Ach ja
Zitat von Dir:
Was hat die Hilfe zur Pflege mit dem Krankenversicherungsschutz zu tun ? Verstehe ich nicht .Geht doch hier um Pflege
Es kommt einzig und allein darauf an, ob deine Mutter einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat. Dann dem Grundsatz vielleicht, was aber so richtig ist, dass die Krankenversicherung der Pflegeversicherung folgt.
Sie hat einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall durch den Empfang der Leistungen nach VII. Kapitel des SGB XII (Hilfe zur Pflege). Damit der Grundsatz der Krankenversicherung folgt die Pflegeversicherung leider ausgehebelt!
Gesetzliche KV nach § 264 SGB V nach Wegfall der Bedürftigtkeit ?
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