Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 03.03.2017, 14:49

Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Idee, wie ich aus dieser Höchstbeitragsfalle herauskommen könnte:
(Momentan zahle ich diese 767,78 Euro monatliche KK-Beiträge per Baudarlehen, d.h. mit Bankkredit, das kann ganz sicher kein Dauerzustand sein.)
Ich könnte mit meinen 62 Jahren, und angegriffener Gesundheit, mit hohen Abzügen, vorzeitig in die gesetzliche Rente gehen?
Ich denke mal, ich hab gerade so die 5 Jahre mit abhängiger Beschäftigung gefüllt, so das ich da ein paar Cent Rentenanspruch habe?
Weiß ich aber nicht. Ich laß mir einen Termin bei der Rentenversicherung geben.
Wäre ich dann bei der Krankenversicherung der Rentner? Mit einem der Rente angemessenen Beitrag? Und die fiktiven Einkünfte aus der VuV würden nicht wieder mit angerechnet?
Noch was, spielt eventl. auch eine Rolle:
Ich kriege bereits seit 2008, ca. 200 Euro monatliche Unfallrente, von der BG. Bei meinem letzten Arbeitgeber hatte ich einen Unfall und bin seitdem zu 20% erwerbsgemindert. Hat auf die momentane Beitragermittlung der KK keinerlei Einfluß. Aber eventl. bei der KVdR?
Wer weiß Rat?

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 03.03.2017, 15:11

Hallo,
grundsätzlich könntest du mit 63 in Rente gehen - um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen, also pflichtversichert zu werden, dazu musst du die Vorversicherungszeit erfüllt haben (wenn du dazu nix bei Google finden solltest), melde dich noch mal, dann erklären wir es hier.
Suche bitte unter "KVdR" - "Vorversicherungszeit" und/oder "9/10 Regelung".
Ja, das könnte für dich beitragsmaessig von Vorteil sein.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 03.03.2017, 18:51

@Czauderna
"Vorversicherungszeit"
Seit meiner Geburt vor 62 Jahren bin ich Mitglied der gleichen GKV.
Nur der Status war immer mal anders: Familienversichert bei Mama, Pflichtversichert als Arbeitnehmer, und seit etwa 30 Jahren freiwilliges Mitglied als selbständiger Freiberufler.
Größeres Problem wird sein, bei mir gesetzliche Rentenansprüche herzustellen.
Ich hab mir gerade einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung geben lassen. Ist aber erst im April.
Bei meiner Scheidung habe ich die mir zustehenden hälftigen Rentenansprüche, durch gemeinsame Kinder, an die geschiedene Ehefrau abgetreten.
(Kam mir damals juristisch recht skuril vor für 2,5 Kinder Rentenansprüche zu erhalten! - Ist aber so geltendes Recht!)
Überdies bin ich noch Zwangsmitglied bei einer berufsständigen Alterversorgung, wo ich auch seit etwa 30 Jahren einzahle, auch heute noch) und eine recht mickrige Rentenanwartschaft habe (Ca. 400 Euro/Monat - von der Kaufkraft her wird das jährlich eher wieder weniger). Allerdings auch erst mit 67.
Wie weiter verfahren?

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 03.03.2017, 19:13

Hallo,
warte mal den Beratungstermin bei der Rentenversicherung ab - grundsätzlich gilt, dass ein Rentenanspruch entsteht wenn 60 Kalendermonate Beiträge nachgewiesen werden können. Wenn das der Fall ist und du schon immer in der GKV versichert warst, dann hast du
a) einen Anspruch auf Altersruhegeld und
b) kannst in die KVdR.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 03.03.2017, 19:24

Eine weitere meiner Ideen heißt "Weltreise".
Ich wollte immer schon mal mitm Radl von D aus z.B. in die Mongolei fahren.
Die Reise liese sich ja aus den eingesparten GKV-Beiträgen finanzieren.
Reisekrankenversicherung kostet ca. smarte 40 Euro im Monat.
Jetzt im Frühjahr losfahren und meinetwegen in 2 Jahren zurückkehren?

Deshalb meine Frage an die Experten hier:
Kann ich meine angeblich "freiwillige" GKV-Mitgliedschaft ruhend stellen, z.B. gegen geringe monatliche Gebühr?
Kann ich nach Rückkehr die Mitgliedschaft bei der gleichen GKV weiterführen?
Was ist dabei zu beachten?
Spielt es eine Rolle, ob man sich in der EU aufhält, oder gilt nur Aufenthalt außerhalb der EU. Oder spielt das keine Rolle?
Sorry, aber beim Servicecenter der Geschäftsstelle meiner Kasse müssen immer alle zum Pinkeln, wenn ich auftauche. Und der letzte Praktikant, den man mir vorsetzt, hat in der Regel noch weniger Ahnung wie ich. Also ich kann da nix fragen. Witzig ist anschließend, wenn die Tante von der Kundenzufriedenheitsanalyse anruft (Fremdfirma) und ich sie ausfrage. Aber das ist ein anderes Thema.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 25.04.2017, 13:34

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
warte mal den Beratungstermin bei der Rentenversicherung ab - grundsätzlich gilt, dass ein Rentenanspruch entsteht wenn 60 Kalendermonate Beiträge nachgewiesen werden können. Wenn das der Fall ist und du schon immer in der GKV versichert warst, dann hast du
a) einen Anspruch auf Altersruhegeld und
b) kannst in die KVdR.


