Berechnung Zinseinkünfte?

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donald64
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Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon donald64 » 22.12.2024, 19:37

Hallo ,
wie werden die Zinseinkünfte bei der Familenversicherung berecnetund gibt es auch Freibeträge die man abziehen könnteß
Meine Frau wird voraussichtlich ca 6600€ zZnseinkünfte im Jahr bekommen. Bleibt sie bei diesem Betrag noch in der Familienversicherung? Sie hat weiter keine Einkünfte.

Czauderna
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Re: Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon Czauderna » 23.12.2024, 09:32

Hallo,
die Einkommensgrenze für die Familienversicherung wird in 2025 bei 535,00 € mtl. liegen, damit wäre bei 550,00 € die Familienversicherung nicht mehr möglich. Die Kasse richtet sich nach der Summe, welche auf dem Einkommensteuerbescheid steht und wenn es dann zu freiwilligen Versicherung kommen sollte, dann müsste deine Ehefrau nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze zahlen und die liegt erheblich höher.
Ursprünglicher Satz gelöscht - siehe dazu Beitrag von Heinrich
Auf jeden Fall mal mit der Kasse sprechen.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon heinrich » 23.12.2024, 10:02

ich möchte etwas ergänzen

beginne erst mal mit einer Wiederholung von Czauderna.

Der Grenzwert für FAMI (Familienversicherung) liegt (Stand 1.1.2025) bei 535 EUR Monat.

6600 : 12 = 550 und scheint damit über 535 zu liegen.

Das würde bedeuten, dass eine FAMI nicht mehr möglich ist.

Beginn freiwillige Versicherung/Beiträge
Dann müsste eine freiwillige Versicherung herhalten. Beiträge werden mindestens aus 1248,33 monatlich berechnet.
Die Zinsen von 550 liegen darunter. Für die Beitragsberechnung wird 4,25 EUR monatlich (51 jährlich) bei der Beitragsberechnung abgezogen.
Also 550 minus 4,25 = 545,75 und natürlich ist 545,75 auch unterhalb von 1248,33. Damit sind weiter Beiträge aus 1248,33 zu berechnen.
Ist der Ehegatte nicht gesetzlich versichert, wird es noch viel teuer.
Bei 1248,33 beträgt der Beitrag ca 250 EUR/Monat x 12 = 3000 EUR
Ende freiwillige Versicherung/Beiträge

UND JETZT komme ich erst wieder zurück zur FAMI.
Hier gibt es nämlich einen ganz anderen, nämlich viel höheren Freibetrag.
Hier nimmt man nämlich das steuerlich Einkommen.
Dort gibt es einen Jahresfreibetrag von 1000 EUR (früher mal 801 EUR).
Dieser wird abgezogen.

Also: 6600 minus 1000 = 5600 : 12 = 466,67
und eben diese 466,67 übersteigen nicht den Wert von 535.
Damit kann eine FAMI bestehen.

siehe unter anderem hier: Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen Familienversicherung aus 2022
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 092022.pdf

2.3.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) zählen zum Gesamteinkommen.
Zur Feststellung der Höhe dieser Einkünfte ist der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG
in Höhe von 801,00 EUR* einkommensmindernd in Abzug bringen.

zur Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages ab 1.1.2023 von 801 auf 1000 EUR---siehe hier
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfo ... itinstitut.

heinrich
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Re: Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon heinrich » 23.12.2024, 10:10

Nachtrag:

auch wenn das jetzt für die FAMI gut aussieht.

466,67 liegt nicht so weit von 535 entfernt.

wir sind gerade wieder bei sinkenden Zinsen.
Sollten sich diese wieder einmal erhöhen, ist man schnell oberhalb des FAMI-Grenzwertes (ab 1.1.25 535 EUR).

Wenn dann für ein Jahr der Beitrag zur freiwilligen Versicherung 250 x 12 = 3000 EUR kostet, ist die Renditen für den Ar....

Daher könnte ein guter Tipp sein:
1.Übertragung eines Teils des Geldvermögens auf Kinder, Ehegatte
2.etwas schönes davon kaufen (Auto)
3.in etwas investieren, dass einen Mehrwert bringt, jedoch keinen steuerpflichtigen Ertrag (hier gibt es viele Dinge).
zu 3 will ich mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster hängen.



PS: evt liegt das Geld sowieso auf ein Ehegattenkonto, so dass gar keine 6600 EUR Zinsen für die Frau gelten, sondern 3300

donald64
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Re: Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon donald64 » 23.12.2024, 12:07

Erst mal vielen Dank für die auch so ausführlichen Antworten.Wenn der Freibetrag von 1000€ verwendet werden kann sehe ich keine Schwierigkeiten bei den zinseinnahmen. Das Geld will ich für 2 Jahre fest anlegen der Zinsertrag bleibt eigentlich gleich .

virk
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Re: Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon virk » 07.01.2025, 09:57

Ggf. darf man auch mit der Bank verhandeln, etwas weniger Zinsen zu bekommen.

heinrich
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Re: Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon heinrich » 07.01.2025, 10:42

hallo virk,

an anderer Stelle hast Du nach Beiträgen gefragt.

Hier ging es um eine Familienversicherung (FAMI).

Bist Du denn verheiratet ? Ist Ehepartner gesetzlich versichert ?

virk
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Re: Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon virk » 07.01.2025, 10:59

Hi, ja, ist mir klar. Hier wollte ich nur meinen Beitrag leisten ;-) Wenn 6.600€ schädlich wären und bspw. 6.000€ nicht und man dann in die FAMI kommen könnte, dann könnte man das mit der Bank ja "verhandeln".

Ich selbst bin verheiratet und Ehepartner ist angestellt arbeitend und gesetzlich versichert. FAMI wird für uns wohl nicht in Frage kommen.

heinrich
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Re: Berechnung Zinseinkünfte?

Beitragvon heinrich » 07.01.2025, 12:56

aha,

diese Frage solltest du mit der Bank verhandeln.


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