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Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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chelley81
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Beitragvon chelley81 » 17.12.2015, 11:18

Hallo ich habe damals mit 29 Jahren angefangen tagsüber an einen Kolleg mein Abi nachzumachen.Bekam deswegen Bafög. Bis zum 30.Geburtstag bekommt man ja den Schüler /Studenten Tarif, mein Abi hatte ich mit 32 Jahren beendet. Hätte ich da nicht weiterhin Anspruch auf dem Schüler /Studenten Tarif, weil das Abi auf dem zweiten Bildungsweg gemacht wurde.Bei Studenten hatte ich gelesen ,dass man dem Tarif bei bestimmten Voraussetzungen bis zum 37.Geburtstag in Anspruch nehmen kann. Wer kennt sich damit aus.LG chelley

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Re: Beiträge Schüler

Beitragvon Rossi » 17.12.2015, 12:26

Korrekt; wenn Du das Abi im Rahmen des sog. Abendgymnasiums gemacht hast, dann bist Du gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V als Auszubildender des 2. Ausbildungsweges versicherungspflichtig. Du landest dann immer bei dem sog. studentischen Pflichtbeitrag. Im Rahmen des 2. Ausbildungsweges gibt es auch keine Altersgrenzen.

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Re: Beiträge Schüler

Beitragvon Czauderna » 17.12.2015, 12:58

Hallo,
als Ergänzung zu dem, as Rossi geschrieben hat - hier der Text des § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V.

10. Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt,

Gruss
Czauderna

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Re: Beiträge Schüler

Beitragvon chelley81 » 17.12.2015, 13:36

Naja nicht in der Abenschule sondern tagsüber 8-14 Uhr aber zweiter Bildungsweg, in der Zeit war mein Kind betreut. Meine Krankenkasse hat meine Bafögbescheide vorliegen hat aber den Beitragssatz aber für freiwillig Versicherte berechnet. Ich habe Betragsschulden.Mittlerweile liegt die Forderung beim Hauptzollamt,kann ich eine Rückforderung vom Hauptzollamt beantragen, damit mein Beitrag neu berechnet wird?

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Re: Beiträge Schüler

Beitragvon Rossi » 17.12.2015, 15:24

Jooh, so etwas kenne ich.

Du solltest der Kasse nachweisen, dass es im Rahmen des 2. Ausbildungsweges erfolgt ist. Es ist häufig so, dass der Unterricht tagsüber läuft.

Du musst eine Überprüfung des Beitragsbescheides bzw. eine Statusfeststellung als Auszubildender (2. Bildungsweg) bei der Kasse beantragen. Dann auch die Beitragserstattung (vgl. § 27 SGB IV).

Ich würde das ganz schnell machen, sonst steht der Vollstrecker vor der Tür.


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