Beitragspflicht auf Fonds nach Auswanderung?

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NordlichtBHV
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Beitragspflicht auf Fonds nach Auswanderung?

Beitragvon NordlichtBHV » 15.05.2024, 05:29

hallo, ich habe eine Frage für meinen 62 Jahre alten Onkel. Er ist freiwillig gesetzlich versichert und hat in den Jahren 2003-2004 in Italien gearbeitet. Dort hat er in einen Pensionsfonds eingezahlt.

Nun plant er eine Auswanderung in ein Nicht- EU Land. Seine Frage, die ich nicht beantworten kann: wie ist es, wenn er sich diesen Fonds auf einmal auszahlen lässt, während er noch in DE versichert ist? Muss er dann die Beiträge auf die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zahlen, auch wenn er hier dann nach der Auswanderung ausgetreten ist und in dem Drittstaat in einen dortigen Krankenversicherungsystem ist?

Und was ist, wenn er vor dem Ablauf von zehn Jahren dann doch zurückkehren sollte ? Das ist für mich sehr kompliziert. Ich freu mich sehr, wenn ihr mir hier Hilfe geben könntet oder einen Link oder Ähnliches, wo ich weiterkomme.

Dankeschon
NordlichtBHV

Czauderna
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Re: Beitragspflicht auf Fonds nach Auswanderung?

Beitragvon Czauderna » 15.05.2024, 08:24

Hallo und willkommen im Forum
Ja, so wie Du es geschrieben hast, sehe ich das auch. Wenn die Auszahlung noch während einer bestehenden GKV-Versicherung erfolgt und von ihrer Einstufung her auch beitragspflichtig ist als Versorgungsbezug, dann greift die 120 Kalendermonats-Regelung ab Auszahldatum und er muss dafür ggf. Beitrag zahlen. Natürlich endet die Beitragszahlung auch mit dem Ende der Mitgliedschaft.
Ja, auch wenn er vor Ablauf der 120 Kalendermonatsfrist wieder zurückkommen würde, müsste er ggf. bis zum Ablauf der Frist wieder zahlen.
Ich bin gespannt, was die anderen Experten dazu meinen.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Beitragspflicht auf Fonds nach Auswanderung?

Beitragvon heinrich » 15.05.2024, 10:35

kann ich nach meinem Rechtsverständnis bestätigen


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