Guten Tag,
ich bin familienversichert und möchte einmalig Fonds in meinem Depot verkaufen.
Zählen diese Kapitalerträge mit bei der Prüfung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder würde man diese einmaligen Gewinne von den gesamten Kapitalerträgen abziehen?
Grüße
EInkommensgrenze Familienversicherung / Wertpapierverkäufe
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: EInkommensgrenze Familienversicherung / Wertpapierverkäufe
Das Steuerrecht macht bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen keinen Unterschied, ob die Erträge durch Dividenden, Zinsen oder durch einen Gewinn beim Verkauf eines Wertpapiers gemacht werden (eine Sonderregel gibt es nur für Aktien). Insofern weist auch die Steuerbescheinigung der Bank die Verkaufserlöse nicht gesondert aus.
Und die Regeln für die Familienversicherung orientieren sich sehr eng an den Steuergesetzen. d.h. auch hier gibt es keine Unterscheidung nach laufenden Erträgen und Verkaufserlösen. Die im Steuerbescheid ausgewiesenen Werte gelten als Grundlage für die Prüfung einer Familienversicherung.
Und die Regeln für die Familienversicherung orientieren sich sehr eng an den Steuergesetzen. d.h. auch hier gibt es keine Unterscheidung nach laufenden Erträgen und Verkaufserlösen. Die im Steuerbescheid ausgewiesenen Werte gelten als Grundlage für die Prüfung einer Familienversicherung.
Re: EInkommensgrenze Familienversicherung / Wertpapierverkäufe
wenn die Verkaufserlöse der Fonds als unregelmäßig anzusehen wären, würde dies eine Familienversicherung aber grundsätzlich nicht ausschliessen?
d.h. ich verkaufe nur etwas in diesem Jahr, weder im vorherigen noch im nächsten.
d.h. ich verkaufe nur etwas in diesem Jahr, weder im vorherigen noch im nächsten.
Re: EInkommensgrenze Familienversicherung / Wertpapierverkäufe
das sehe ich anders, sorry
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