nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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schmidi
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nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragvon schmidi » 24.04.2017, 13:37

Hallo erstmal an alle

Zu meiner Person, bin 58 Jahre alt und seit dem 01.02.2017 teilweise Erwerbsgemindert rückwirkend auf 2014. Wir also meine Frau und ich sind im Jahr 2016 in Alg II abgerutscht. Meine Frau hat sich daraufhin selbstständig gemacht. Sie macht den Haushalt älteren Leuten. Seit 01.02.2017 sind wir aus Alg II raus. Sie hat sich dann freiwillig in der GKV versichert. Der Antrag war zunächst als nebenberuflich selbstständig, also unter 991,67 € Einkommen und unter 20 Std. Arbeitszeit = ca. 175 € Krankenversicherung. Jetzt nach Prüfung der Unterlagen ist eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit nicht möglich. Jetzt sind es mit Beitragssenkung 270 € hauptberuflich selbständig.
Meine Frage an euch ist das wirklich richtig so!!
Hat der Gesetzgeber das wirklich so gewollt. Aus Sicht der wirtschaftlichen Prüfung.
Ich habe halbe Rente 777 € Brutto, meine Frau hat zwischen 700 - 900 € monatlich.
Wir können unseren Lebensunterhalt nur gemeinsam gerade eben stemmen.
Die Versicherung lässt nicht mit sich handeln, sie bestehen darauf.
Nur besserverdienende können davon profitieren.

MfG
klaus

Czauderna
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Re: nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragvon Czauderna » 24.04.2017, 15:39

Hallo,
Grundsätzlich ist das möglich und auch richtig - ich nehme an, dass die Kasse deshalb auf hauptberuflich Selstaendig entschieden hat weil das Einkommen deiner Ehefrau höher als das deinige ist und somit eine bedeutende wirtschaftliche Bedeutung fuer Euch hat, da wurde die wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden nicht als Hauptkriterium herangezogen. Wie gesagt, das ist eine Annahme von mir - mein Rat - Widerspruch einlegen und sich die Entscheidung schriftlich erläutern lassen.
Gruß
Czauderna

Frank1
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Re: nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragvon Frank1 » 25.04.2017, 01:46

Unternehmer * Dienstleistungen * Jahresumsatz 50.000,- Euro * Betriebsausgaben 48.000,- Euro * Gewinn 2.000,- Euro.
Damit sich Unternehmer nicht arm rechnen können, hat der Gesetztgeber Mindesbeiträge beschlossen. Dies war so gewollt.
Unternehmer mit monatlichen Gewinnen zwischen 426,- Euro und knapp über 2.000,- Euro haben somit unter Umständen
die A...karte.

Wie erfolgte die Gewerbeanmeldung? Nach § 19.1 (Kleinunternehmerregelung) oder nach Regelbesteuerung.
Da es sich bei dem Kundenstamm um Privatkunden handelt, macht eigentlich § 19.1 Sinn.

Welche Betriebsausgaben und in welcher Höhe wurden bisher berücksichtigt?

Arbeitsmittel PKW, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel? Anschaffung eines neuen PKW geplant?

Werden Rechnungen erstellt? Ist der Begriff "EÜR" bekannt?

Es wird die Kunst sein, den monatlichen Gewinn auf 425,- Euro zu reduzieren um eine Familienversicherung zu ermöglichen.

Czauderna
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Re: nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragvon Czauderna » 25.04.2017, 10:51

Hallo Frank1,
ich denke, dass das hier nicht erreicht werden soll sondern dass es für die Krankenversicherung um den Status geht. Bei hauptberuflich Selbständigen sind die Mindestbeitragsbemessungsgrenzen wesentlich höher als bei sonstigen, freiwillig Versicherten. Es macht da schon einen Unterschied, ob nach 1487,00 € oder nach 991,00 € Mindestbeitragsbemessungsgrenze gezahlt werden muss.
Gruss
Czauderna

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Re: nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragvon schmidi » 25.04.2017, 12:28