Also, heut morgen war nun endlich der langersehnte Besprechungstermin bei der Rentenversicherung:
Ich darf die mir fehlenden Monate (auf die 60), mit Mindestbeitrag nachzahlen und hab dann einen gesetzlichen Rentenanspruch.
Ist ein im Vergleich zu meinem Krankenkassenbeitrag (9.214/a €), ein eher mickriger Einmalbetrag (2.700 €).
Allerdings, das ist der Haken, erst in ca. 4 Jahren mit 65 plus 9 Monate, also im Mai 2021 (Geburtsjahr 1955).
Irgendwas mit vorgezogenem Rentenbeginn geht nicht, aus Gründen die ich nicht so recht verstanden habe.

Bis 5/2021 müßte ich also regulär meiner Krankenkasse 4 Jahre a ca. 10.000/a €, also 40.000 € Beitrag einzahlen.
Das geht nicht, und das kann ich nicht, das wär mein kaufmännischer Ruin.
Wie oben schon geschrieben, finanziere ich ja bereits jetzt meine Kassenbeiträge auf Kredit. Und das geht nicht mehr.

Deshalb folgende Idee:
Laut den mir zahlreich überlassenen Merklättern und Formularen gilt die KVdR bereits ab dem Zeitpunkt der Renten-Antragstellung.....
Ich zahl den Einmalbetrag, und stell den Rentenantrag, bereits heute, auf den 1.5.2021. Kann eigentlich nicht abgelehnt werden, da ja korrekt gestellt?
Dann schmeiß ich das ausgefüllte Formular R0810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner) bei meiner Krankenkasse ein.
Frage an die Experten hier:
Was passiert? Bin ich dann Mitglied der KVdR?
Krieg ich endlich einen bezahlbaren Kassenbeitrag?
Oder hat jemand hier noch eine bessere Idee, wie vorzugehen ist?

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 25.04.2017, 18:48

Hallo,
ich fürchte, da liegst du falsch - es ist richtig, dass du grundsätzlich heute schon einen Antrag auf Altersruhegeld stellen kannst - auch mir ist keine Regelung bekannt, dass es dafür einen Frist-beginn gibt, aber ob du da auch nur einen Cent Beitrag sparst, das wage ich zu bezweifeln.
Dein Rentenantragstellerbeitrag bemisst sich nämlich auch nach deinem Einkommen und wenn ich mich nicht irre, dann würdest du dafür dann auch noch den allgemeinen Beitragssatz zahlen, also im Endeffekt mehr als jetzt.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 25.04.2017, 20:07

Czauderna hat geschrieben:Dein Rentenantragstellerbeitrag bemisst sich nämlich auch nach deinem Einkommen und wenn ich mich nicht irre, dann würdest du dafür dann auch noch den allgemeinen Beitragssatz zahlen, also im Endeffekt mehr als jetzt.


Ich zahl ja momentan schon den Höchstbeitrag von 767,78 im Monat. Gibts denn da noch was drüber?
Wie wird denn ein "Rentenantragstellerbeitrag" bemessen? (Der ja bei mir einige Jahre anhalten dürfte).

Ich hoffte eher mit recht minimalem KVdR-Beitrag bemessen zu werden, da ich mit 60 Monaten, zum Mindestrentenbeitrag, eine recht mickrige Rente bekommen dürfte, und entsprechend geringem KVdR-Beitrag.

Sorry, aber ich bin ziemlich am Ende, nicht nur finanziell. So wie das momentan läuft kann ich nicht mehr weiter. Wo ich Hilfe suche, nur Schulterzucken.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Frank1 » 25.04.2017, 21:49

Ganz schön verworren das ganze.
Eine Frage hätte ich vorab noch: Wie werden die Mieteinnahmen derzeit eingestuft: Privat oder gewerblich?

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 26.04.2017, 09:23

Frank1 hat geschrieben:Wie werden die Mieteinnahmen derzeit eingestuft: Privat oder gewerblich?


Alle Mietobjekte befinden sich im Privatvermögen und die Mieteinnahmen, werden als private Einnahmen, nach Abzug der Werbungskosten, versteuert.
Für die Krankenkasse heißt das: Höchste Zahl aus dem Einkommensteuerbescheid, mal Faktor 0,177 ist jährlicher Krankenkassenbeitrag.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 26.04.2017, 13:50

matteo hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Dein Rentenantragstellerbeitrag bemisst sich nämlich auch nach deinem Einkommen und wenn ich mich nicht irre, dann würdest du dafür dann auch noch den allgemeinen Beitragssatz zahlen, also im Endeffekt mehr als jetzt.


