Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

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Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 05.11.2016, 15:51

Heute habe ich von der Krankenkasse den Abhilfebescheid zu meinem Widerspruch erhalten.

Ihrem Widerspruch vom 25.09.2016 gegen den Bescheid der IKK gesund plus vom 20.09.2016 wird abgeholfen.

Begründung
Erst mit dem Eingang Ihrer Einkommensnachweise und der Gewerbeabmeldung wurde eine Abhilfe möglich.

Ihre freiwillige Versicherung konnten wir ab dem 02.08.2016 umstellen. Die Personengruppe der selbständig Tätigen trifft für Sie nach dem Tag der Gewerbeabmeldung nicht mehr zu.

Ab 02.08.2016 wird die Versicherung in der Personengruppe der Freiwillig Versicherten ohne Besonderheit geführt. Der entsprechene Beitragsbescheid liegt diesem Schreiben bei. Bitte nehmen Sie den neu berechneten Betrag zur Kenntnis und überweisen Sie den Fehlbetrag kurzfristig oder erteilen Sie uns umgehend ein SEPA-Mandat.


Die Krankenkasse hat mich nicht darüber informiert, dass für den ersten Tag des abgemeldeten Gewerbes noch volle Gebühren zu zahlen sind.

Im August habe ich 14,15 Stunden für meinen Minijob aufgewendet und 102,50 Euro brutto / 83,10 Euro netto verdient. Für das Gewerbe habe ich 0 Stunden aufgewendet und 0 Euro verdient. Ein Antrag auf Beitragsentlastung hätte ich unter diesen Bedingungen nicht stellen können, weil es sich nicht um eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit gehandelt hätte.

Langsam verzweifle ich echt! Ich habe extra 25% meines Erwerbseinkommen in diese von der Krankenkasse erzwungene Gewerbeabmeldung investiert und nun soll ich für den 01.08.2016 trotzdem 12,50 Euro zahlen?

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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon Czauderna » 05.11.2016, 17:39

Hallo,
also das finde ich nun echt kleinlich von der Kasse - hätte ich in der Praxis so nicht gemacht, weiß auch gar nicht ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.
Ob es sich lohnt deswegen einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen ??
Vermeiden kannst du anders die Zahlung nicht, die Kasse wird den Betrag mit künftigen Beiträgen verrechnen sobald sich die Gelegenheit ergibt - meine ich.
Gruss
Czauderna

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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 05.11.2016, 18:33

Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen. Eine Klage werde ich mir wahrscheinlich finanziell nicht leisten können. Das Sozialgericht akzeptiert Mails nicht. Und der Postweg kostet Geld.

Das Jobcenter bietet in den meisten Fällen sofort einen Vergleich an, wenn man sich ans Sozialgericht wendet. Kann man bei Krankenkassen auch damit rechnen? Dann würden sich die Kosten in Grenzen halten.

Hatte übrigens von der Krankenkasse zu dem Antrag auf Beitragsentlastung noch einen Hinweiszettel erhalten.

Bei hauptberuflich selbständigen Mitgliedern ist grds. Von einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze auszugehen. Nur beim Nachweis geringerer Einnahmen kann davon abgewichen werden. Mindestens sind aber Beiträge nach dem 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag zu zahlen (sog. Mindestbemessungsgrundlage). […] 2016 beträgt die monatliche Mindestbemessungsgrundlage 2.178,75 EUR.


Dort steht was von hauptberuflicher Selbständigkeit. Sowohl vom zeitlichen Umfang als auch von der wirtschaftlichen Bedeutung überwog im August 2016 der Minijob.

Was problematisch sein könnte: Auf der Gewerbeabmeldung wird danach gefragt, ob die aufgegebene Tätigkeit (zuletzt) im Nebenerwerb betrieben wurde und man hat da "nein" angekreuzt.

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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 06.11.2016, 06:49

War gestern noch viel zu wütend, um klar zu denken. Diese Bescheide kommen aber auch ausgerechnet immer an den Tagen, an denen ich arbeiten muss. Da bin ich sowieso schon den ganzen Tag verärgert, weil ich die Arbeit verrichten und die damit einhergehenden Schmerzen in Kauf nehmen muss, das erhöhte Unfallrisiko habe, weil ich mir keine neue Brille leisten kann, aber keinen einzigen Cent meines Lohns behalten darf, sondern ausnahmslos alles an die Krankenkasse weiterreichen muss.


Also was mir auf jeden Fall noch eingefallen ist:

Die Krankenkasse hat geschrieben, dass meinem Widerspruch abgeholfen wird. Bedeutet das, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird und ich gleich klagen könnte und müsste?

