Hallo,
eine Mitarbeiterin meiner GKV wies mich heute darauf hin, dass ich während der Nachversicherung im Rahmen des § 19 Absatz 2 SGB V nur eine Notfallversorgung bekäme. Kann das sein oder war das eher ein Trick, mich in die freiwillige Versicherung zu locken? Habe davon nämlich noch nie gehört.
Danke für Eure Antworten
Leistungseinschränkung in der Zeit der Nachversicherung im Rahmen des § 19 Absatz 2 SGB V
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Leistungseinschränkung in der Zeit der Nachversicherung im Rahmen des § 19 Absatz 2 SGB V
Leistungseinschränkungen gibt es m.E. nicht. Beträgt die Pause zwischen zwei Pflichtversicherungen jedoch länger als einen Monat, greift automatisch und rückwirkend eine "freiwillige" Anschlussversicherung, sofern nicht der Austritt erklärt und eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.
Re: Leistungseinschränkung in der Zeit der Nachversicherung im Rahmen des § 19 Absatz 2 SGB V
Holla; eine niedliche Auskunft.
Pottfalsch!
Pottfalsch!
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