Beitragsbemessung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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xtwolf
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Beitragsbemessung

Beitragvon xtwolf » 09.07.2014, 10:52

Hallo, ich träume mal wieder vom frühen Ausscheiden aus meinem jetzigen Job. Darum wäre ich dankbar für die Beantwortung einiger Fragen zur Beitragsbemessung:
- GKV-versichert, sagen wir 57 Jahre dann,
- hohe Betriebsrente aus langjähriger Angestelltentätigkeit (beispielweise 2000 Euro mtl.).
- natürlich noch keine gesetzliche Rente (frühestens mit 63, wenn ich das richtig sehe)
- evtl. noch eine kleinere Beschäftigung (beispielsweise 1000 Euro mtl.).
- 400 Euro Mieteinahmen

Wie wird das Einkommen verbeitragt?
1. Wenn es sich um eine sozialversicherungspfl. Beschäftigung handelt (1000 Euro mtl.) zahle ich doch nur den AN Anteil für dieses Einkommen, also rd. 75 Euro. Für die Betriebsrente zahle ich dann den vollen Satz, also rd. 300 Euro. Die Mieteinnahmen dürften unberücksichtigt bleiben, richtig?
2. Wenn die kleine Beschäftigung zu einer großen wird und ich damit über die BBG komme, dann spielen die anderen Einkommen keine Rolle mehr, richtig?
3. wenn ich dann mit 63 Jahren gesetzliche Rente bekomme (sagen wir 2000 Euro mtl.), dann läge ich (nach jetzigem Stand der BBG) schon mit gesetzlicher Rente und Betriebsrente über der BBG. Wenn dann noch andere Einkünfte hinzukommen, wie ist dann die Reihenfolge der Verbeitragung? Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Arbeitseinkommen, Mieteinahmen... Da ich bei gesetzlicher Rente und Arbeitseinkommen ja nur rund die Hälfte der Beiträge selber zahlen muss, wäre es für mich natürlich am besten, wenn die gesetzliche Rente und das Einkommen aus Arbeit voll angerchnet wird und die anderen Einnahmen dann teilweise über der BBG liegen und nicht mehr zum Tragen kommen.

Danke für's Lesen und Gruß
Wolf

Dipling
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Beitragvon Dipling » 09.07.2014, 17:51

1) und 2) sind m.E. richtig.

Als pflichtversicherter Rentner (KVdR) sind folgende Einnahmen bis insgesamt bzw. höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze in dieser Reihenfolge beitragspflichtig:

1.Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
2.Versorgungsbezüge (Betriebsrente)
3.Arbeitseinkommen (nur i.S. einer selbständigen Tätigkeit, eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer stünde hier an 1)

Mieteinnahmen sind für pflichtversicherter Rentner unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze nicht beitragspflichtig.

xtwolf
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Beitragvon xtwolf » 10.07.2014, 11:05

Danke, Dipling!

Dipling hat geschrieben:3.Arbeitseinkommen (nur i.S. einer selbständigen Tätigkeit, eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer stünde hier an 1)
.


Insbesondere diese Aussage in Klammern war mir nicht klar, aber macht das Ganze in sich schlüssig.

xtwolf
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Beitragvon xtwolf » 10.07.2014, 12:53

Eine Zusatzfrage noch:
Wie reiht sich die Auszahlung einer Direktversicherung in diese Reihenfolge ein? Es muss ja 10 Jahre lang 1/120 verbeitragt werden.
Wie sähe das gleiche bei einer Abfindung aus?
Ganz schön komplex das Thema :?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 11.07.2014, 11:01

Die Auszahlung der Direktversicherung gehört zu den Versorgungsbezügen, wird also gleichrangig behandelt.

Bei einer Abfindung wird es kompliziert. Angerechnet wird sie aber nur, wenn es nach der Entlassung zu einer freiwilligen Weiterversicherung kommt, also keine Pflichtversicherung durch neuen Job, Arbeitslosengeld oder KVdR entsteht.

"(5) Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehrender Leistungen gezahlt werden, sind vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Betrag in Höhe des laufenden Arbeitsentgelts, das zuletzt vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wurde, zuzuordnen, längstens für die Zeit (Tage), die sich bei entsprechender Anwendung des § 158
SGB III ergibt." " Langstens" bedeutet maximal ein Jahr.

Beispiel für eine letztes Gehalt von 2500 EUR: Abfindung 50000 EUR, Entgeltanteil 25%=12500 EUR. 12500:2500 = 5 Monate. Für 5 Monate würde die Kasse je 2500 EUR zur Beitragsberechnung mit heranziehen, es sei denn, die freiwillige Versicherung endet vorher (s.o.)

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Beitragvon xtwolf » 04.08.2014, 13:32

Danke, Dipling.
Bin erst jetzt dazu gekommen, die Antwort in Ruhe zu lesen. Ergibt Sinn.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 08.08.2014, 19:52

xwolf,


meintest Du mit Abfindung eine Kapitalisierung (also Einmalzahlung) der Direktversicherung.

Falls ja: dann wäre auch dies für 120 Monate wie ein Versorungsbezug zu werten


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