Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage zu Familienversicherung und KVdR.
Ab 1.10.2024 bin ich als Rentner in der KVdR, Rentenantrag wurde am 1.7.24 gestellt. Bis 1.7 war ich familienversichert, laut Krankenkasse vom Termin der Antragstellung 1.7 bis Rentenbeginn beitragsfrei als Mietglied. Alle Voraussetzungen (immer gesetzlich versichert) sind erfüllt. Der Steuerbescheid 2023 wurde für die Prüfung der Familienversicherung 2024 herangezogen, demnach wäre ich 2024 unterhalb der monatlichen Einkommensgrenze 505€ der Familienversicherung (ich habe nur Kapitalerträge / 12) in 2024.
Prüft die KK 2025 mit dem Steuerbescheid für 2024 nochmals die Voraussetzungen für Familienversicherung bzw beitragsfreie Mitgliedschaft für 2024?
Angenommen im Steuerbescheid für 2024 wären jetzt unerwartet etwas höhere Kapitalerträge ausgewiesen und ich hätte über der Grenze gelegen. Nach meiner Info werden ja nicht rückwirkend Beiträge erhoben, sondern man hätte erst ab Datum des neuen Steuerbescheids ggf. einen anderen Status? Da wäre ich aber schon längere Zeit in der KVdR.
Viele Grüße
KVdR im Anschluss an Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: KVdR im Anschluss an Familienversicherung
Hallo,
wenn die Krankenkasse die Familienversicherung nur unter Vorbehalt als gegeben anerkannt hätte und deshalb Beitragsfreiheit während der Zeit der Rentenantragstellung eingeräumt hätte, dann müsste sie das gegenüber dem Versicherten auch deutlich machen. Konkret, die Kasse hätte dich jetzt schon auffordern müssen dein Einkommensteuerbescheid für 2024 sofort vorzulegen, wenn er dir vorliegt.
Aus meiner Praxis kenne ich das nicht, wir haben da lediglich die Einkommenserklärung der Versicherten eingefordert, aber entsprechende Nachweise, gerade bei Kapitalerträgen nur dann, wenn diese wirklich an der Grenze lagen und Kapitalerträge von 450,00 € (damals) monatlich, waren sehr, sehr selten.
Gruss
Czauderna
wenn die Krankenkasse die Familienversicherung nur unter Vorbehalt als gegeben anerkannt hätte und deshalb Beitragsfreiheit während der Zeit der Rentenantragstellung eingeräumt hätte, dann müsste sie das gegenüber dem Versicherten auch deutlich machen. Konkret, die Kasse hätte dich jetzt schon auffordern müssen dein Einkommensteuerbescheid für 2024 sofort vorzulegen, wenn er dir vorliegt.
Aus meiner Praxis kenne ich das nicht, wir haben da lediglich die Einkommenserklärung der Versicherten eingefordert, aber entsprechende Nachweise, gerade bei Kapitalerträgen nur dann, wenn diese wirklich an der Grenze lagen und Kapitalerträge von 450,00 € (damals) monatlich, waren sehr, sehr selten.
Gruss
Czauderna
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