ALG I nach Ende des Krankengeldbezugs Ehemann Beamter

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Lara
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ALG I nach Ende des Krankengeldbezugs Ehemann Beamter

Beitragvon Lara » 08.10.2006, 22:11

Hallo,
in wenigen Wochen endet mein Anspruch auf Krankengeld. Vorraussichtlich werde ich dann für 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Bisher bin ich in der GKV pflichtversichert, durch meinen Mann aber zu 70 % beihilfeberechtigt, da mein Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegt.
Welche Möglichkeit der Krankenversicherung habe ich bei Bezug von Arbeitslosengeld? Bin ich bei Bezug von Arbeitslosengeld weiter pflichversichert in der GKV, oder gibt es die Alternative von Freiwilliger Versicherung oder Privatversicherung.
Wenn Privatversicherung, ist die PKV, bei der mein Mann zu 30% und unserer Kinder zu 20 % versichert sind, verpflichtet mich aufzunehmen, obwohl ich an einer chronischen Erkrankung leide?
:roll:

Wie sieht es bei einem Bezug von EU, bzw. BU-Rente aus, die ich bereits auf Drängen der GKV beantragen musste?
:roll:

Vorab Danke
Lara

Sonya
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Beitragvon Sonya » 09.10.2006, 14:33

Hallo Lara,

während des Bezuges von ALG 1 bist du pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Arbeitsagentur.

ALG 2 wirst du ja wahrscheinlich nicht bekommen. Du hast ja aber dann Anspruch auf Beihilfe. Wenn du nicht mehr pflichtversichert bist und somit das erste Mal Anspruch auf Beihilfe hast, gilt für dich die Öffnungsklausel. Das heißt jede private Versicherung muß dich aufnehmen. Die Versicherung darf aber dann die Tarife vorgeben und einen Risikozuschlag erheben. Für die Standardleistungen dürfen max. 30% und für die Wahlleistungen max. 100% auf den Beitrag aufgeschlagen werden.


Infos zur Öffnungsklausel unter http://www.pkv.de/downloads/iOeffnung.1.pdf

Rolf
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Beitragvon Rolf » 09.10.2006, 14:35


Lara
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Beitragvon Lara » 09.10.2006, 21:33

Hallo Sonya,
hallo Rolf,
besten Dank.
Bei der PKV, bei der mein Mann und meine Kinder versichert sind, war ich auch im Jahre 1998 für 4 Monate privat versichert, während tariflich vereinbarter Erziehungszeiten. Meine chronische Erkrankung hatte ich bereits zu diesem Zeitpunkt angegeben. AKtuell bin ich aber "erst" seit 14 Monaten wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Hilft es mir eventuelle, dass ich bereits 1998 mit Angabe der chronischen Erkrankung zum Sondertarif (max. 2,3fache, Anspruch nur auf 2-Bett-Zimmer) für kurze zeit versichert war, um wieder diesen günstigen Tarif zu erhalten.
Nun wird mir die PKV ein Angebot zum Sondertarif und ein zweites zum "teuren" Tarif erstellen.
Vielleicht habe ich auch "Glück" und bekomme ALG I oder/und danach EU-Rente, wäre ja dann, wie ich seit heute jetzt weiß, pflichversichert mit Beihilfeberechtigung.
Nochmals besten Dank
Lara

Sonya
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Beitragvon Sonya » 09.10.2006, 21:59

Wenn du schon vorher versichert warst, greift die Öfnnungsklausel nicht mehr.

Hast du vielleicht nach den 4 Monaten eine Anwartschaftsversicherung dort abgeschlossen? So dass du jederzeit ohne Gesundheitsprüfung wieder einsteigen kannst?

Lara
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Beitragvon Lara » 09.10.2006, 22:27

Halla Sonya,
danke für deine Antwort.
Die Thematik scheint ja sehr umfassen zu sein.
in einem persönlichen Telefonat ging der Berater der PKV auf mein Ansinnen sofort ein.
LG
Lara


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