Ab 2013 bin ich Rentner und beziehe Rente und Ruhegehalt.
Bin 67 Jahre alt.
Bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Spielen Kapitaleinnahmen aus Vermietung und Verpachtung bzgl. der Krankenvesicherung eine Rolle?
(Zahlung von Einkommensteuer ist mir klar)
Erbitte feedback
Jochen
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Verm/Verpachtung
ist beitragspflichtig im Rahmen einer freiw. Krankenversicherung (auch im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
jedoch keine Beitragspflicht, im Rahmen der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
Dies ist der Fall, wenn man 9/10 in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war.
Den Status, wie man versichert ist, kannst Du im Zweifel bei der KK anfragen. Das sehen die auf den ersten Blick.
ist beitragspflichtig im Rahmen einer freiw. Krankenversicherung (auch im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
jedoch keine Beitragspflicht, im Rahmen der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
Dies ist der Fall, wenn man 9/10 in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war.
Den Status, wie man versichert ist, kannst Du im Zweifel bei der KK anfragen. Das sehen die auf den ersten Blick.
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Hm, er bezieht ein Ruhegehalt? D.h., er ist vermutlich Beamter mit Beihilfeanspruch. Es gibt einige wenige Beamte, die als Beamte mit Beihilfeanspruch in der GKV sind, allerdings nur freiwillig.
Auch wenn er sein Leben lang vielleicht in der GKV versichert gewesen ist und somit die 9/10 erfüllt hat, dürfte er aber nicht in die KVdR kommen. Denn hier gilt der Grundsatz der absoluten Versicherungsfreiheit (vgl. § 6 Abs. 3 SGB V).
Das müsste bedeuten, dass er weiterhin freiwilliges Mitglied ist und somit leider auch von den Mieteinnahmen und den Kapitaleinkünften Beiträge entrichten muss.
Auch wenn er sein Leben lang vielleicht in der GKV versichert gewesen ist und somit die 9/10 erfüllt hat, dürfte er aber nicht in die KVdR kommen. Denn hier gilt der Grundsatz der absoluten Versicherungsfreiheit (vgl. § 6 Abs. 3 SGB V).
Das müsste bedeuten, dass er weiterhin freiwilliges Mitglied ist und somit leider auch von den Mieteinnahmen und den Kapitaleinkünften Beiträge entrichten muss.
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
@Rossi
War kein Beamter - Ruhegehalt war dann missverständlich formuliert.
War immer in der GKV versichert.
Dann ist gültig was @heinrich schrieb?
Meine KK habe ich angefragt aber bis dato kein feedback.
Jochen
War kein Beamter - Ruhegehalt war dann missverständlich formuliert.
War immer in der GKV versichert.
Dann ist gültig was @heinrich schrieb?
Meine KK habe ich angefragt aber bis dato kein feedback.
Jochen
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Okay, dann bist Du mit Sicherheit in der KVdR und musst von den Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften keine Beiträge bezahlen.
Wie sieht denn der Rentenbescheid aus? Werden von der Rente ca. 10,5 % für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen?
Oder bekommst Du zu der Rente einen Beitragszuschuss?
Wie sieht denn der Rentenbescheid aus? Werden von der Rente ca. 10,5 % für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen?
Oder bekommst Du zu der Rente einen Beitragszuschuss?
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Danke
Sagt nun auch meine Krankenkasse im Chat.
Ab 01.07.2016 = 11,15%
Wüsste nicht.
Von meinem „Ruhegehalt" werden ca. 17,85 % für KV und PV abgezogen.
Jochen
Rossi hat geschrieben:Okay, dann bist Du mit Sicherheit in der KVdR und musst von den Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften keine Beiträge bezahlen.
Sagt nun auch meine Krankenkasse im Chat.
Rossi hat geschrieben:Wie sieht denn der Rentenbescheid aus? Werden von der Rente ca. 10,5 % für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen?
Ab 01.07.2016 = 11,15%
Rossi hat geschrieben:Oder bekommst Du zu der Rente einen Beitragszuschuss?
Wüsste nicht.
Von meinem „Ruhegehalt" werden ca. 17,85 % für KV und PV abgezogen.
Jochen
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Hallo,
sieht alles aus als ob es richtig wäre - wenn wir "Ruhegehalt" mit "Versorgungsbezug" ersetzen oder gleich setzen, dann ist es noch mehr okay.
Gruss
Czauderna
sieht alles aus als ob es richtig wäre - wenn wir "Ruhegehalt" mit "Versorgungsbezug" ersetzen oder gleich setzen, dann ist es noch mehr okay.
Gruss
Czauderna
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