Zurück in die GKV

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Elbo
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Zurück in die GKV

Beitragvon Elbo » 21.05.2017, 00:19

Hallo zusammen
Ich werde dieses Jahr im Oktober 55, ledig, bin seit 98 selbständig tätig im Bereich Webprogrammierung ohne eigene Angestellte o.ä. und seitdem in der PKV. Da es in den letzten Jahren nicht soooo lief, und ich schon ein wenig Angst vor der zukünftigen Entwicklung habe, habe ich mich jetzt beworben und eine Stelle in meinem ursprünglichen Erzieherberuf gefunden. 25 Std ab Mitte Juli. Die Stelle ist für zwei Jahre befristet, als Erziehungszeitvertretung. Die Chance, hierüber in die GKV zurückzukehren, ist genial.
Ich möchte aber meine Sèlbständigkeit nicht komplett aufgeben, wer weiss was in zwei Jahren ist...

Meine Frage: Kann ich gefahrlos (in Bezug auf Aufnahme in die GKV) mein Gewerbe weiterführen?Plan: Max. 15 Std./Woche bzw. einem monatlichen Gewinn niedriger als Bruttoangestelltenlohn? Wäre ich dann Versicherungspflichtig oder müsste ich mich freiwillig gkv versichern? Würde mich eine gkv überhaupt als freiwillig aufnehmen?
Wie wird mein Gewerbeanteil überprüft? Am Jahresende wird der Jahresdurchschnitts-Verdienst durch die Selbständigkeit dann vermutlich höher sein, als der Angestelltenteil, weil das ja nur ein halbes Jahr betrifft. Wie verhält sich das Ganze?
Ich möchte auf keinen Fall dann deshalb wieder aus der GKV rausfliegen... Wie lange dauert es, bis der Wechsel vollständig vollzogen wäre?
Ich möchte jetzt nichts falsch machen, was meine Chance zum Wechsel wieder kaputtmacht. Im Notfall müsste ich mein Gewerbe abmelden, aber dann sind meine Kunden weg ... das wäre auch übel, vor allem, weil ich nicht weiss, was nach den zwei Jahren ist.
Wie mache ich das am Geschicktesten ?
Vielleicht kann mir jemand das Ganze etwas erläutern. Das wäre sehr hilfreich für mich.

Vielen Dank schonmal

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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Frank1 » 21.05.2017, 10:27

1.) Ziel: Pflichtversicherung in der GKV.
2.) Ob ein Gewerbe an- oder abgemeldet ist, ist hier völlig irrelevant.
3.) Prognose Steuerbescheid 2017: Wie viel Prozent Selbständigkeit, wie viel Prozent Steuerkarte?
Wer knapp 20 Jahre selbständig ist, sollte diese Frage beantworten können!
4.) Gestellte Frage: "Wie wird mein Gewerbeanteil überprüft?": Gegenfrage: Wie wurde er denn in der Vergangenheit überprüft?
5.) Ist der Gewinn vom 1.1. bis 15.7.2017 höher als die zu erwartenden Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis? Geringfügig oder erheblich?

Elbo
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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Elbo » 21.05.2017, 11:55

Oh, vielen Dank für die flotte Reaktion,

Ok, hier ein paar Zahlen. Es ist tatsächlich sehr unterschiedlich, ein/zwei grössere Projekte im Jahr macht denn schon was aus-
Wirklich regelmässig ist da nix.

Gewinn 2015 -> ca. 20.847
Gewinn 2016 -> ca. 15.000 +/- (Steuererklärung ist noch nicht fertig und bin da auch eher schludrig ;-) sollte ich jetzt wohl schleunigst machen)
Gewinn 1.1.2017 - 15.7.2017 ca. 10 - max.12.000 (geschätzt, je nach Auftragslage, aber könnte so hinkommen, "dummerweise" liefs jetzt einigermassen gut, heisst aber nix für die Zukunft....)

Das Jahresbruttogehalt der Angestelltentätigkeit wird inkl. Jahressonderzahlung mind. 21.360 sein (evtl. mehr, wegen evtl. Erfahrungsstufe tvöd, ist noch nicht abschliessend festgelegt.) , in dem halben Jahr also die Hälfte davon.

Im Grossen und Ganzen kommt sich das also grob überschlagen 1:1 raus.
Gehe ich vom "ungünstigsten" Fall aus: Gewinn 1.1.2017 - 15.7.2017 aus Gewerbe => 12.000 € und Angestelltentätigkeit 15.7.2017 - 31.07.2017 => 10860 € ,die 14 Tage im Juli habe ich dabei unterschlagen) wäre der Gewinn aus dem Gewerbe im ersten halben Jahr etwas höher.

Zu 4) Ich meinte mir der Frage, wie die KK das überprüft, ob das immer über die Steuererklärung geht, also im Jahresenddurchschnitt, oder mit "monatlichen" Meldungen o.Ä.
zu 5) s.o. ab wieviel Prozent ist "geringfügig" oder "erheblich"?

