Kann die Krankenkasse Zwang ausüben Beiträge zu zahlen ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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smiley44
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Kann die Krankenkasse Zwang ausüben Beiträge zu zahlen ?

Beitragvon smiley44 » 19.09.2014, 18:16

Bin ohne Einkommen .Lebe vo Dispo. Verfahren beim Gericht läuft .

Krankenkasse hat mich einfach Freiwillig weiterversichert ,ohne das ich mit denen einen Vertrag abgeschlossen habe .

Jetzt droht man mir ,das ich nach den Betrag von 4050€ die Beiträge berechnet werden .

Woher soll ich 700 € im Monat nehmen ,wenn ich gerade mal so mein Essen und Obdach vom Dispo bezahlen muß ,weil die Gerichte nicht schnell genug arbeiten .

Gibt es ein Gesetz dazu ,das man wenn man unverschuldet in einer Situation geraten ist ,das die KK trotz aller dem Zwang Beträge fordern ?
Ist man ohne Zustimmung dann Freiwillig Zwangversichert ? Ist so was erlaubt ? Machen die KK neuerdungs stillgeschweigende Verträge ?

:roll:

Czauderna
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Re: Kann die Krankenkasse Zwang ausüben Beiträge zu zahlen

Beitragvon Czauderna » 19.09.2014, 20:01

smiley44 hat geschrieben:Bin ohne Einkommen .Lebe vo Dispo. Verfahren beim Gericht läuft .

Krankenkasse hat mich einfach Freiwillig weiterversichert ,ohne das ich mit denen einen Vertrag abgeschlossen habe .

Jetzt droht man mir ,das ich nach den Betrag von 4050€ die Beiträge berechnet werden .

Woher soll ich 700 € im Monat nehmen ,wenn ich gerade mal so mein Essen und Obdach vom Dispo bezahlen muß ,weil die Gerichte nicht schnell genug arbeiten .

Gibt es ein Gesetz dazu ,das man wenn man unverschuldet in einer Situation geraten ist ,das die KK trotz aller dem Zwang Beträge fordern ?
Ist man ohne Zustimmung dann Freiwillig Zwangversichert ? Ist so was erlaubt ? Machen die KK neuerdungs stillgeschweigende Verträge ?

:roll:



Hallo,

ja, das ist nicht nur erlaubt, sondern auch per Gesetz so angeordnet.
Was die Höhe der Beiträge angeht, so wird der Höchstbetrag immer dann angesetzt wenn der Versicherte keinen Nachweis über seine tatsächlichen Einkommensverhältnisse führt.
Gruss
Czauderna

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Kann die Krankenkasse Zwang ausüben Beiträge zu zahlen

Beitragvon smiley44 » 20.09.2014, 01:54

Wo im Gesetz steht ,das man ohne Einkommen von Schulden ,die machen machen muß um zu überleben ,Beiträge zahlen muß und dann noch die Höchstbeträge ?
Dazu hätte ich den genauen Pragrafen .Seitwann gibt es stillgeschweigede Verträge ? Das wäre Enteigung des Bürgers !
Das die Gerichte langsam arbeiten nichnt nicht mein Problem .

Wenn ich vorher Arbeitlos bin ,und keine Beiträge der BA mehr eingezhalt werden ,liegt es ja wohl auf der Hand ,das man dann nicht innerhalb eines Monats 4050 € Verdient .

Ich habe zur Nichts eine Zustimmung gegeben ! Sehr komisch ist das in dem Schreiben nie Pragrafgen drin stehen .
Kann mir man das mal erklären ?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 20.09.2014, 09:46

Der GKV ist mitzuteilen, dass keine Erwerbstätigkeit und keine sonstigen Einkünfte bestehen. Sie darf in diesen Fällen nur den Mindestbeitrag von ca. 158 EUR mtl. inkl. Pflegeversicherung verlangen.

Im Unterschied zum Privatrecht gibt es im öffentlichen Recht (dazu gehören z.B. die gesetzlichen Krankenkassen oder im Bereich Steuern die Finanzämter) keine "Verträge". Sobald bestimmte Tatbestände, an die eine Versicherungspflicht oder eine "freiwillige" Weiterversicherung anknüft, erfüllt sind muss die Kasse die Mitgliedschaft herstellen bzw. fortführen. Egal ob es der Kasse oder dem Mitglied gefällt oder nicht.

