Hallo,
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen, die leider so nicht hier auftauchen, vielleicht kann mir jemand diese Fragen beantworten.
Ich bin 52 Jahre alt, nach meiner Lehrzeit direkt in die PKV und bis heute selbstständig.
Meine Frau 51, hat seit Ihrer Lehre immer Vollzeit gearbeitet, seit unserem Kind vor 17 Jahren nur noch 12-16 Stunden die Woche und immer in der GKV (IKK)
Ich beabsichtige meine Selbstständigkeit komplett aufzugeben und auch sonst keine Arbeit gegen Bezahlung mehr anzunehmen und dann als Privatier zu leben........ hier mein Plan….
Gerne würde ich mich über meine Frau (Familienversicherung/Beitragsfrei) bei Ihrer Versicherung mitversichern, das sollte ja funktionieren, solange ich keine Einkünfte habe.
Jetzt meine Fragen:
1) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau nicht mehr arbeitet, z.B. gekündigt wird?
2) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau in Rente geht?
(kann ich dann immer noch beitragsfrei mitversichert sein?
3) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau vor mir stirbt?
4) Hätte Mieteinnahmen auf der Seite meiner Frau Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
5) Hätte Zinseinnahmen von Festgeld auf meiner Seite Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
6) Hätte eine Erbschaft auf meiner Seite oder meiner Frau s Seite Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
Danke für eure Zeit !
Wechsel von PKV in die Familienversicherung meiner Frau
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel von PKV in die Familienversicherung meiner Frau
Grundsatz: die Familienversicherung ist, wenn man nicht (mehr) selbstständig ist, möglich, wenn das Gesamteinkommen den Grenzwert von monatlich 505 EUR nicht übersteigt.
1) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau nicht mehr arbeitet, z.B. gekündigt wird?
.. Deine Frau würde dann nach ihrem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich versichert bleiben.
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: z.B. über den Bezug von Arbeitslosengeld, über den Bezug von Rente. Diese beiden Tatbestände sind Pflichtmitgliedschaften Deiner Frau.
Sollte dies nicht zutreffen, dann setzt sich die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Versicherung fort (Anschlussversicherung).
Für Deine Familienversicherung gilt dann der Grundsatz: also JA
Hauptsache ist, dass Deine Frau Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Das ist sie ja… wie auch immer,,,,, das ist egal
2) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau in Rente geht?
(kann ich dann immer noch beitragsfrei mitversichert sein?
….Für Deine Familienversicherung gilt dann der Grundsatz: also JA
Hauptsache ist, dass Deine Frau Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Das ist sie ja… wie auch immer,,,,, das ist egal
3) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau vor mir stirbt?
....Eine „MIT“ Versicherung ist dann nicht mehr möglich, da das Stamm-Mitglied nicht mehr vorhanden ist.
Wenn Du in die Familienversicherung reingekommen bist und deine Frau sollte sterben, dann setzt sich Deine (Familien-)Versicherung als eigenständige (freiwillige) Mitgliedschaft (Anschlussversicherung) fort.
Wenn Du eine Witwenrente bekommst, dann kannst Du nach meinem Rechtsverständnis, wenn Du vorher in der Familienversicherung warst, sogar selbst in die Krankenversicherungspflicht der Rentner kommen (KVDR). In der KVDR sind Mieten und Zinsen gänzlich beitragsfrei.
4) Hätte Mieteinnahmen auf der Seite meiner Frau Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
…nein, wenn es ausschließlich Mieteinnahmen der Frau sind
5) Hätte Zinseinnahmen von Festgeld auf meiner Seite Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
… könnte sein: Siehe Grundsatz: Grenzwert von 505 EUR /Monatsschnitt darf nicht überschritten werden
6) Hätte eine Erbschaft auf meiner Seite oder meiner Frau s Seite Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
…. deine Seite: höchstens die Zinsen daraus, wenn der Grenzwert von 505 EUR deswegen überschritten wird. Die Erbschaft an sich hat keine Auswirkung. Entnahmen daraus auch nicht.
…deine Frau für ihre freiwillige Versicherung: höchstens die Zinsen daraus, da dies beitragspflichtig zur freiwilligen Versicherung sind. Hier gibt es nur einen Freibetrag von 51 EUR / PRO JAHR. Die Erbschaft an sich hat keine Auswirkung. Entnahmen daraus auch nicht.
… deine Frau , wenn sie über ihre eigene Rente versichert ist (KVDR): nein, keine Auswirkung
1) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau nicht mehr arbeitet, z.B. gekündigt wird?
.. Deine Frau würde dann nach ihrem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich versichert bleiben.