Hoffe, meine Situation ist jetzt deutlicher, Dankeschön

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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Elbo » 21.05.2017, 12:04

Hmmm, Frage 3) habe ich so jetzt gar nicht wirklich beantwortet, aber genau das ist ja jetzt auch mein Problem.
Wieviel dürfte ich in meiner Situation über das Gewerbe hinzuverdienen, vom 15.7.2017 bis 31.7.2017 ? Wenn ich mal so als fiktive Zahl 700 Euro im Monat über das Gewerbe hinzuverdienen würde, wäre das im Jahresdurchschnitt ja wahrscheinlich viel zu viel, oder?

Ich könnte das ein wenig steuern, grössere Aufträge würde und könnte ich zeitlich und nervlich so nicht mehr annehmen, das "kleine Tagesgeschäft" müsste aber weiterlaufen. So der Plan.....

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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Czauderna » 21.05.2017, 12:29

Hallo,
ich sehe das im Detail etwas anders.
richtig ist, du müsstest vor Vollendung deines 55 Lebensjahres Krankenversicherungspflichtig werden.
Durch die Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit tritt bei einem gleichzeitig selbständigem Gewerbe nicht unbedingt auch wirklich Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein, d.h. in deinem Fall, und gerade weil du kurz vor den 55 Jahren wechseln willst, wird die Krankenkasse deiner Wahl eine Statusprüfung vornehmen. Statusprüfung heißt - sie prüft ob du weiterhin hauptberuflich Selbständig bist nach Aufnahme der Arbeitnehmertätigkeit oder nicht. ergibt diese Prüfung dass du nicht (mehr) hauptberuflich selbständig bist, dann tritt Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein und du hast dein Ziel erreicht - wenn du dann irgendwann mal wieder hauptberuflich Selbständig würdest, dann kannst du natürlich in der GKV verbleiben.
Mein Rat - gehe zur Krankenkasse deiner Wahl und kläre das mit denen ab . dann bist du garantiert auf der sicheren Seite, wenn sie deinen Aufnahmeantrag akzeptieren, denn das dürfen sie auch nur, wenn sie die Krankenversicherungspflicht nach § 175 SGB. dann auch bestaetigen.
So, wie geschildert sehe ich deine Chancen auch als gut an, aber das nützt dir nix - die Kasse muss es entscheiden.
Gruss
Czauderna

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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Elbo » 21.05.2017, 12:46

Vielen Dank,
diese Statusprüfung erfolgt genau wie ???? Erst mit der nächsten Steuererklärung am Jahresende ? Oder ist das eine Entscheidung, die mit dem Aufnahmeantrag direkt diskutiert und entschieden wird ? Heisst, sagt mir die KK vorher genau, was ich darf und was nicht, um versicherungspflichtig zu sein oder nicht? Ich möchte nicht über ein halbes Jahr herumlavieren, um dann plötzlich ein Ergebnis zu haben und dann festzustellen, hups ... verloren. Wenn die beste Entscheidung wäre, das Gewerbe aufzugeben, würde ich das glattweg tun, wenn auch eben nur sehr ungern. Kann ich mit konkreten Zahlen rechnen, wenn ich die KK zur Beratung aufsuche? Ich habe ein bischen Angst vor Hinhaltetaktik und... Ja, das sehen wir dann.... oder so.

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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Frank1 » 21.05.2017, 14:19

Statusprüfung: Wenn du die Zeilen aus diesem Thread der Krankenkasse vorlegst, kann sie sehr gut abschätzen, dass du bisher und auch in Zukunft hauptberuflich selbständig bist. Also vergessen wir mal schleunigst die bisher genannten Zahlen.

Beispiel für eine Story gegenüber der Krankenkasse:
Bisheriger Gewinn in 2017: 7.500,- Euro, allerdings nun zwei Hauptkunden verloren.
Geschätzter Gewinn bis Mitte Juli 2017: 1.500,- Euro.
Geschätzter Gewinn Mitte Juli bis 31. Dezember 2017: 1.000,- Euro, da nur noch sporadisch tätig.
Bruttoverdienst ab 15. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017: 13.000,- Euro.

Das wird eine knappe Sache.
Wie lässt sich der zukünftige Gewinn senken:
Leistungen im November und Dezember nach Möglichkeit erst am 11. Januar 2018 berechnen.
Betriebsausgaben: neues Auto, neuer Computer, Reise nach Las Vegas zur Computer-Messe usw.

Was mir nicht bekannt ist: Inwieweit die PKV über die tatsächliche aktuelle Gewinnsituation informiert ist und ob
eine zukünftige GKV darauf zugreifen kann.

Elbo
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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Elbo » 21.05.2017, 15:23

Ach du meine Güte ....