Der vollständige Widerspruch lautet folgendermaßen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom 20.09.2016.
Nach dem Bescheid führen Sie ab dem 01.08.2016 meine Versicherung in der Personengruppe der Selbstständigen durch.
Mein Gewerbe ruht seit dem 01.08.2016.
Darauf habe ich in meinen Emails vom 01.08.2016 19:37; 17.08.2016 16:34; 19.08.2016 11:18; 19.08.2016 16:23; 26.08.2016 15:13; 30.08.2016 17:02 und 19.09.2016 15:37 hingewiesen.
In den Emails vom 01.08.2016 19:37 und vom 17.08.2016 16:34 beantragte ich bei der IKK gesund plus die Einstufung meines ruhenden Gewerbes in eine nebenberufliche Selbständigkeit und verwies dabei auf die „Grundsätzlichen Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit vom 23. Juli 2015 des GKV-Spitzenverbandes“.
Obwohl diese Regelungen bei Ihrer Krankenkasse angeblich bekannt sind, erhielt ich als Antwort lediglich den „Antrag auf Beitragsentlastung für hauptberuflich Selbstständige“
Da die IKK gesund plus Kenntnis davon hatte, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, wurde mir wissentlich das falsche Beitragsentlastungsformular zugeschickt.
Dadurch sollen mir nun laut dem Bescheid vom 20.09.2016 finanzielle Nachteile entstehen.
Im August 2016 habe ich 14,15 Stunden für die Ausübung meines Minijobs aufgewendet und 0,00 Stunden für das Gewerbe. Das Einkommen des Minijobs lag bei 102,50 Euro brutto / 83,10 Euro netto und der Umsatz des Gewerbes lag bei 0,00 Euro.
Damit liegen sowohl der zeitliche Aufwand als auch die wirtschaftliche Bedeutung des Gewerbes unter denen des Minijobs und das Merkmal einer hauptberuflichen Selbständigkeit ist nicht gegeben.
Wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, findet die Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 2.178,75 Euro keine Anwendung.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch im September 2016 für das Gewerbe 0,00 Stunden aufgewandt und 0,00 Euro Umsatz erwirtschaftet werden.


Ich persönlich finde nicht, dass diesem Widerspruch abgeholfen wurde. Man setzte für den 01.08.2016 genau die Mindestbemessungsgrenze an, gegen die ich widersprochen habe.

heinrich
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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon heinrich » 06.11.2016, 19:45

schon mal mit der KK geSPROCHEN (statt diese mit Mails) zuzuballern ?

Sprechenden Menschen kann man so schön helfen.

Mach mal. und dann berichte mal.

Hoffnungsschimmer
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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 07.11.2016, 07:10

Ja, am 26.07.2016 sprach ich persönlich in der nächsten Geschäftsstelle vor. Ich hatte sowohl meinen Steuerbescheid 2015 als auch eine aktuelle Lohnbescheinigung dabei.

Man händigte mir nur einen Mitgliedschaftsantrag aus, erklärte mir, dass ich das Gewerbe entweder abmelden müsste oder einen deutlich höheren Beitrag zu zahlen habe und schickte mich wieder weg. Man ließ absolut nicht mit sich reden. Nein, nebenberufliche Selbständigkeit existiere bei dieser Kasse nicht.

Nach dem 26.07.2016 kam ich leider nicht mehr während der ungünstigen Öffnungszeiten der Krankenkasse in die Stadt. Da man dort jedoch sowieso nicht wirklich für die Antragsbearbeitung zuständig ist, brächte eine erneute Vorsprache sicher sowieso nichts.

Die Person, die für meine Antragsbearbeitung zuständig ist, sitzt in einer viel weiter entfernten Stadt.

Pendelzeit mindestens 3 bis 4 Stunden einfache Strecke plus Fahrtkosten, die ich nicht bezahlen kann. In der Hauptstadt meines Bundeslandes wäre auch eine größere Geschäftsstelle gewesen. Nur etwa 1,25 Stunden Pendelzeit einfache Strecke. Fahrtkosten wären allerdings genauso hoch und damit auch unbezahlbar. Es wird schon seinen Grund haben, dass die für den Antrag zuständigen Personen so unerreichbar sind.

Mir bleiben also nur Mails als Kontaktmöglichkeit. Sind 7 Mails in 50 Tagen wirklich so extrem viel, wenn es um die eigene Existenz geht?

