Hallo,
die Leistungsbescheide des Job-Centers musst du ja auch gar nicht bei der Kasse einreichen - das ist nur dann erforderlich wenn das Meldeverfahren zwischen Job-Center und Krankenkasse nicht funktioniert hat und auch dann benötigt die Kasse nur den Teil, aus dem zu entnehmen ist, ab wann das ALG-2 gewährt wird und bei welche Krankenkasse die Meldung erfolgte, das sind meines Wissens nach nur zwei Seiten maximal.
Gruss
Czauderna
Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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- Postrank4
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Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Wundert mich eben nur, dass der Steuerbescheid so extrem wichtig ist, wenn da weniger als 5% meiner gesamten Einnahmen erfasst sind.
Jeder Bescheid des Jobcenters erstreckt sich auf mindestens 10 Seiten. Glaube kaum, dass die Krankenkasse in diesem Fall dann beispielsweise mit Seite eins und Seite acht zufrieden wäre.
Da ich um die Abgabe des Steuerbescheids nicht herumkommen werde, habe ich jetzt erst einmal eine Fristverlängerung beantragt. In den nächsten 7 Tagen komme ich keinesfalls in die Stadt.
Immerhin habe ich ja den vollständigen Bescheid schon im Juli bei meiner persönlichen Vorsprache vorgelegt. Das kann sogar eine Person bezeugen, da ich ja immer auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen bin.
Den Steuerbescheid 2015 werde ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr benötigen. Die Krankenkasse kriegt also ihren Willen und mir entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Druckertinte, weil ich das Original abgeben werde.
Jeder Bescheid des Jobcenters erstreckt sich auf mindestens 10 Seiten. Glaube kaum, dass die Krankenkasse in diesem Fall dann beispielsweise mit Seite eins und Seite acht zufrieden wäre.
Da ich um die Abgabe des Steuerbescheids nicht herumkommen werde, habe ich jetzt erst einmal eine Fristverlängerung beantragt. In den nächsten 7 Tagen komme ich keinesfalls in die Stadt.
Immerhin habe ich ja den vollständigen Bescheid schon im Juli bei meiner persönlichen Vorsprache vorgelegt. Das kann sogar eine Person bezeugen, da ich ja immer auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen bin.
Den Steuerbescheid 2015 werde ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr benötigen. Die Krankenkasse kriegt also ihren Willen und mir entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Druckertinte, weil ich das Original abgeben werde.
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- Postrank4
- Beiträge: 36
- Registriert: 20.07.2016, 16:21
Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Kasse hat sich jetzt mit Fotos als Mailanhang zufriedengegeben.
Allerdings weigert man sich beharrlich, mir die Gründe für die notwendige Vorlage des Steuerbescheids und der aktuellen Verdienstbescheinigung zu nennen.
Das Jobcenter hat eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Gilt das nicht auch für die Krankenkassen?
Meiner Meinung nach habe ich ein Recht zu wissen, weshalb bestimmte Daten von mir erhoben werden. Das kann doch nicht wirklich so einseitig sein.
Nächstes Jahr steigt dann auch noch der Mindestlohn um 4% und damit sicherlich auch wieder der Krankenversicherungsbeitrag.
Interessant dabei ist vor allem: Ständig hat die Krankenkasse eine Beitragserhöhung mit gestiegenen Löhnen begründet. Ich weiß aber zufällig ganz sicher, dass vor Einführung des Mindestlohns die Löhne (mit Ausnahme ganz weniger Ausnahmen) nicht gestiegen sind.
Für Zusteller betrug der Stundenlohn vom 01.01.2002 bis 31.12.2014 in dieser Region ziemlich genau 2,31 Euro. Dabei ist sogar noch ein Sonn- und Feiertagszuschlag in Höhe von 50% enthalten gewesen. Während dieser 13 Jahre hat sich der Versicherungsbeitrag ständig erhöht, obwohl der Mindestlohn erst 2015 eingeführt wurde.
Außer für die Zusteller (2015: 6,38 Euro; 2016: 7,23 Euro) hat sich der Mindestlohn im Jahr 2016 nicht erhöht, sondern blieb bei 8,50 Euro. Dennoch stieg der Krankenversicherungsbeitrag erneut an.
Davon abgesehen gibt es beim prozentualen Anstieg immer noch folgendes Problem:
Einkommen steigt um 4% von 100 Euro auf 104 Euro.
Mindestbemessungsgrenze steigt vielleicht nur um 3%, aber dafür von 968,33 Euro auf 997,38 Euro.
4,00 Euro Antieg beim Einkommen und 29,05 Euro bei der Mindestbemessungsgrenze. Obwohl letztere sogar um ein Prozent weniger angehoben wurde...
Der Beitrag würde sich also um 5 Euro monatlich erhöhren, während das Einkommen nur um 4 Euro angestiegen ist.
Allerdings weigert man sich beharrlich, mir die Gründe für die notwendige Vorlage des Steuerbescheids und der aktuellen Verdienstbescheinigung zu nennen.
Das Jobcenter hat eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Gilt das nicht auch für die Krankenkassen?
Meiner Meinung nach habe ich ein Recht zu wissen, weshalb bestimmte Daten von mir erhoben werden. Das kann doch nicht wirklich so einseitig sein.
Nächstes Jahr steigt dann auch noch der Mindestlohn um 4% und damit sicherlich auch wieder der Krankenversicherungsbeitrag.
Interessant dabei ist vor allem: Ständig hat die Krankenkasse eine Beitragserhöhung mit gestiegenen Löhnen begründet. Ich weiß aber zufällig ganz sicher, dass vor Einführung des Mindestlohns die Löhne (mit Ausnahme ganz weniger Ausnahmen) nicht gestiegen sind.
Für Zusteller betrug der Stundenlohn vom 01.01.2002 bis 31.12.2014 in dieser Region ziemlich genau 2,31 Euro. Dabei ist sogar noch ein Sonn- und Feiertagszuschlag in Höhe von 50% enthalten gewesen. Während dieser 13 Jahre hat sich der Versicherungsbeitrag ständig erhöht, obwohl der Mindestlohn erst 2015 eingeführt wurde.
Außer für die Zusteller (2015: 6,38 Euro; 2016: 7,23 Euro) hat sich der Mindestlohn im Jahr 2016 nicht erhöht, sondern blieb bei 8,50 Euro. Dennoch stieg der Krankenversicherungsbeitrag erneut an.
Davon abgesehen gibt es beim prozentualen Anstieg immer noch folgendes Problem:
Einkommen steigt um 4% von 100 Euro auf 104 Euro.
Mindestbemessungsgrenze steigt vielleicht nur um 3%, aber dafür von 968,33 Euro auf 997,38 Euro.
4,00 Euro Antieg beim Einkommen und 29,05 Euro bei der Mindestbemessungsgrenze. Obwohl letztere sogar um ein Prozent weniger angehoben wurde...
Der Beitrag würde sich also um 5 Euro monatlich erhöhren, während das Einkommen nur um 4 Euro angestiegen ist.
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