Ich zahl ja momentan schon den Höchstbeitrag von 767,78 im Monat. Gibts denn da noch was drüber?
Wie wird denn ein "Rentenantragstellerbeitrag" bemessen? (Der ja bei mir einige Jahre anhalten dürfte).
also, ich habe mal nachgeschaut - wenn als Rentenantragsteller der allgemeine Beitragssatz zu zahlen wäre, dann läge der Höchstbeitrag nur zur Krankenversicherung derzeit bei ca. 700,00 € zzgl. der Pflegeversicherung - für freiwillig Versicherte gilt niedrigerer Beitragssatz - das wären dann "nur" ca. 674,00 € zzgl. Pflegeversicherung - Grundlage für die Bemessung bildet dein Einkommen in gleicher Höhe wie bisher auch. Erst wenn du mal wirklich Rente beziehst, dann ändert sich das schlagartig, denn dann zahlst du nur noch "Pflichtbeiträge" für deine Rente und, wenn du hättest für Versorgungsbezüge, d.h., wenn du z.B. nur 150,00 € Rente bekommen würdest - dann läge dein Gesamtbetrag nur zur Krankenversicherung (Beitragssatz 16,1% incl. Zusatzbeitrag) bei 24,15 € wovon die Rentenversicherung auch noch 12,08 € übernehmen würde - solche Fälle hatte ich in der Praxis schon gehabt. Das Ganze setzt natürlich voraus, dass deine Einnahmen nicht als Selbständigkeit gewertet werden sondern rein als Vermietung, Verpachtung oder Kapitalertrag.

Ich hoffte eher mit recht minimalem KVdR-Beitrag bemessen zu werden, da ich mit 60 Monaten, zum Mindestrentenbeitrag, eine recht mickrige Rente bekommen dürfte, und entsprechend geringem KVdR-Beitrag.

Sorry, aber ich bin ziemlich am Ende, nicht nur finanziell. So wie das momentan läuft kann ich nicht mehr weiter. Wo ich Hilfe suche, nur Schulterzucken.

Gruss
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 26.04.2017, 16:34

Diese vorzeitige Rentenantragstellung bringt also nichts. Ich müßte bis zum Rentenbeginn in 4 Jahren den gleichen Beitrag zahlen wie bisher.
Erst ab dann nur noch ca. 24,15 € (eher noch weniger, da ich so gut wie keine gesetzliche Rente kriegen werde) statt 767,78 €.
Hoffentlich schaffe ich das irgendwie die bis dahin noch fälligen Krankenkassenbeiträge in Höhe von ca. 40.000,00 € aufzubringen.

Im Prinzip ist das ein Teufelskreis:

Ich hätte dringende (auch energetische) Sanierungen an den Mietshäusern vorzunehmen.
Das würde steuerlich abzugsfähige Werbungskosten generieren und sowohl das steuerliche Einkommen als auch den Kassenbeitrag senken.
Da ich aber wegen dem exorbitant hohen Krankenkassenbeitrag derzeit absolut nichts investieren kann, bleibt auch das steuerliche Einkommen hoch.
Noch ein Beispiel für diesen Unfug:
Sanierung einer Heizungsanlage: Der ausführende Handwerker verlangt sein Geld sofort (zu Recht).
Das Finanzamt verlangt die Kosten einkommenssteuerlich auf eine mehrjährige "Abschreibungsdauer" zu verteilen.
Das generiert also jährlich nur recht geringe Werbungskosten im Nachhinein. Das heißt der Krankenkassenbeitrag bleibt unverändert hoch.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Frank1 » 26.04.2017, 21:54

Reisekrankenversicherung: Diese ist ein Zusatz zu der Krankenversicherung in Deutschland. Ohne KV in D gibt´s die nicht.

Czauderna: Würde es hier mit einem 500,- Euro Job funktionieren?

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 27.04.2017, 12:44

Hallo,
wenn er nicht als hauptberuflich Selbständig bei der Kasse eingestuft ist, würde eine Pflichtversicherung, also auch als Arbeitnehmer mit 500,00 €
mtl. sein Problem lösen - er müsste für seine Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträge keine Krankenversicherung zahlen.
Krankenversicherungspflichtig wird er aber, wie schon geschrieben, wenn er nicht gleichzeitig hauptberuflich Selbständig ist.
Gruss
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Frank1 » 28.04.2017, 00:54

M.E. dürfte auch eine derzeitige Einstufung als Selbständiger kein Hindernis sein.

Wie würde ich nun in diesem Fall vorgehen:
Mit Beginn einer Arbeitsaufnahme von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu diesem Tag die Krankenkasse wechseln.
Bei der neuen Krankenkasse als Pflichtversicherter anmelden. Das mit den Mieteinahmen erst auf Nachfrage beantworten.

Wo ich mir nicht sicher bin:
Arbeitsplatzwechsel. Sonderkündigungsrecht, also nicht mindestens 2 Monate warten?
Aus der Selbständigkeit in die Unselbständigkeit, Sonderkündigungsrecht ja oder nein?
Z.B. bei Arbeitsaufnahme am 1. Juni 2017.
Gibt die alte Krankenkasse die Info über die Selbständigkeit an die neue Kasse weiter?


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