Hallo,
ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.
Meine Frau ist gesetzlich krankenversichert und wir haben eine private Zusatzversicherung für stationären Aufenthalt im Krankenhaus (Einbett, Chefarzt) Vor der Geburt wurden wir gefragt ob stationäre Hebammenleistungen mitinbegriffen sind. Nach telefonischer Rücksprache wurde das seitens der privaten Versicherung bestätigt. Allerdings wurde verschwiegen das dadurch das Ersatztagegeld für die Nicht-Benansprucheung des Chefarztes weg fällt (bei uns insgesamt 200 EUR)
Jetzt habe ich hier 5 Rechnungen der Abrechnungszentrale der Hebammen für die Geburt und die Wochenbett-Besuche im Krankenhaus in Höhe von 500 EUR die ich laut Begleitschreiben bei meiner Zusatzversicherung einreichen soll. Diese wurden auch schon bereits mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet (also teil gesetzlich teil privat?).
Wenn ich damals die Frage nach der Hebammenleistung verneint hätte, würden diese Rechnungen doch komplett mit der gesetzlichen abgerechnet oder? Kann ich das im Nachhinein noch irgendwie machen um das Ersatzgeld seitens der privaten Zusatzversicherung zu bekommen?
Hebammenleistung wird privat und gesetzlich abgerechnet?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Hebammenleistung wird privat und gesetzlich abgerechnet?
Solche Hebammenrechnungen gibt es nur dann, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit der Beleg-Hebamme getroffen wurde. Das Ersatztagegeld gibt es aber offensichtlich nur dann, wenn keine Wahlleistungen (Belegärte, Wahlärzte, und Beleghebammen) anfallen. Das steht so wahrscheinlich auch in Deinem Tarif drin.
Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger dürfen nur für ihre berufsmäßigen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Gebühren, Zuschläge, Auslagen für angewandte Arzneimittel und verwendete Materialien, Wegegeld und Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen privat anrechnen. Die werden aber gesondert verinbart (siehe den Behandlungsvertrag mit der Hebamme). Die Frage ist also: Was wurde hier von der GKV nicht übernommen (z. B. Rufbereitschaft) und warum?
Private Hebammenrechnungen sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch: http://www.hebrech.de/privatgebuehren.html, in der Regel ist das ungefähr das doppelte. Wurden hier die Sätze der PKV oder GKV von der Hebamme berechnet?
Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger dürfen nur für ihre berufsmäßigen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Gebühren, Zuschläge, Auslagen für angewandte Arzneimittel und verwendete Materialien, Wegegeld und Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen privat anrechnen. Die werden aber gesondert verinbart (siehe den Behandlungsvertrag mit der Hebamme). Die Frage ist also: Was wurde hier von der GKV nicht übernommen (z. B. Rufbereitschaft) und warum?
Private Hebammenrechnungen sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch: http://www.hebrech.de/privatgebuehren.html, in der Regel ist das ungefähr das doppelte. Wurden hier die Sätze der PKV oder GKV von der Hebamme berechnet?
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