Kann sich vielleicht hier keiner vorstellen, aber ich wollte mein Gewerbe wirklich unbedingt behalten. Ich vermisse meine Arbeit jeden Tag! Selbst wenn es nur so um die 20 Euro im Monat einbringt. Bei mehr als 150% Krankenversicherungsbeitrag können diese 20 Euro schon sehr hilfreich sein. Außerdem hatte ich durch das Gewerbe wenigstens noch die Hoffnung, dass ich vielleicht irgendwann mal dauerhaft vom Jobcenter wegkönne. Trotz der Krankenversicherungspflicht.

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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 07.11.2016, 18:41

Ich habe jetzt einen Widerspruch verfasst und dabei als Begründung auf den anderen verwiesen.

Wird ein Widerspruch anerkannt, wenn er per Hand und auf kariertem Papier geschrieben wurde?
Natürlich lesbar und unter Verwendung von Druckbuchstaben.

heinrich
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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon heinrich » 08.11.2016, 06:49

mit SPRECHEN ist auch telefonieren gemeint.

Wenn Du weißt, wer in der Fachabteilung zuständig ist , die so weit weg ist, könntest Du mit diesem Menschen sprechen


In einem Gespräch lassen sich Frage Antwort, Gegenfrage, Antwort, erweiterte Frage, Antwort teilweise in 60 Sekunden erledigt.

Handgeschriebener Widerspruch zählt auch.

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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 17.11.2016, 10:12

Hätte ich vielleicht erwähnen sollen: Telefonzellen gibt es weder in meinem Wohnort noch in der nächsten Stadt. Könnte mir so ein Gespräch auch nicht leisten. 95 Euro Nettoeinkommen bei 166,56 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.

Momentan verkaufe ich schon einen Großteil meines Privatbesitzes, um die Beiträge zu decken. Der einzige Luxus, den ich mir neben den Beiträgen noch gönne, ist das Internet.

Auf alles andere verzichte ich schon. So esse ich beispielsweise nur noch eine Mahlzeit am Tag. Leider gewöhnt sich mein Körper nur sehr schlecht daran. Sind nun schon mehr als sieben Wochen und trotzdem wird mir auch jetzt noch des Öfteren schwindlig. Die Haare wasche ich nur noch mit Wasser und ohne Shampoo. Die Blasen an den Füßen werden nicht mehr mit Pflastern abgeklebt, sondern ich nehme erhöhte Schmerzen bei meiner Arbeit in Kauf. Und zusätzlich sammle ich noch Unmengen an Schulden an, weil ich meinen Anteil an den Unterkunftskosten nicht bezahlen kann.

Alles nur, weil Politiker der Meinung sind, dass eine Kranken- und Pflegeversicherung wichtiger sei als Nahrung und Unterkunft.

Das mit diesem Tag hat sich wenigstens erledigt. Eine andere Person hat den Widerspruch bearbeitet und plötzlich ist wohl doch eine Einstufung in nebenberufliche Selbständigkeit möglich gewesen.

Zusätzlich hatte ich noch einen Antrag auf Auskunft und Beratung sowie einen auf Kostenübernahme für die Gewerbeabmeldung gestellt.

Ist es üblich, dass man bei Anträgen keinen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid erhält?
Muss das gesondert beantragt werden?





Noch eine Frage, die nicht direkt was mit diesem Thema zu tun hat. Es gibt doch sicher mehr Menschen, die in einer gleichen Lage sind.

Mein erster Gedanke nach dem Aufwachen und der letzte Gedanke vor dem Einschlafen gelten dieser grässlichen Krankenversicherungspflicht. Auch die Zeit dazwischen schleichen sich immer wieder diese Gedanken ein.

Seit 6 Jahren werde ich nur noch von diesen Gedanken an die Krankenversicherungspflicht beherrscht. Selbst im Leistungsbezug beim Jobcenter. Da habe ich mir zwar um die Beitragshöhe keine Gedanken machen müssen, aber da gingen diese Gedanken in eine Richtung wie: "Wenn es keine Krankenversicherungspflicht gäbe, könnte ich mich abmelden und müsste mich jetzt nicht schikanieren lassen."

Wenn ich in der Zeitung lese, dass jemand überfallen oder irgendwo eingebrochen wurde, dann denke ich immer nur: "Ja, was sollen denn die Menschen machen, wenn es eine Krankenversicherungspflicht gibt und sie sich den Beitrag nicht leisten können?"

Wie geht man damit um? Wie schafft man es, mal wieder an etwas anderes und nicht nur an die unbezahlbar hohen Krankenversicherungsbeiträge zu denken?


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