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Re: Kann die Krankenkasse Zwang ausüben Beiträge zu zahlen

Beitragvon ratte1 » 20.09.2014, 12:17

smiley44 hat geschrieben:Ich habe zur Nichts eine Zustimmung gegeben ! Sehr komisch ist das in dem Schreiben nie Pragrafgen drin stehen .
Kann mir man das mal erklären ?


§ 188 Abs.4 SGB V:
Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Versicherungspflicht endet, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder ein Anspruch auf Leistungen nach § 19 Absatz 2 besteht, sofern im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.


MfG
ratte1

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Re: Kann die Krankenkasse Zwang ausüben Beiträge zu zahlen

Beitragvon Czauderna » 20.09.2014, 14:23

smiley44 hat geschrieben:Wo im Gesetz steht ,das man ohne Einkommen von Schulden ,die machen machen muß um zu überleben ,Beiträge zahlen muß und dann noch die Höchstbeträge ?
Dazu hätte ich den genauen Pragrafen .Seitwann gibt es stillgeschweigede Verträge ? Das wäre Enteigung des Bürgers !
Das die Gerichte langsam arbeiten nichnt nicht mein Problem .

Wenn ich vorher Arbeitlos bin ,und keine Beiträge der BA mehr eingezhalt werden ,liegt es ja wohl auf der Hand ,das man dann nicht innerhalb eines Monats 4050 € Verdient .

Ich habe zur Nichts eine Zustimmung gegeben ! Sehr komisch ist das in dem Schreiben nie Pragrafgen drin stehen .
Kann mir man das mal erklären ?


Hallo,
nun, inzwischen wurde auch die gesetzliche Grundlage genannt - um den Mindestbeitrag wirst du nicht herum kommen. Was "auf der Hand liegt",
das sind Vermutungen - richtig, vermutlich hat du kein Einkommen, genau so kann man aber vermuten, dass Du doch welches hast und genau darum geht, es solange du nicht erklärst, dass du wirklich keines hast, geht die Kasse vom Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze aus, es liegt also ausschließlich an dir deinen Beitrag zu senken.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitragvon heinrich » 20.09.2014, 15:29

smiley, smiley, du machst mir Sorgen.

Hintergrund von diese, § 188 (also dass sich eine Versicherung fortsetzt) ist, dass niemand in Deutschland unversichert sein soll.

Sonst gibt es nämlich so Vögel, die sich einfach nicht versichern. UND eines Tages kommen sie dann, weil dann eine Krankheit besteht, angekrochen und winseln darum doch versichert zu werden.

Die Leute wollten aber nicht rückwirkend zahlen, nein nein nein. Ich will ab HEUTE erst verscihert werden , weil ich ja erst HEUTE krank bin.
So läuft dann jedes Gespräch ab. Wäre ja schön, wenn man sein Haus erst aber dem Tag (gegen Feuer) versichern könnte , wenn es brennt.

Die anderen Deppen zahlen aber immer (Krankenkasse bzw. Haus).

Damit nimand unversichert ist, wurde ab 1.8.2013 eine gesetzlichen Regelung geschaffen, dass sich die Versicherung jetzt eben so fortsetzt (ohne Antrag, ohne Deine Zustimmung). Sonst würde das ganze ja keinen Sinn machen.


So , und wenn Du jetzt auch noch stur bist, dann setzt die KK einen Bescheid von ca. 700 EUR Monatsbeitrag (basierend auf 4050 EUR berechnet). Und auch dasfür gibt es eine gesetzliche Regelung.
Nämlich § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V, siehe hier


Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt; sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf V e r l a n g e n der Krankenkasse nicht
v o r l e g e n , gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen B e i t r a g s b e m e s s u n g -s g r e n z e (DAS SIND DIE 4050 EUR).

Ich hoffe, dass Du JETZT schlauer geworden bist, und Deiner Mitwirkungspflicht nachkommst und der KK Angaben zu Deiner Einnahmensituation machst. Wenn Du keine Einnahmen hast, wird Dein Beitrag bei 158,53 EUR liegen.

So jetzt ab zur KK, Arsch in de Hose haben. Mit denen reden (verünftig) und beraten lassen.


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