Hallo,
nein, eine Beteiligung stellt grundsätzlich nicht gleich eine hauptberufliche Selbständigkeit da - es kommt eben auf die Art an, aber wenn im Einkommensteuerbescheid die Einnahmen unter "Gewerbebetrieb" laufen, dann gibt es für die Kasse keine andere Entscheidung als dich als Selbständig anzusehen - der Zusatz "Beteiligung" sagt doch meines Erachtens eigentlich nur aus, dass du eben nicht der Alleineigentümer dieses Objektes bist.
Die wichtigste Frage hier doch hier klar - bist du nun hauptberuflich Selbständig oder nur "nebenberuflich" Selbständig - bei ersterem wird es nix mit der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer, bei Letzterem schon.
Das Beispiel von Frank1 trifft übrigens so nicht zu - es gibt etliche Pflichtversicherte mit einem Job z.B. in der Gleitzone, aber auch mehr, welche über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder auch Kapitaleinkünfte verfügen, die nicht unbeträchtlich sind, die einnahmen im Einkommensteuerbescheid aber eben nicht unter Gewerbebetrieb stehen.
Gruss
Czauderna
Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Der Punkt ist: wie wird hauptberuflich definiert? Nur dadurch, dass der Erlös aus den Mieten etc höher ist, als das Einkommen als Arbeitnehmer? Der Arbeitseinsatz liegt bei null! Ich bin gespannt, was mein Steuerberater nächste Woche sagt :-/ Aber ich danke Euch auf jeden Fall herzlich für Eure Denkanstösse!
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Hallo,
ja, dein Steuerberater sollte das klären können, allerdings hast du geschrieben, dass du bei der Kasse schon als hauptberuflich Selbständiger geführt wirst - seit wann ist das so, doch nicht schon seit 12 Jahren ? Das wäre allerdings fatal.
Gruss
Czauderna
ja, dein Steuerberater sollte das klären können, allerdings hast du geschrieben, dass du bei der Kasse schon als hauptberuflich Selbständiger geführt wirst - seit wann ist das so, doch nicht schon seit 12 Jahren ? Das wäre allerdings fatal.
Gruss
Czauderna
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Czauderna: Stimmt. Da habe ich derzeit noch unrecht. Es ist sogar allgemein üblich, dass Leute mit hohen privaten Mieteinahmen einen Job z.B. auf 500,- Euro - auch nur auf dem Papier - haben. Soll aber in einigen Jahren gesetzlich geändert werden.
Zurück zu diesem Fall:
Die Mieteinahmen sind gewerblich, damit besteht der Status als hauptberuflich Selbständige zurecht.
Gewerbliche Mieteinahmen sind zum Beispiel: Hotel, Ferienhaus, Flüchtlingsunterkünfte, GEWERBEHALLEN.
Ein sozialversicherungspflichtiger Job bringt nur etwas, wenn die dort erzielten Einkünften höher sind als die der Mieteinahmen.
Wenn die Einkünfte aus Arbeit niedriger sind, wäre der Arbeitgeber hier von Zahlungen zur KV befreit. Der Arbeitnehmer müsste den vollen Beitrag selber entrichten.
KarlHeinz: unselbständig + freiwillig in der GKV: M.E. ist hier der Höchstbetrag zu zahlen. Warum auch sollte sich dann die KV für sonstige Einkünfte interessieren.
Zurück zu diesem Fall:
Die Mieteinahmen sind gewerblich, damit besteht der Status als hauptberuflich Selbständige zurecht.
Gewerbliche Mieteinahmen sind zum Beispiel: Hotel, Ferienhaus, Flüchtlingsunterkünfte, GEWERBEHALLEN.
Ein sozialversicherungspflichtiger Job bringt nur etwas, wenn die dort erzielten Einkünften höher sind als die der Mieteinahmen.
Wenn die Einkünfte aus Arbeit niedriger sind, wäre der Arbeitgeber hier von Zahlungen zur KV befreit. Der Arbeitnehmer müsste den vollen Beitrag selber entrichten.
KarlHeinz: unselbständig + freiwillig in der GKV: M.E. ist hier der Höchstbetrag zu zahlen. Warum auch sollte sich dann die KV für sonstige Einkünfte interessieren.
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