersteres vom Einkommen her überwiegt, bin ich freiwillig bei einer GKV versichert, bei der Berechnung meines Beitrages werden nach wie vor ALLE meine Einnahmen herangezogen (was ich nach wie vor im Vergleich zu Angestellten eine schreiende Ungerechtigkeit finde), aber darum soll es hier heute nicht gehen.
Im letzten Thread wurde mir geantwortet, dass sich der Arbeitgeber nur dann nicht an meinen GKV Kosten beteiligen muss, wenn das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Mein Gehalt liegt nun aber seit diesem Jahr deutlich darüber (ist aber immer noch niedriger, als meine selbstständigen Einnahmen). Muss mein Arbeitgeber nun etwas an die GKV zahlen? Wenn ja, muss ich ihn selbst darauf aufmerksam machen oder wie läuft das dann? Und zahle ich dann selbst "den Rest" auf meine selbstständigen Einkünfte???
Wäre toll, wenn mir das jemand erklären könnte!
Gruß
ganymed

ganymed2701
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 09.12.2011, 17:40

Ergänzung

Beitragvon ganymed2701 » 18.01.2014, 18:07

Ich muss mich wahrscheinlich korrigieren: Kann mir jemand sagen, wir hoch diese Jahresarbeitsentgeltgrenze ist? Ich hatte mal von ca. 4000 Euro gelesen (im o.g. Thread) und dachte, das bezieht sich auf das ganze Jahr. Wenn das sich aber auf den Monat bezieht, liege ich immer noch deutlich darunter. Das bedeutet dann also wirklich, dass mein Arbeitgeber nichts zu meinem GKV-Beitrag dazuzahlen muss???

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 18.01.2014, 19:28

Hallo,
da ich zu hause bin, kann ich auch nur erst einmal gogeln - und da habe ich das gefunden http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitgeberzuschuss-zur-PKV-bei-Hauptberuflich-Selbstaendigen---f237240.html. Klingt plausibel - vielleicht hilft es weiter.
Gruss
Czauderna

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 19.01.2014, 16:11

die JAE Grenze beträgt im Monat 4462,50 bzw. jährlich 53500 EUR.

Auch wenn Du mit dem Gehalt darüber liegen würdest und trotzdem noch selbstständig wärest, dann würdest Du von Deinem Arbeitgeber KEINEN Zuschuss erhalten.

Woraus ergibt sich dies:
§ 257 SGB V ist die Antwort.

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die n u r wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß ..... hätte.

Du wärest also NICHT NUR wegen Überschreitens der Grenze vers.frei, sondern (auch) aus einem anderen Grunde.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste