Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Czauderna
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 28.04.2017, 10:57

Hallo,
nein, so nicht - denn er bekommt, selbst wenn er kündigen würde keine Bestätigung der alten Kasse für einen Pflictversicherten sondern für einen freiwillig Versicherten und da wird die neue Kasse sofort nachfragen, bevor sie noch eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V, an den Arbeitgeber versenden wird - was hätte er damit gewonnen ?. Außerdem ist dieses Forum nicht dafür da um irgendwelche Tipps zu geben um Ratsuchende zu falschen Angaben zu verleiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat er sowieso nicht nicht - eine freiwillige Mitgliedschaft endet grundsätzlich nicht kraft Gesetz.
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 28.04.2017, 11:07

Czauderna hat geschrieben: würde eine Pflichtversicherung, also auch als Arbeitnehmer mit 500,00 €
mtl. sein Problem lösen - er müsste für seine Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträge keine Krankenversicherung zahlen.


Das mit der Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs hatten wir hier schon mal als möglichen Lösungsansatz vor einiger Zeit.

Ergebnis in Kurzfassung:
Die Ersparnis bei der Krankenkasse müßte ich als Einkommensteuer ans Finanzamt zahlen. Also 0-Summenspiel.

Denn:
Der momentane Krankenkassenbeitrag reduziert mein Steuerbrutto, wird also abgezogen.
Die Ersparnis beim Krankenkassenbeitrag wäre dann als Mehreinnahme zu versteuern.
Dazu noch der Verdienst aus dem Job, zwar nur mickrige Lohnsteuer, aber der Lohn selbst wird mit auf die Einkünfte aus Vermietung draufgerechnet.
Ich habs grad nicht mehr in Erinnerung. Aber für den Erlös aus dem 451 Euro-Job müßte ich ca. 500 Euro zusätzliche Einkommensteuer zahlen.
Deswegen laß ich da lieber die Finger davon und hab kein Arbeitseinkommen.

Czauderna
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 28.04.2017, 12:23

Hallo,
ich kenne mich bei der Steuer nicht aus - mein Beitrag war alleine auf die Krankenversicherung gemünzt.
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 02.05.2017, 14:28

Czauderna hat geschrieben:ich kenne mich bei der Steuer nicht aus - mein Beitrag war alleine auf die Krankenversicherung gemünzt.


Hat keiner hier eine praktikable Lösung in Sicht?

Frank1
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Frank1 » 02.05.2017, 21:47

1.) "0-Summenspiel" = wären lt. deiner Rechnung 100% Einkommensteuer. Bitte mal nachrechnen.

2.) "Erlös 451 Euro-Job wären 500,- Euro Einkommensteuer". Dies wären etwa 120% Einkommensteuer. Auch hier bitte nachrechnen.

3.) Ein Nein hat man - ein Ja kann man nur bekommen!

Ruf einfach mal drei oder mehr Krankenversicherungen an. Am besten dort, wo du nie Mitglied werden willst.
Gib an, dass du derzeit freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist und demnächst einen versicherungspflichtigen Job
beginnst. Frage dann nach der Kündigungsfrist in diesem Fall und wie das mit den privaten Mieteinnahmen ist.
Schreibe dir das Datum, die Uhrzeit und die Namen der Gesprächspartner auf.

Dipling
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Dipling » 03.05.2017, 15:21

matteo hat geschrieben:Kurzer Zwischenbericht, nicht das jemand diese Vorgehensweise für eine gute Idee hält:
Genaue Zahlen poste ich wenn die 2017er Forderung meiner Krankenkasse da ist.

Der sog. Midijob, zu 451 Euro brutto, im Monat, ergibt mit eingepreisten Sozialabgaben knapp so 4.100 Euro zusätzlichen Nettoverdienst im Jahr.
Der gesparte Krankenkassenbeitrag (mit Pflegevers.) schlägt mit aktuell (2017) 9.527 Euro zu Buch.
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich somit um 13.627 Euro, per anno.
Muß dann, für die Einkommensteuer, mit ca. 6000 Euro versteuert werden.
Kurzum, ich muß den gesparten Kassenbeitrag ans Finanzamt zahlen.
Und oho, ich muß die mit dem Midijob sauer verdienten monatlichen 341 Euro mit 500 Euro zusätzlicher monatlicher Einkommensteuer versteuern.
Das muß man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen was das für ein Unsinn ist.

Was bleibt:
Diese rechtwidrige Beitragsbemessung durch die Kassenlobby.
So spielt es z.B. keinerlei Rolle wieviele unterhaltspflichtige Kinder der Versicherungsnehmer hat.
Auch ist es der Kasse wurscht, ob aus anderen Einkunftsarten negatives Einkommen generiert wird.
Auch uninteressant, wie weit das verbleibende Resteinkommen zum Lebensunterhalt ausreicht, oder ob der pfändungssichere, gesetzlich garantierte, Satz des Existenzminimums unterschritten wird.


Der Fehler in der Kalkulation ist offensichtlich. Wenn ein 451 EUR-Job aufgenommen wird und keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, werden 9527 EUR GKV/PV-Beitrag gespart. Dazu kommen 4100 EUR Einnahmen aus dem Midijob. Macht zunächst einmal 13627 EUR mehr in der Kasse. Wenn das Finanzamt dafür 6000 EUR einfordert, bleiben 7627 EUR als Überschuss übrig. Also mitnichten ein Nullsummenspiel. Außerdem ist "matteo" dann auch noch renten- und arbeitslosenversichert.

Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie unsinnig und ungerecht diese Unterscheidung zwischen pflicht- und freiwillig versichert ist. Als Pflichtversicherter würde er nur wenige Euro zahlen, als freiwillig Versicherter ist er mit dem GKV/PV Höchstbeitrag von ca. 800 EUR dabei. Und das bei so gut wie identischer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Das gilt analog für pflichtversicherte Rentner in der KvdR und solche, welche die 9/10 Vorversicherungszeit nicht ganz erfüllt haben, also freiwillig versichert sind.
Der soziale Ausgleich sollte über das Steuersystem erfolgen, nicht über die GKV. In der der jetzigen Form hat das Steuersystem einen nivellierenden Effekt, da der GKV/PV-Beitrag vollständig absetzbar ist.

Eine Alternative für "matteo" ist, den steuerlich nicht relevanten Tilgungsanteil herabzusetzen, ggf. nur vorübergehend bis zum Eintritt der Krankenversicherungspflicht als Rentner (mindestens 60 Beitragsmonate in der Rentenversicherung vorausgesetzt). Gewöhnlich lassen Banken mit sich reden.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 04.05.2017, 15:41

Das mit dem 0-Summenspiel ist richtig gerechnet. Ich hab das mehrfach nachprüfen lassen. Schon weil ich das selbst nicht glauben konnte.
Ist aber leider so: Ob ich was arbeite oder nicht, bleibt sich finanziell gleich.
Also ich hab den identischen Betrag in der Kasse.
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ist für mich unnötig, da ich als Selbstständiger, bereits über meinen Berufsverband zwangsversichert bin (Bayrische Versorgungskammer). Dieser Eintritt in die gesetzliche Rente ist für mich nicht wegen der mickrigen Rente, die ich kriege, interessant, sondern ausschließlich wegen der KVdR. Wohlgemerkt, bei gleichem Einkommen zahle ich nur noch rund 1/20 des jetzigen Satzes. Also statt knapp 800 Euro, nur mehr ca. 40 Euro im Monat.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Frank1 » 04.05.2017, 23:33

0-Summenspiel:
Also zwei Leute haben hier erklärt, dass dies nicht so ist. Ich könnte hier sicherlich eine ausführliche Berechnung erstellen.
Habe aber - ehrlich gesagt - keine große Lust dazu. Es ist eigentlich für jeden normal denkenden Menschen ersichtlich - auch ohne nachrechnen - dass dies kein 0-Summenspiel sein kann. Warum das bei dir nicht klappt? Keine Ahnung. Interessieren würde mich der Rechenweg der mehrfachen Nachprüfungen aber schon.

Zu deinen Anschuldigen an die Krankenkasse und dem System:

Ich habe eine Photovoltaikanlage auf meinem Haus.
Diese wird jährlich wie folgt abgerechnet:
(Zahlen frei erfunden, ohne Umsatzsteuer)

20.000,00 Euro Kaufpreis = Abschreibung auf 20 Jahre = 1.000,- Euro im Jahr

2.000,00 Euro Einspeisevergütung durch den Energieversorger
1.000,00 Euro ./. Abschreibung
100,00 Euro ./. Versicherung
500,00 Euro ./. Kreditzinsen
-----------------
400,00 Euro Gewinn * Dieser Betrag wird versteuert und ist KV+PV-pflichtig.

Das die Tilgung von 2.000,- Euro jährlich nicht berücksichtigt wird, dürfte eigentlich jedem - außer dir - klar sein.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 07.05.2017, 12:30

Frank1 hat geschrieben:Zu deinen Anschuldigen an die Krankenkasse und dem System.


Meine Beanstandung erstreckt sich darauf, dass ich heute diese fetten 767,78 Euro Monatsbeitrag zahlen muß, und dann in 4 Jahren, als KVdR, bei exakt gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, nur mehr ca. 40,00 Euro, oder anteilig noch weniger.
In den Krankenkassenstatuten steht, dass sich die Beiträge an der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds" zu orientieren haben. Und das stimmt eben nicht, da ich ja unter dem HartzIV-Satz lebe, was gesetzlich nicht zulässig ist, mich in diesem Ausmaß abzukassieren.
Unter der Regierung Schröder hat die Politik der Krankenkassenlobby, nämlich dem GKV-Spitzenverband, diese Erlaubnis zum Gelddrucken erteilt.

Frank1 hat geschrieben:Das die Tilgung von 2.000,- Euro jährlich nicht berücksichtigt wird, dürfte eigentlich jedem - außer dir - klar sein.


Mit der Tilgung irgendwelcher Kredite hat das ja eher wenig zu tun. Fakt bleibt, dass ich eine kaufmännische Investition getätigt habe - Bau von Mietwohnungen (Schon lange vor Einführung der jetzigen Krankenkassenbeitragsregelung). Und die Krankenkasse sagt: Uns interessieren lediglich die Einnahmen aus diesen Wohnungen. Das du genau deswegen auch Ausgaben hast, interessiert uns hingegen überhaupt nicht.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 07.05.2017, 12:50

Hallo,
"Und die Krankenkasse sagt: Uns interessieren lediglich die Einnahmen aus diesen Wohnungen. Das du genau deswegen auch Ausgaben hast, interessiert uns hingegen überhaupt nicht."
Ja, so ist es - das was im Steuerbescheid steht zu diesem Thema, das wird genommen und wenn da 0,00 € oder ggf. sogar ein Minus-Betrag steht, dann müssen dafür keine Beiträge gezahlt werden bei freiwilliger Versicherung und bei einer Pflichtversicherung als Rentner sowieso nicht, selbst wenn da beispielsweise 20.000 € stehen würden -das Ganze, man kann es nicht oft genug wiederholen aber nur dann, wenn es sich nicht um eine hauptberufliche Selbständigkeit (z.B. bei Miet- oder Pachteinkünften) handelt.
Gruss
Czauderna


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