Die PKV weiss gar nix über meine Situation, wollte sie auch noch nie wissen ... ???
Zahl meine Beiträge und nehme aufgrund hoher Selbstbeteiligung keine Leistung in Anspruch.... zack.

Wie aus meinen Zeilen hervorgeht, dass ich auch in Zukunft hauptberuflich selbständig sein werde, kann ICH jetzt nicht nachvollziehen, weil ich das ja auch gar nicht vorhabe. Allerdings eben erst ab Juli...

Am Jahresende alles zusammenzumixen und dann den Durchschnitt zu nehmen, finde ich persönlich halt als einfach realitätsverfremdend, aber wenn das so ist, dann muss ich wohl..... Tatsache ist ja, im Moment lebe ich von der Selbständigkeit, ab Juli von der Angestelltentätigkeit... ich möchte ja gar nix Tricksen, ab Juli ändert sich einfach alles... ich KANN ja gar nicht soviel selbständig nebenher verdienten, wenn ich arbeiten gehe, es sei denn ich mach micht total kaputt....

Also Summasummarum darf ich am Jahresende einfach nicht mehr aus Selbständigkeit verdient haben als aus Angestelltenverhältnis ??? Ist das jetzt so, oder nicht ? Wieviel Prozent ist denn jetzt geringfügig mehr ? Und warum ? Wenn ich mein Gewerbe weiter betreibe, und der Gewinn 1:1 an die PKV wieder weggeht, tja, dann brauch ich das auch nicht.... ;-(

Immer noch: Statusprüfung heisst also was konkret? Ich lege der KK meine Zahlen vor (also dann etwas geschickter formuliert halt ;-)) und gebe eine Einschätzung ab über meinen zukünftigen Gewinn ? Und die akzeptieren das dann oder eben nicht ? So wirklich schlauer bin ich immer noch nicht.

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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Frank1 » 21.05.2017, 16:16

Da ich mir nicht 100% sicher bin, formuliere ich hier mal eine Frage für die Experten:

Januar - Juni 6 Monate Selbständigkeit mit einem Gewinn von 12:000,- Euro.
Juli bis Dezember 6 Monate Selbständigkeit mit einem Gewinn von 5.000,- Euro +
6 Monate auf Steuerkarte mit einem Bruttoverdienst von 13.000,- Euro.

Übers Jahr gerechnet überwiegt die Selbständigkeit. Daher bin ich davon ausgegangen, dass bei dieser Konstellation für das Jahr 2017
ab Juli keine Pflichtversicherung möglich ist.
Oder ist doch eine Pflichtversicherung möglich, da nur die Einnahmen ab 15. Juli 2017 zu Grunde gelegt werden? Und da überwiegen
die Einnahmen auf Steuerkarte.

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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Elbo » 21.05.2017, 16:31

Ah super . Danke . So ists auf den Punkt gebracht. Bin gespannt. ...

Czauderna
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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Czauderna » 21.05.2017, 19:31

Hallo,
die Prüfung der hauptberuflichen Selbständigkeit zielt nicht nur allein auf das Einkommen - es gibt hier mehrere Faktoren. Ich habe einfach mal den ersten Link genommen, den ich zu diesem Thema per Google gefunden haben -http://www.aok-business.de/nordost/fachthemen/sozialversicherungsrecht/versicherung/verwandte-themen/selbststaendig-und-arbeitnehmer/ - da ist es schon sehr
anschaulich erklärt.
Gruss
Czauderna

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Re: Zurück in die GKV

Beitragvon Elbo » 21.05.2017, 20:40

Jepp, vielen Dank...
also ich würde mich ab Juli eindeutig als nebenberuflich selbständig einschätzen,
weil ich mit ca. 10 Std. (max. 15) / Woche rechne und mit einem Verdienst unterhalb des Brutto Angestelltenlohns,
weil ich dann mehr weder machen möchte, noch kann...

Aaaaber, nach wie vor die Frage, wie wird das Einkommen des ersten halben Jahres hinzugerechnet, oder gilt das AB Zeitpunkt X?
KANN die Feststellung einer Versicherungspflicht überhaupt nur auf meine Aussage hin, dass das so sein wird, überhaupt erfolgen,
oder werden dazu erst monatelange "Beweise" benötigt ? Was würde passieren, wenn ich das Gewerbe abmelde... dann wäre ich ja
zweifelsfrei ab Arbeitsantritt versicherungspflichtig, weil eben kein weiteres Einkommen aus Gewerbe zu erwarten ist.

Was, wenn ich nach 3 Monaten oder so wieder anmelde, und der Kasse klar signalisiere, dass das nebenberuflich ist ?
Wobei das wirklich blöd wäre, nach trickserei aussieht, und den Sachverhalt ja nicht wirklich ändern würde...

Ich werd mir jemand von der KK suchen und der soll mir das einfach erläutern. Besser telefonisch oder einen "Berater" vor Ort?
Vielleicht mache ich mir ja auch völlig unnötige Gedanken ;-)


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