Das habe ich dem Finanzamt sowie der Krankenkasse mitgeteilt.
Als die Krankenkasse eine Bestätigung über das ruhende Gewerbe wollte, beantragte ich eine solche Bestätigung beim Finanzamt. Dieses teilte mir mit, dass es eine solche Bescheinigung nicht ausstellen könne.
Die Krankenkasse erklärte mir, dass so eine Bescheinigung beim Gewerbeamt beantragt werden müsse.
Daraufhin wandte ich mich an die zuständige Industrie- und Handelskammer und erfuhr von dieser, dass ein ruhendes Gewerbe nicht beim Gewerbeamt angezeigt werden muss.
Das teilte ich der Krankenkasse auch so mit.
Jetzt erhielt ich meinen Beitragsbescheid und bin extrem wütend.
wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Ab dem 01.08.2016 führen wir Ihre Versicherung in der Personengruppe der Selbständigen durch. Sie beinhaltet keinen Krankengeldanspruch.
Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindest- und Höchstbemessungsgrenzen ist für die Berechnung Ihrer Beiträge ab dem o.g. Zeitpunkt von beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von 2.178,75 EUR auszugehen.
Der aktuelle Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung beträgt 318,10 EUR. Hierin ist ein Zusatzbeitrag in Höhe von 13,07 EUR enthalten. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung beläuft sich auf 56,65 EUR. Damit ergibt sich für Sie ein monatlicher Gesamtbeitrag von 374,75 EUR.
Hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung oder muss ich in den nächsten Tagen mit dem Zwangsvollstrecker rechnen?