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: z.B. über den Bezug von Arbeitslosengeld, über den Bezug von Rente. Diese beiden Tatbestände sind Pflichtmitgliedschaften Deiner Frau.
Sollte dies nicht zutreffen, dann setzt sich die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Versicherung fort (Anschlussversicherung).
Für Deine Familienversicherung gilt dann der Grundsatz: also JA
Hauptsache ist, dass Deine Frau Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Das ist sie ja… wie auch immer,,,,, das ist egal
2) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau in Rente geht?
(kann ich dann immer noch beitragsfrei mitversichert sein?
….Für Deine Familienversicherung gilt dann der Grundsatz: also JA
Hauptsache ist, dass Deine Frau Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Das ist sie ja… wie auch immer,,,,, das ist egal
3) Was würde mit meiner „GKV-Mitversicherung“ passieren, wenn meine Frau vor mir stirbt?
....Eine „MIT“ Versicherung ist dann nicht mehr möglich, da das Stamm-Mitglied nicht mehr vorhanden ist.
Wenn Du in die Familienversicherung reingekommen bist und deine Frau sollte sterben, dann setzt sich Deine (Familien-)Versicherung als eigenständige (freiwillige) Mitgliedschaft (Anschlussversicherung) fort.
Wenn Du eine Witwenrente bekommst, dann kannst Du nach meinem Rechtsverständnis, wenn Du vorher in der Familienversicherung warst, sogar selbst in die Krankenversicherungspflicht der Rentner kommen (KVDR). In der KVDR sind Mieten und Zinsen gänzlich beitragsfrei.
4) Hätte Mieteinnahmen auf der Seite meiner Frau Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
…nein, wenn es ausschließlich Mieteinnahmen der Frau sind
5) Hätte Zinseinnahmen von Festgeld auf meiner Seite Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
… könnte sein: Siehe Grundsatz: Grenzwert von 505 EUR /Monatsschnitt darf nicht überschritten werden
6) Hätte eine Erbschaft auf meiner Seite oder meiner Frau s Seite Auswirkungen, auf meine „GKV-Mitversicherung“
…. deine Seite: höchstens die Zinsen daraus, wenn der Grenzwert von 505 EUR deswegen überschritten wird. Die Erbschaft an sich hat keine Auswirkung. Entnahmen daraus auch nicht.
…deine Frau für ihre freiwillige Versicherung: höchstens die Zinsen daraus, da dies beitragspflichtig zur freiwilligen Versicherung sind. Hier gibt es nur einen Freibetrag von 51 EUR / PRO JAHR. Die Erbschaft an sich hat keine Auswirkung. Entnahmen daraus auch nicht.
… deine Frau , wenn sie über ihre eigene Rente versichert ist (KVDR): nein, keine Auswirkung
Re: Wechsel von PKV in die Familienversicherung meiner Frau
Hallo Heinrich,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Zwei Fragen habe ich noch und wäre sehr dankbar, wenn du oder jemand anders mir diese Frage noch beantworten könntest.
Wenn meine Frau dann mit 65 oder 67 Jahren in Rente geht, wonach richtet sich dann der monatliche GKV-Beitrag meiner Frau?
Ich bin dann immer noch beitragsfrei mitversichert?
Besten Dank für deine Zeit
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Zwei Fragen habe ich noch und wäre sehr dankbar, wenn du oder jemand anders mir diese Frage noch beantworten könntest.
Wenn meine Frau dann mit 65 oder 67 Jahren in Rente geht, wonach richtet sich dann der monatliche GKV-Beitrag meiner Frau?
Ich bin dann immer noch beitragsfrei mitversichert?
Besten Dank für deine Zeit
Re: Wechsel von PKV in die Familienversicherung meiner Frau
Hallo,
wenn deine Ehefrau die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt hat, dann wird sie als Rentnerin pflichtversichert sein.
Beitragspflichtig wären dann die gesetzliche Rente und ggf. noch Versorgungsbezüge, z.B. Betriebsrenten und ggf. Arbeitseinkommen (selbständige Tätigkeit). Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung und Kapitalerträge dagegen bleiben beitragsfrei (nach heutigem Recht).
Über die Variante "freiwillige Versicherung" als Rentnerin müssen wir nicht weiter schreiben, du hast bereits in deinem Eingangsbeitrag bestätigt, dass die Vorversicherungszeit erfüllt wäre.
Mit deiner Familienversicherung hat das direkt nichts zu tun, aber ja, wenn die Voraussetzungen dafür auch dann noch erfüllt sind, bleibt die Familienversicherung erhalten (nach heutigem Recht)
Gruss
Czauderna
wenn deine Ehefrau die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt hat, dann wird sie als Rentnerin pflichtversichert sein.