Hallo

Also die Kasse hat entschieden das meine Frau aus wirtschaftlicher Sicht für den Lebensunterhalt aufkommt. (ca. 100 € mehr als meine halbe Rente)
Widerspruch hat nichts gebracht. Die KV hat trotz laufendem Widerspruch die 540 € für Feb. und März abgebucht.
Die Gewerbeanmeldung ist nach §19.1
Betriebsausgaben gibt es groß keine wird fast alles gestellt.
Einahmenüberschussrechnung ist bekannt.
Auf PKW kann sie verzichten alles zu Fuß erreichbar.
Mal ganz Blöd die Ämter rechnen doch immer von dem ganz obersten Betrag ihre Rückzahlungen auch wenn man die Summe nie bekommen hat.
Kann ich der KK vielleicht auch auferlegen meine halbe Rente mal 2 zu sehen :D . Ich könnte ja aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt die volle bekommen. Oder ich finde doch noch ne Teilzeitstelle.
Wünschen würde ich mir das der Gesetzgeber die selbständigen Haushaltshilfen unterstützen würde. Man kann es ja selber ausrechnen das auf diesem Arbeitsmarkt niemand reich wird bei 10-12 €Std dies wäre auch eine wirtschaftliche Sichtweise . 80% aller Haushaltshilfen arbeiten schwarz weil die älteren Leutchen vom anmelden keinen blassen Schimmer haben.
Also mit der A...karte versuchen durch zu kommen.

MfG

Frank1
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Re: nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragvon Frank1 » 25.04.2017, 22:11

"wird fast alles gestellt": Hört sich nicht gut an. Also nochmal: Werden Rechnungen erstellt oder wird nur eine einzige Rechnung erstellt?
Erhält somit jede Kundin eine Rechnung, oder gibt es nur einen Auftraggeber?

800,- Euro Umsatz
270,- Euro Beitrag KK
-----------------------------
530,- Euro Gewinn

425,- Euro Gewinn wären beitragsfrei.
375,- Euro mehr Umsatz machen 105,- Euro Gewinn.

An dem Gewinn wird sich nichts ändern. Die Frage ist eher: Will man weiterhin Beiträge an die Krankenkasse zahlen, oder
sich ein schönes neues Auto kaufen um den Gewinn unter 425,- Euro zu drücken. Ein Firmenhandy wäre auch nicht schlecht.

schmidi
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Re: nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragvon schmidi » 25.04.2017, 23:43

Hallo

Rechnungen bekommen die die es wollen oder und brauchen. Der Großteil will keine. Auftraggeber hat sie viele.
Angenommen sie würde es schaffen auf 425 € zu kommen wie wäre sie dann versichert.
Über mich?
Familienversichert KVDR
Ehrlich gesagt habe ich mich mit EÜR noch nicht richtig befasst. Ist wohl jetzt meine Hausaufgabe.

Frank1
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Re: nebenberuflich hauptberuflich selbstständig

Beitragvon Frank1 » 26.04.2017, 00:27

425,- Euro x 12 = 5.100,- Euro. Diesen Betrag darf der Gewinn im Jahr 2017 nicht übersteigen. Dann wäre die Ehefrau auf Antrag über den Ehemann familienversichert. Die Vorgehensweise: Antrag auf Familienversicherung bei der Krankenkasse. Hinweis, dass der monatliche Gewinn zukünftig aus familiären Gründen unter 300,- Euro bleiben wird. 300,- Euro sind deshalb wichtig, weil leider in den ersten Monaten bereits wesentlich höhere Gewinne angegeben wurden. Dann mal die KV fragen ob eine Familienversicherung rückwirkend ab dem 1.1.2017 und somit eine Rückerstattung der bisher gezahlten Beiträge möglich ist, wenn der Jahresgewinn 5.100,- Euro nicht übersteigen wird. Dies weiß ich leider nicht. Ich denke aber, dieser Punkt wird hier von anderen beantwortet werden können.
Und dann mal schaun`, welche Kunden nicht über die Bücher gehen brauchen.
Wichtig auch noch: Wenn irgendjemand eine Frage zu der wöchentlichen Arbeitszeit stellt, bitte mit "nicht mehr als 17 Stunden" antworten.


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