Beitragvon heinrich » 20.09.2014, 15:29
smiley, smiley, du machst mir Sorgen.
Hintergrund von diese, § 188 (also dass sich eine Versicherung fortsetzt) ist, dass niemand in Deutschland unversichert sein soll.
Sonst gibt es nämlich so Vögel, die sich einfach nicht versichern. UND eines Tages kommen sie dann, weil dann eine Krankheit besteht, angekrochen und winseln darum doch versichert zu werden.
Die Leute wollten aber nicht rückwirkend zahlen, nein nein nein. Ich will ab HEUTE erst verscihert werden , weil ich ja erst HEUTE krank bin.
So läuft dann jedes Gespräch ab. Wäre ja schön, wenn man sein Haus erst aber dem Tag (gegen Feuer) versichern könnte , wenn es brennt.
Die anderen Deppen zahlen aber immer (Krankenkasse bzw. Haus).
Damit nimand unversichert ist, wurde ab 1.8.2013 eine gesetzlichen Regelung geschaffen, dass sich die Versicherung jetzt eben so fortsetzt (ohne Antrag, ohne Deine Zustimmung). Sonst würde das ganze ja keinen Sinn machen.
So , und wenn Du jetzt auch noch stur bist, dann setzt die KK einen Bescheid von ca. 700 EUR Monatsbeitrag (basierend auf 4050 EUR berechnet). Und auch dasfür gibt es eine gesetzliche Regelung.
Nämlich § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V, siehe hier
Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt; sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf V e r l a n g e n der Krankenkasse nicht
v o r l e g e n , gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen B e i t r a g s b e m e s s u n g -s g r e n z e (DAS SIND DIE 4050 EUR).
Ich hoffe, dass Du JETZT schlauer geworden bist, und Deiner Mitwirkungspflicht nachkommst und der KK Angaben zu Deiner Einnahmensituation machst. Wenn Du keine Einnahmen hast, wird Dein Beitrag bei 158,53 EUR liegen.
So jetzt ab zur KK, Arsch in de Hose haben. Mit denen reden (verünftig) und beraten lassen.