Beitragspflichtig wären dann die gesetzliche Rente und ggf. noch Versorgungsbezüge, z.B. Betriebsrenten und ggf. Arbeitseinkommen (selbständige Tätigkeit). Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung und Kapitalerträge dagegen bleiben beitragsfrei (nach heutigem Recht).
Über die Variante "freiwillige Versicherung" als Rentnerin müssen wir nicht weiter schreiben, du hast bereits in deinem Eingangsbeitrag bestätigt, dass die Vorversicherungszeit erfüllt wäre.
Mit deiner Familienversicherung hat das direkt nichts zu tun, aber ja, wenn die Voraussetzungen dafür auch dann noch erfüllt sind, bleibt die Familienversicherung erhalten (nach heutigem Recht)
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel von PKV in die Familienversicherung meiner Frau
Hallo Czauderna,
danke für deine schnelle Antwort..
Ich habe eben auf der IKK Südwest Seite die Bedingungen gelesen, hier macht mich der Punkt "Kapitalvermögen" stutzig, meinen die wirklich Kapitalvermögen (also Geld auf einem Konto ohne Zinsen) oder meinen die Zinsen aus vorhandenem Kapitalvermögen.
--------
Wenn Sie Ihre Familie beitragsfrei mitversichern wollen, darf jedes betreffende Familienmitglied monatlich jeweils nur eine bestimmte Summe verdienen. Ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von 505 Euro (im Jahr 2024) darf hierbei nicht überschritten werden.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem:
Einnahmen aus einer Beschäftigung, inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld
einer selbstständigen Tätigkeit
Vermietung und Verpachtung
Kapitalvermögen
Renten (auch Hinterbliebenenrenten)
Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
Familienmitglieder mit einem Einkommen von mehr als 505 Euro monatlich können nicht in die kostenfreie Familienversicherung aufgenommen werden. Bei Minijobs darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdient werden.
danke für deine schnelle Antwort..
Ich habe eben auf der IKK Südwest Seite die Bedingungen gelesen, hier macht mich der Punkt "Kapitalvermögen" stutzig, meinen die wirklich Kapitalvermögen (also Geld auf einem Konto ohne Zinsen) oder meinen die Zinsen aus vorhandenem Kapitalvermögen.
--------
Wenn Sie Ihre Familie beitragsfrei mitversichern wollen, darf jedes betreffende Familienmitglied monatlich jeweils nur eine bestimmte Summe verdienen. Ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von 505 Euro (im Jahr 2024) darf hierbei nicht überschritten werden.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem:
Einnahmen aus einer Beschäftigung, inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld
einer selbstständigen Tätigkeit
Vermietung und Verpachtung
Kapitalvermögen
Renten (auch Hinterbliebenenrenten)
Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
Familienmitglieder mit einem Einkommen von mehr als 505 Euro monatlich können nicht in die kostenfreie Familienversicherung aufgenommen werden. Bei Minijobs darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdient werden.
Re: Wechsel von PKV in die Familienversicherung meiner Frau
Hallo,
das stimmt ja auch, was da steht - Da steht "Einnahmen aus..." und dann u.a. Kapitalvermögen
und das wird auch in der Praxis Kapitalerträge genannt oder Zinsen .
Gruss
Czauderna
das stimmt ja auch, was da steht - Da steht "Einnahmen aus..." und dann u.a. Kapitalvermögen
und das wird auch in der Praxis Kapitalerträge genannt oder Zinsen .
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel von PKV in die Familienversicherung meiner Frau
hallo Zac,
wie ich bereits im Grundsatz beschrieben hatte.
Familienversicherung dann, wenn das Gesamteinkommen 505 EUR nicht übersteigt.
Unter Gesamt... ist dann gesamt zu verstehen; also auch Zinsen, Kapitalerträge usw
wie ich bereits im Grundsatz beschrieben hatte.
Familienversicherung dann, wenn das Gesamteinkommen 505 EUR nicht übersteigt.
Unter Gesamt... ist dann gesamt zu verstehen; also auch Zinsen, Kapitalerträge usw
Re: Wechsel von PKV in die Familienversicherung meiner Frau
Ich denke man kann es so zusammenfassen, dass wenn du über den beschriebenen Weg in die GKV kommst, du da auch zukünftig drin bleiben kannst. Bist du jedoch schon sehr lange in der PKV wäre zu überlegen, ob dieser Wechsel auf Dauer sinnvoll ist bzw. ob man eine große Anwartschaft in Erwägung zieht. Denn wenn du später in eine freiwillige Mitgliedschaft rutschst und höhere Einnahmen hast, kann die GKV u.U. teurer werden als eine günstige PKV (bei geringeren Leistungen).
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